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Glossar

Allgemein
Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs handelt es sich aber bei der Versicherungssteuer nicht um eine Mehrwertsteuer. Denn es fehlt an einem entscheidenden Merkmal.

Eine Mehrwertsteuer ist eine allgemeine Steuer, die alle wirtschaftlichen Vorgänge Deutschlands erfasst.

Dies ist bei der Versicherungssteuer aber nicht der Fall. Sie beruht vielmehr auf einem zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer bestehenden Versicherungsverhältnis.

Daher kann die Versicherungssteuer nicht als Vorsteuer abgezogen werden (Bundesfinanzhof, Beschluss vom 23.11.2010, Az. V B 119/09).

Die aktuellen Steuersätze der Versicherungssteuer und Mehrwertsteuer können unterschiedlich sein.