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Landwirtschaft , Allgemein

Ab 20 km/h versicherungspflichtig

Ab 20 km/h gilt die Kfz-Haftpflicht auch auf dem Betriebsgelände
Ab 20 km/h versicherungspflichtig

Kfz-Haftpflicht für selbstfahrende Arbeitsmaschinen > 20 km/h

Seit der Gesetzesnovelle gilt: Selbstfahrende Arbeitsmaschinen (z. B. Stapler, Radlader, Kehrmaschinen) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h benötigen eine Kfz-Haftpflichtversicherung – auch ohne Zulassung und auch auf privatem Gelände.

Aktualisiert am

So gehen Sie vor – kurz & praxisnah

  1. Bestandsaufnahme: Welche Maschinen im Fuhrpark fahren bauartbedingt > 20 km/h?
  2. Tarif wählen: Kfz-Haftpflicht für selbstfahrende Arbeitsmaschinen (nicht zulassungspflichtig, aber versicherungspflichtig).
  3. Angebote einholen: Direkt beim Versicherer oder über einen unabhängigen Makler.
  4. Vergleichen & abschließen: Deckungssumme, Einschluss von Zubehör/Anbaugeräten, Selbstbehalt, Schadenservice und ggf. Flottenkonditionen prüfen.
  5. Dokumentieren: Police und Maschinenliste intern hinterlegen, Zuständigkeiten für Meldungen festlegen.

Wo können Sie versichern?

Spezialisierte Anbieter

Versicherer mit Fokus auf gewerbliche Maschinen und Betriebe (z. B. Industrie, Bau, Kommunen, Landwirtschaft) bieten passende Lösungen.

Große Kompositversicherer

Viele Gesellschaften führen Tarife für selbstfahrende Arbeitsmaschinen, u. a. Allianz, R+V, HDI, Versicherungskammer, Signal Iduna, Helvetia, AXA u. a.

Unabhängige Versicherungsmakler

Makler vergleichen Tarife mehrerer Anbieter, bündeln Maschinen in einer Flottenpolice und verhandeln Konditionen – besonders sinnvoll bei mehreren Fahrzeugen.

Diese Angaben sollten Sie bereithalten

  • Fahrzeugart (z. B. Radlader, Stapler, Kehrmaschine) und Hersteller/Modell
  • Baujahr und Fahrgestell-/Seriennummer (falls vorhanden)
  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (z. B. 25 km/h)
  • Einsatzbereich und Gelände (z. B. Werk, Lager, Baustelle, Hof)
  • jährliche Einsatzzeiten und ungefähre Fahrleistung
  • Wert bzw. Neuwert, Anbaugeräte/Zubehör
  • bisheriger Versicherungsschutz, Schadenhistorie der letzten 3–5 Jahre
  • gewünschte Deckung (nur Haftpflicht / optional mit Teil-/Vollkasko)

Typische Kostenfaktoren

  • Fahrzeugtyp, Leistung und Höchstgeschwindigkeit
  • Nutzung (innerbetrieblich, Werksverkehr, gelegentliche Straßenquerungen)
  • Fahrerregelung (nur geschultes Personal, Unterweisungskonzepte)
  • Schadenverlauf und Selbstbehalte
  • Einzelvertrag vs. Flottenmodell

Musteranfrage an Versicherer/Makler

Betreff: Kfz-Haftpflicht für selbstfahrende Arbeitsmaschine > 20 km/h – Angebotsanfrage

Guten Tag,

wir möchten folgende Arbeitsmaschine versichern:
• Fahrzeugart / Modell: ______________________________
• Baujahr / Serien-Nr.: ______________________________
• bbH (km/h): ________   • Einsatzgebiet: __________________
• Nutzung: (Werksgelände / Baustelle / ggf. öffentlicher Bereich)
• Zubehör/Anbaugeräte: ______________________________
• Jahresstunden / Fahrleistung: ______________________
• Gewünschte Deckung: Haftpflicht (ggf. mit Teil-/Vollkasko)
• Aktuelle Police/Schadenverlauf: (falls vorhanden) ________

Bitte senden Sie uns Ihr Angebot inkl. Deckungssummen, SB, Mitversicherung von
Anbaugeräten, Schutzbrief/Schadenservice sowie Optionen für eine Flottenlösung.

Mit freundlichen Grüßen
[Name, Unternehmen, Kontakt]
      

FAQ – kurz erklärt

Ist eine Zulassung oder ein Kennzeichen nötig?
In der Regel nein. Die Maschinen sind meist nicht zulassungspflichtig – die Haftpflicht ist dennoch Pflicht.
Deckt die Betriebshaftpflicht das Risiko mit ab?
Für Maschinen > 20 km/h ist eine eigenständige Kfz-Haftpflicht erforderlich. Prüfen Sie dennoch Überschneidungen und Ausschlüsse.
Mehrere Maschinen – ein Vertrag?
Ja, häufig über eine Flottenpolice mit einheitlichen Konditionen und erleichterter Verwaltung.
geschrieben am 07.07.2025 um 12:51 Uhr.