Glossar
Gegensätze ziehn sich an! Die Schadenversicherung – ist die Sammelbezeichnung für alle Versicherungszweige, welche im Schadensfall den entstandenen Mittelbedarf abdecken. So lassen sich im gesamten Bereich des Versicherungswesens die verschiedenen Versicherungsarten entweder in eine „Summenversicherung“ oder „Schadenversicherung“ einteilen.
Der Begriff „Schadenversicherung“ verständlich erklärt:
Bei der Schadenversicherung wird durch das Versicherungsunternehmen im Schadensfall der entstandene Schaden bis zur vereinbarten Versicherungssumme abgedeckt. Somit erfolgt mit einer Schadenversicherung eine konkrete Bedarfsdeckung.
In jedem Fall ist beim Abschluss einer derartigen Schadenversicherung insbesondere darauf zu achten, dass eine eventuelle Unterversicherung vermieden wird, denn ansonsten würde dem Versicherten nur ein Teil seines Schadens durch das Versicherungsunternehmen ersetzt werden.
In diesem Sinne ist bei einer Schadenversicherung auch der Abschluss einer sogenannten Doppelversicherung durchaus möglich, das wäre insbesondere dann der Fall, wenn ein Objekt mit mehreren Versicherungsverträgen bei unterschiedlichen Versicherungsanbietern gegen die gleichen Schäden abgesichert ist. Die entsprechende Versicherungsleistung wird durch die jeweilige Versicherungssumme, den tatsächlichen Versicherungswert sowie die Schadenshöhe in dreifacher Hinsicht begrenzt.
Der Begriff „Summenversicherung“ einfach erläutert:
Bei der Summenversicherung handelt es sich um eine Versicherungsform mit abstrakter Bedarfsdeckung, bei der die vertraglich festgelegte Versicherungssumme genau die Versicherungsleistung eines eingetretenen Schadens darstellt.
Der Vorteil gegenüber einer Schadenversicherung besteht insbesondere darin, dass keinerlei Nachweise eines tatsächlich eingetretenen wirtschaftlichen Schadens sowie der betreffenden Schadensumme erforderlich sind.
Vonseiten des Versicherungsnehmers besteht lediglich eine Beweispflicht eines eingetretenen Schadens, welches im Vertrag als besonderes Ereignis verankert ist. Die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme bei einer Summenversicherung lässt sich je nach Schwere und Art des geltend gemachten Versicherungsfalls staffeln, dennoch bleiben die jeweiligen Staffelwerte abstrakte Vereinbarungen.