Glossar · Lexikon
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Glossar

Fahrradversicherung

Fall A - Diebstahl

  1. Schadenanzeige
  2. Händlerbeleg / Rechnung vom Fahrrad mit Adresse des Käufers und Rahmennummer
  3. Händlerbeleg / Rechnung von evtl. Anbauteilen
  4. Erstanschaffungsrechnung des Fahrradschlosses
  5. Polizeiliche Anzeige
  6. Rechnung für das neu erworbene Fahrrad (nach Diebstahl) in Kopie

Haben sie das Fahrrad gebraucht gekauft, benötigen Sie einen Kaufvertrag über das gebrauchte Fahrrad und zusätzlich die Erstanschaffungsrechnung des Fahrrades vom Verkäufer.

Ein Diebstahlschaden ist dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen.

Fall B - versicherte Reparaturen

  1. Schadenanzeige
  2. Fotos der Beschädigungen
  3. Kostenvoranschlag zur Behebung des Schadens (falls der Schaden unter 150 Euro liegt, die Reparaturrechnung)
  4. Erstanschaffungsrechnung vom Fahrrad und evtl. Anbauteilen
Eine Reparaturrechnung muss Angaben zum Fahrrad, Marke, Typ, Rahmennummer enthalten.