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Das Erneuerbare Energien-Gesetz in Deutschland

Das „Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien“, häufig kurz als Erneuerbare Energien-Gesetz oder auch EEG bezeichnet, wurde im Juli 2004 in Deutschland verabschiedet. Gemäß §1 des EEG sind die darin verankerten Hauptziele Umwelt- und Klimaschutz im Bezug auf die Herausbildung und Entwicklung einer nachhaltigen Energieversorgung, eine Schonung der bestehenden fossilen Ressourcen sowie die kostendeckende Weiterentwicklung von Erneuerbare Energien-Technologien.

Vergütet werden laut EEG unter anderem auch die Stromprodukte aus Sonnenenergie und Windkraft. Das EEG regelt die Einspeisung von Strom, der mithilfe von Erneuerbare Energiequellen erzeugt wurde, in das deutsche Stromnetz. Gleichzeitig legt das Gesetz fest, welche Einspeisevergütung die Erzeuger von Solarstrom im Gegenzug erhalten müssen (§32). Der für die Vergütung angesetzte Zeitrahmen beträgt 15 bis 20 Jahre.

Die Einspeisevergütung soll die Wirtschaftlichkeit der Anlagen unterstützen und verpflichtet den regionalen Stromnetzbetreiber gleichzeitig dazu, den Anlagenbesitzern den Solarstrom auch tatsächlich abzunehmen. Zur Festlegung der Vergütungsätze gilt die so genannte Degression, das heißt, dass der festgelegte Vergütungssatz für eingespeisten Solarstrom sich jedes Jahr um einen gewissen Prozentsatz verringert. Ziel der Degressionsregelung ist es, eine Anreizregulierung zu schaffen, damit die Photovoltaik langfristig auch ohne Subventionen rentabel sein wird.

Nach gesetzlicher Vorgabe sind die lokal ansässigen Netzbetreiber verpflichtet, die im EEG festgeschriebenen Vergütungssätze für in ihr Netz eingespeisten Strom auszuzahlen.