Dauercamping Versicherung
Lassen Sie sich Ihr Idyll von nichts und niemandem kaputt machen!
Gefahren beim Dauercamping: „Du denkst nie, dass es Dir passieren wird.“
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Vorteile auf einen Blick
Ihr umfassender Versicherungsschutz enthält folgende 4 Bausteine:
- DauerCamper Wohnwagen/Mobilheim-Versicherung
- DauerCamper Hausratversicherung
- DauerCamper Glasbruchversicherung
- DauerCamper Standplatzhaftpflicht (optional)
Was sind die Vertragsgrundlagen?
1. Wohnwagen / Mobilheim / Bauwagen
Voraussetzung für eine Dauercampingversicherung
Das Objekt muss auf einem Dauercampingplatz oder auf einem privaten Grundstück stehen. Es muss transportiert wreden können, und darf kein festes Betonfundament haben.
Was ist versichert?
- Wohnwagen (mit oder ohne Zulassung)
- Mobilheim (Chalet / Modulhaus / Mikrohaus / Minihaus)
- Baucontainer / Containerhaus (zu Wohnzwecken ausgebaut)
- Tiny House (auch als Hauptwohnsitz)
- Bauwagen / Zirkuswagen
Mitversicherte Sachen und Nebenobjekte
- Dauerstandzelt / Ganzjahreszelt (sturm- und wintertauglich)/li>
- Wohnwagenschutzdach (sturm- und schneelasttauglich)
- Fester An- oder Vorbau
- Fest mit dem Objekt verbundene Markisen
- Sat-Anlage / Antennenanlage (fest mit dem Objekt verbunden)
- Terrassen mit Überdachungen
- Nebengebäude wie Garten- oder Gerätehütte, Carport oder Pavillon mit harter Bedachung
- Einfriedung (inkl. Zäune, Mauern und Tore) bis 8000,- €
- Nebengebäude frei stehend, und fest mit dem Boden verankert. Wie z.B. Garten- oder Gerätehütte, Carport. (Optional gegen Zuschlag)
- Photovoltaikanlagen (fest mit dem Objekt verbunden) bis 8.000,- €
- Fahrrad (auch E-Bikes) gegen Diebstahl mitversichert 0 - 1.500 €
Versicherte Gefahren
- Brand, Blitzschlag, Explosion
- Implosion, Verpuffung, Überschalldruckwellen, Anprall oder Absturz eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung
- Überspannung durch Blitz
- Sturm ab Windstärke 8 / Hagel (300 € SB)
- Leitungswasser
- Diebstahl / Raub des versicherten Objektes vom Abstellplatz
- Einbruchdiebstahl
- Vandalismus nach Einbruchdiebstahl
- Elementarversicherung (Überschwemmung, Rückstau, Schneedruck, Lawine, Erdrutsch, Erdbeben)
In einigen PLZ Gebieten ist eine Erhöhung der Versicherungssumme für Elementarschäden nicht möglich. Hier gilt eine Entschädigung nur bis 4.000 € mit einem Selbstbehalt von 50% (mind. 1.000 €). Eine Überprüfung erfolgt seitens des Versicherers erst nach Antragsstellung.
Was ist nicht versichert?
- Zelte
- Dauerstandzelte ohne Wintertauglichkeit
- Sonnensegel
- Pavillons mit Überdachung aus Folien, Stoffen oder ähnlichen Materialien
- Objekte im baufälligen Zustand
- Nicht versichert gelten optische Beschädigungen und Beeinträchtigungen, welche die Funktionalität des versicherten Objekts nicht beeinflussen
Unversicherte Gefahren
- Sturmflut
- Grundwasser
- Nutzwärmeschäden
- Trockenheit
- verschiebbare Gestänge
Was wird ersetzt?
- Bei Zerstörung die Wiederherstellungskosten oder Wiederbeschaffungskosten von Sachen gleichert Art und Güte im neuwertigen Zustand
- Bei Beschädigung die Reparaturkosten
Selbstbeteiligung
Nur bei Schäden durch Sturm und Hagel gibt es eine Selbstbeteiligung von 300,-
Gibt es Einschränkungen?
- Ist der Zeitwert niedriger als 40% des Neuwertes, wird der Zeitwert erstattet
- Bei sonstigen Bauteilen wie Planen, Zelte, Folien, Schutzdächer, Terassenüberdachungen erfolgt die Entschädigung nach nachfolgender Staffelung:
Alter 0 bis 3 Jahre: Wiederherstellungskosten
Alter 4 bis 6 Jahre: 80% Wiederherstellungskosten
Alter 7 bis 9 Jahre: 60% Wiederherstellungskosten
Alter 10 bis 12 Jahre: 40% Wiederherstellungskosten
ab 12 Jahre: 20% Wiederherstellungskosten
2. Hausratversicherung
Es besteht Versicherungsschutz für die Einrichtung, den Hausrat, das Inventar und die beweglichen Sachen im Objekt oder verschlossenen Dauerstandzelt mit Wintertauglichkeit.
Was ist versichert?
- Gegenstände des persönlichen Bedarfs
- Möbel, Teppiche, Vorhänge
- Bekleidung, Geschirr, Bestuhlung
- elektrische und elektronische Geräte
- Rasenmäher
- Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren
- Surf- und Kitesurfgeräte
- Fall- und Gleitschirme
Versicherte Gefahren
- Brand, Blitzschlag
- Überspannung durch Blitz bis 1.000,-
- Leitungswasser, Frost
- Sturm
- Hagel
- weitere Elementargefahren (Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch)
- Einbruchdiebstahl
- Vandalismus nach einem Einbruch
- Raub
- Explosion, Implosion, Verpuffung
- Anprall eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuges
Versicherte Kosten
- Notwendigen Reparaturkosten
- Ortsüblichen Wiederherstellungskosten
- Ersatzbeschaffung zum Neuwert
- Aufräumung
- Abbruch, Bewegung, Schutz
- Verkehrssicherung
- Schlossänderung
- provisorische Maßnahmen
3. Glasversicherung
Was ist versichert?
- Fertig eingesetzte oder montierte Scheiben und Platten
- Wohnwagenluken aus Kunststoff
- Spiegel aus Glas
Versicherte Gefahren
- Bruch
- Zerbrechen
Versicherte Kosten
- Wiederbeschaffungswert in gleicher Art und Güte
- Notverglasung, Notverschalung
- Entsorgung
Was ist nicht versichert?
4. Standplatzhaftpflicht (optional)
Was ist versichert?
Versichert sind Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, wenn Sie von einem Dritten geltend gemacht werden, wegen:
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensschäden