Dauercamping Versicherung · Oberösterreichische Versicherung
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Dauercamping Versicherung

Unabhängigkeit, Freiheit und Urlaubsstimmung

Mit Ihrem fixen bzw. ständig abgestellten Wohnwagen/ Mobilheim genießen Sie Unabhängigkeit, Freiheit und Urlaubsstimmung. Unsere umfassende Produktlösung Dauercampingversicherung sichert Sie gegen zahlreiche Risiken ab, sodass Sie die kostbare Zeit auf Ihrem Campingplatz genießen können.

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Vorteile auf einen Blick

Ihr umfassender Versicherungsschutz enthält folgende 4 Bausteine:

Was sind die Vertragsgrundlagen?


1. Wohnwagen / Mobilheim / Bauwagen

Voraussetzung für eine Dauercampingversicherung

Das Objekt muss auf einem Dauercampingplatz oder auf einem privaten Grundstück stehen. Es muss transportiert wreden können, und darf kein festes Betonfundament haben.

Was ist versichert?

  • Wohnwagen (mit oder ohne Zulassung)
  • Mobilheim (Chalet / Modulhaus / Mikrohaus / Minihaus)
  • Baucontainer / Containerhaus (zu Wohnzwecken ausgebaut)
  • Tiny House (auch als Hauptwohnsitz)
  • Bauwagen / Zirkuswagen

Mitversicherte Sachen und Nebenobjekte

  • Dauerstandzelt / Ganzjahreszelt (sturm- und wintertauglich)/li>
  • Wohnwagenschutzdach (sturm- und schneelasttauglich)
  • Fester An- oder Vorbau
  • Fest mit dem Objekt verbundene Markisen
  • Sat-Anlage / Antennenanlage (fest mit dem Objekt verbunden)
  • Terrassen mit Überdachungen
  • Nebengebäude wie Garten- oder Gerätehütte, Carport oder Pavillon mit harter Bedachung
  • Einfriedung (inkl. Zäune, Mauern und Tore) bis 8000,- €
  • Nebengebäude frei stehend, und fest mit dem Boden verankert. Wie z.B. Garten- oder Gerätehütte, Carport. (Optional gegen Zuschlag)
  • Photovoltaikanlagen (fest mit dem Objekt verbunden) bis 8.000,- €
  • Fahrrad (auch E-Bikes) gegen Diebstahl mitversichert 0 - 1.500 €

Versicherte Gefahren

  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Implosion, Verpuffung, Überschalldruckwellen, Anprall oder Absturz eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung
  • Überspannung durch Blitz
  • Sturm ab Windstärke 8 / Hagel (300 € SB)
  • Leitungswasser
  • Diebstahl / Raub des versicherten Objektes vom Abstellplatz
  • Einbruchdiebstahl
  • Vandalismus nach Einbruchdiebstahl
  • Elementarversicherung (Überschwemmung, Rückstau, Schneedruck, Lawine, Erdrutsch, Erdbeben)
    In einigen PLZ Gebieten ist eine Erhöhung der Versicherungssumme für Elementarschäden nicht möglich. Hier gilt eine Entschädigung nur bis 4.000 € mit einem Selbstbehalt von 50% (mind. 1.000 €). Eine Überprüfung erfolgt seitens des Versicherers erst nach Antragsstellung.

Was ist nicht versichert?

  • Zelte
  • Dauerstandzelte ohne Wintertauglichkeit
  • Sonnensegel
  • Pavillons mit Überdachung aus Folien, Stoffen oder ähnlichen Materialien
  • Objekte im baufälligen Zustand
  • Nicht versichert gelten optische Beschädigungen und Beeinträchtigungen, welche die Funktionalität des versicherten Objekts nicht beeinflussen

Unversicherte Gefahren

  • Sturmflut
  • Grundwasser
  • Nutzwärmeschäden
  • Trockenheit
  • verschiebbare Gestänge

Was wird ersetzt?

  • Bei Zerstörung die Wiederherstellungskosten oder Wiederbeschaffungskosten von Sachen gleichert Art und Güte im neuwertigen Zustand
  • Bei Beschädigung die Reparaturkosten

Selbstbeteiligung

Nur bei Schäden durch Sturm und Hagel gibt es eine Selbstbeteiligung von 300,-

Gibt es Einschränkungen?

  • Ist der Zeitwert niedriger als 40% des Neuwertes, wird der Zeitwert erstattet
  • Bei sonstigen Bauteilen wie Planen, Zelte, Folien, Schutzdächer, Terassenüberdachungen erfolgt die Entschädigung nach nachfolgender Staffelung:
    Alter 0 bis 3 Jahre: Wiederherstellungskosten
    Alter 4 bis 6 Jahre: 80% Wiederherstellungskosten
    Alter 7 bis 9 Jahre: 60% Wiederherstellungskosten
    Alter 10 bis 12 Jahre: 40% Wiederherstellungskosten
    ab 12 Jahre: 20% Wiederherstellungskosten

2. Hausratversicherung

Es besteht Versicherungsschutz für die Einrichtung, den Hausrat, das Inventar und die beweglichen Sachen im Objekt oder verschlossenen Dauerstandzelt mit Wintertauglichkeit.

Was ist versichert?

  • Gegenstände des persönlichen Bedarfs
  • Möbel, Teppiche, Vorhänge
  • Bekleidung, Geschirr, Bestuhlung
  • elektrische und elektronische Geräte
  • Rasenmäher
  • Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren
  • Surf- und Kitesurfgeräte
  • Fall- und Gleitschirme

Versicherte Gefahren

  • Brand, Blitzschlag
  • Überspannung durch Blitz bis 1.000,-
  • Leitungswasser, Frost
  • Sturm
  • Hagel
  • weitere Elementargefahren (Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch,  Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch)
  • Einbruchdiebstahl
  • Vandalismus nach einem Einbruch
  • Raub
  • Explosion, Implosion, Verpuffung
  • Anprall eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuges

Versicherte Kosten

  • Notwendigen Reparaturkosten
  • Ortsüblichen Wiederherstellungskosten
  • Ersatzbeschaffung zum Neuwert
  • Aufräumung
  • Abbruch, Bewegung, Schutz
  • Verkehrssicherung
  • Schlossänderung
  • provisorische Maßnahmen

3. Glasversicherung

Was ist versichert?

  • Fertig eingesetzte oder montierte Scheiben und Platten
  • Wohnwagenluken aus Kunststoff
  • Spiegel aus Glas

Versicherte Gefahren

  • Bruch
  • Zerbrechen

Versicherte Kosten

  • Wiederbeschaffungswert in gleicher Art und Güte
  • Notverglasung, Notverschalung
  • Entsorgung

Was ist nicht versichert?

  • Optische Gläser
  • Hohlgläser, Geschirr
  • Bildschirme von Computer, Fernsehgeräten, etc. ...

4. Standplatzhaftpflicht (optional)

Was ist versichert?

Versichert sind Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, wenn Sie von einem Dritten geltend gemacht werden, wegen:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden