Glossar · Lexikon
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Glossar

Fahrradversicherung

Sie können den Vertrag zum Ablauf der nächsten vereinbarten Versicherungsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate.

Ebenso können Sie und auch die Versicherung nach dem Eintritt eines Schadensfalles den Versicherungsvertrag kündigen. Dann endet die Versicherungsdauer schon vor dem Ende der vereinbarten Dauer.

Wenn der Vertrag nicht gekündigt wird, verlängert sich dieser um jeweils ein Jahr. Unabhängig vom Alter des Fahrrades.