Glossar · Lexikon
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Glossar

Allgemein
Nach Eintritt eines Schadens kann mit der Reparatur sofort begonnen werden, wenn die Schadenanzeige unverzüglich erfolgt und der Schaden € 10.000,– voraussichtlich nicht übersteigt. Die beschädigten Teile sind aufzubewahren, der Schaden muss durch Fotos dokumentiert werden.