Glossar
Sind Schäden am Gebäude, die von der eigenen Photovoltaikanlage verursacht werden, in der Wohngebäudeversicherung mitversichert?
Ja – Schäden am Gebäude durch die EIGENE Photovoltaikanlage können in der Wohngebäudeversicherung mitversichert sein, aber nur unter bestimmten Bedingungen.
Wann sind Schäden durch PV-Anlagen am Gebäude mitversichert?
Wenn die PV-Anlage Bestandteil des Gebäudes ist
- Sobald die Anlage fest auf dem Dach installiert ist, zählt sie in der Regel als fester Gebäudebestandteil.
- Dann ist sie mitversichert gegen die klassischen Gefahren der Wohngebäudeversicherung:
- Feuer (z. B. durch technischen Defekt der PV-Anlage)
- Leitungswasser (nicht direkt relevant für PV, aber in Kombination mit Installationen möglich)
- Sturm und Hagel
- Blitzschlag
- Elementarschäden (nur mit Zusatzbaustein)
→ Beispiel: Eine PV-Anlage löst durch Kurzschluss einen Brand aus → Gebäudeschaden durch das Feuer ist versichert.
Viele Versicherer verlangen, dass die Photovoltaikanlage bei der Wohngebäudeversicherung gemeldet ist.
"Photovoltaikanlage melden" finden Sie auch bei unseren Musterbriefen.
Nicht versichert über die klassische Wohngebäudeversicherung
- Schäden an der PV-Anlage selbst
- Ertragsausfall infolge eines versicherten Schadens
- Fehlfunktionen durch Tierbiss, Vandalismus, Überspannung etc.
Dafür benötigen Sie in der Regel entweder eine separate Photovoltaikversicherung oder einen Allgefahren-Baustein innerhalb Ihrer Wohngebäudeversicherung.
Beispiele Wohngebäudeversicherung: Was passiert bei...
| Situation | Versichert? | Kommentar |
|---|---|---|
| Durch einen Fehler in der PV-Anlage brennt das Dach ab | ✅ | Gebäudeschaden ist über Feuer abgesichert – PV-Anlage muss gemeldet sein |
| Dachpfanne wird durch schlecht montiertes PV-Modul beschädigt | ❌ | Kein Schutz über Wohngebäudeversicherung – ggf. Handwerkerhaftpflicht |
| Die PV-Anlage löst sich bei Sturm und beschädigt den Kamin | ✅ | Wenn PV als Gebäudebestandteil gemeldet wurde, ist Gebäudeschaden gedeckt |
| Blitz schlägt ein und zerstört Teile der PV-Anlage und beschädigt Gebäude | ✅ | Schaden am Haus versichert. Versicherte Gefahr: Blitzschlag. Schaden an der PV-Anlage über Photovoltaikversicherung versichert |
| Durch einen Überspannungsschaden entsteht ein Brand im Haus | ✅ | Brand am Haus ist versichert. Versicherte Gefahr: Feuer |
| Batteriespeicher brennt und beschädigt Haus | ✅ | Brand am Haus ist versichert. Versicherte Gefahr: Feuer |
Fazit
Gebäudeschäden durch Ihre eigene Photovoltaikanlage sind in vielen Fällen mitversichert, sofern
- die Anlage korrekt bei Ihrer Versicherung angemeldet wurde,
- sie fester Gebäudebestandteil ist und
- der Schaden durch eine versicherte Gefahr der Wohngebäudeversicherung (z. B. Feuer, Sturm, Hagel, Blitzschlag) verursacht wurde.
Nicht gedeckt sind jedoch Schäden an der Photovoltaikanlage selbst – hierfür benötigen Sie entweder einen Zusatzbaustein oder eine separate Photovoltaikversicherung.
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