Glossar · Lexikon
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Glossar

Allgemein
Wechselrichter gehören zu den schadenanfälligeren Bauteilen einer Fotovoltaikanlage. Die Photovoltaikanlagenversicherung leistet, wenn ein Sachschaden durch eine von außen einwirkende Gefahr entstanden ist.

Nicht jedoch, wenn der Wechselrichter einfach so, ohne eine äußere Einwirkung, defekt ist.

Wenn die Klausel "Innere Betriebsschäden" mitversichert ist, leistet der Versicherer auch Entschädigung für elektronische Bauelemente der versicherten Sache, ohne dass der Schaden nachweislich auf die Einwirkung einer versicherten Gefahr von außen zurückzuführen ist.

Maschinenversicherung

Die Maschinenversicherung deckt sowohl Kaskoschäden als auch den inneren Betriebsschaden ab.

Die Klausel -052 - Ausschluss innerer Betriebsschäden - gibt dem Kunden die Möglichkeit, die Deckung durch Ausschluss innerer Betriebsschäden auf Kaskoschadenereignisse mit Einschluss von Schäden aus höherer Gewalt und ggf. Abhanden kommen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub zu begrenzen.

Innere Betriebsschäden entstehen aus Ursachen, die aus dem Betrieb der versicherten Sache selbst folgen können, z. B. ihr anhaftende Mängel, Kraftwirkungen, Verschleißfolgen, Wartungsmängel.

In der Praxis kommt es immer wieder zu Dissonanzen, ob ein Schaden ein Kaskoereignis darstellt oder aus dem inneren Betrieb heraus eintrat.

Schadenbeispiel: Versichert gilt ein Mobilkran, der Ausschluß von inneren Betriebsschäden gilt vereinbart. Das Gerät lädt Betonteile auf einen Tieflader. Die Last wird hochgezogen, der Kran schwenkt, die Last verfängt sich und bleibt hängen. Durch den Schrägzug verbiegt der Ausleger.

Hier besteht keine Ersatzpflicht. Die Last blieb am Haken, Einwirkung von außen liegt nicht vor.

Hier wurde der Ausleger durch die eigene Motorkraft verbogen. Es besteht keine Ersatzpflicht, da innere Betriebsschäden durch die Klausel -052- ausgeschlossen waren.