Glossar
Fahrradversicherung
Als Versicherungssumme geben Sie den Kaufpreis des Fahrrades an. Fest verbaute Zusatzteile wie Schutzbleche, Lampen, Spiegel, etc. müssen dabei berücksichtig werden. Das Fahrradschloss muss nicht berücksichtig werden.
Die Versicherungssumme = Kaufpreis muss mit einer Händlerrechnung nachgewiesen werden.
Rabatt erhalten und jetzt?
Haben Sie Ihr Fahrrad mit einem Nachlass gekauft, so haben sie folgende Möglichkeiten. Sie können entweder den Listenpreis oder den tatsächlichen Kaufpreis versichern.
Beides muss jedoch mit einer Händlerrechnung nachgewiesen werden. Das bedeutet, wenn sie den Listenpreis versichern wollen muss aus der Rechnung der Listenpreis und der Nachlass ersichtlich sein.
Listenpreis und Kaufpreis auf der Rechnung

Nur der Kaufpreis auf der Rechnung

Ist die Versicherungssumme höher als der ausgewiesene Wert in der in der Händlerrechnung, wird maximal der Preis laut Rechnung erstattet.
Ist die Versicherungssumme niedriger als in der Rechnung angeben, kann der Versicherer im Schadenfall evtl. die Leistung kürzen.
Ist die Versicherungssumme niedriger als in der Rechnung angeben, kann der Versicherer im Schadenfall evtl. die Leistung kürzen.