Glossar
Als Versicherungssumme geben Sie den Kaufpreis des Fahrrades an. Fest verbaute Zusatzteile wie Schutzbleche, Lampen, Spiegel, etc. müssen dabei berücksichtig werden. Das Fahrradschloss muss nicht berücksichtig werden.
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Haben Sie Ihr Fahrrad mit einem Nachlass gekauft, so haben sie folgende Möglichkeiten. Sie können entweder den Listenpreis oder den tatsächlichen Kaufpreis versichern.
Beides muss jedoch mit einer Händlerrechnung nachgewiesen werden. Das bedeutet, wenn sie den Listenpreis versichern wollen muss aus der Rechnung der Listenpreis und der Nachlass ersichtlich sein.
Listenpreis und Kaufpreis auf der Rechnung

Nur der Kaufpreis auf der Rechnung

Ist die Versicherungssumme niedriger als in der Rechnung angeben, kann der Versicherer im Schadenfall evtl. die Leistung kürzen.