Glossar · Lexikon
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Glossar

Versicherungen
Die Extended Coverage (erweiterte Deckung) ist eine Versicherung zur Abdeckung von Schäden aus Gefahren, die die Feuerversicherung nicht deckt.

Dabei handelt es sich um die Gefahren politischer Risiken (u. a. Aussperrung, böswillige Beschädigungen, innere Unruhe, Streik etc.)

Führt ein Streik zur Betriebsunterbrechung oder herrschen innere Unruhen und die Firma muss vorübergehend geschlossen werden, kann der Firmeninhaber und Versicherungsnehmer Schadenersatz aus der Extended Coverage (EC) Versicherung beziehen und damit seine laufenden Betriebskosten, Miete und Pacht begleichen.

All-Risk-Versicherung

All-Risk Versicherung bezeichnet die Versicherungsdeckung nach dem Prinzip: Versichert ist alles, was nicht in den Vertragsbedingungen explizit ausgeschlossen ist.

All Risk =
Grundgefahren + Elementar + Extended Coverage + unbenannte Gefahren

Grundgefahren

Die drei Grundgefahren (Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel) in Verbindung mit der Deckungserweiterung um Elementarschäden stellt eine gute Absicherung dar, die bereits einen Großteil der Versicherungsfälle abdeckt.

Häufig auftretende Elementargefahren sind u. a.
  • Überschwemmungen
  • Hochwasser
  • Erdrutsche oder Erdsenkungen
  • Schäden nach Lawinen
  • Schneedruck
  • Erdbeben
  • Vulkanausbrüchen
Je nach Region können sie unterschiedlich auftreten. Der Einschluss von Elementargefahren in der Betriebsgebäudeversicherung oder Wohngebäudeversicherung stellt somit eine wichtige Deckungserweiterung dar und darf in keiner Police fehlen.

Unbenannte Gefahren

Versicherungsschutz besteht als Ergänzung zu den benannten Gefahren, also Feuer, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Elementar.

Die wichtigsten Ausschlüsse sind Schäden durch Kriegsereignisse, Kernenergie, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, Abnutzung/Verschleiß sowie Ungeziefer.

Beispiel: Bei Windstärke 7 wird ein Ast eines Baumes abgerissen und beschädigt ein Geländer eines Balkons. Sturm ist versicherungsseitig erst ab Windstärke 8 gegeben. Der Versicherungsnehmer würde aus der Standard Sturmdeckung keine Versicherungsleistung erhalten. Die Deckung gegen unbenannte Gefahren hingegen würde in diesem Falle leisten (sofern kein Ausschluss geboten ist).