Glossar · Lexikon
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Glossar

Dauercampingversicherung
Als echten Vermögensschaden bezeichnet man Situationen, bei denen weder eine Person noch eine Sache unmittelbaren Schaden erleidet, durch schuldhaftes Verhalten aber einem Dritten ein finanzieller Schaden zugefügt worden ist.

Zum Beispiel, wenn Sie ein Fahrzeug zuparken und die Person einen wichtigen Termin oder einen Flug verpasst.

Der unechte Vermögensschaden hingegen ist der Folgeschaden aus einem Personen- oder Sachschaden. Wurde beispielsweise durch einen Wasserschaden die Festplatte eines Computers beschädigt (= Sachschaden), so stellt der Datenverlust bzw. die notwendige kostenbelastete Datenwiederherstellung einen Sachfolgeschaden dar.

Sie beschägigen eine Photovoltaikanlage, der daraus entstehende Ausfall an Stromerzeugung stell einen unechten Vermögensschaden dar.