Glossar
Allgemein
Für eine Solaranlage, die auf einem Einfamilienhaus geplant oder in dessen Dach integriert wird, ist meistens keine spezielle Baugenehmigung notwendig.
Die jeweiligen Genehmigungspflichten sind in den Landesbauordnungen (LBO) der Bundesländer geregelt und können unter eingesehen werden.
Sie richten sich unter anderem nach der Anlagengröße und der Art des Gebäudes, auf dem die Solarmodule installiert werden sollen. Ebenso sollte sich beim jeweiligen Bauamt nach einer Anzeige- bzw. Genehmigungspflicht erkundigt werden.
Bei denkmalgeschützten Gebäuden muss in jedem Fall eine Genehmigung der Denkmalschutzbehörde eingeholt werden. Hierbei wird je nach Einzelentscheidung geregelt, ob und inwiefern eine Photovoltaik-Anlage in das Gebäude integriert werden kann und darf.
Die jeweiligen Genehmigungspflichten sind in den Landesbauordnungen (LBO) der Bundesländer geregelt und können unter eingesehen werden.
Sie richten sich unter anderem nach der Anlagengröße und der Art des Gebäudes, auf dem die Solarmodule installiert werden sollen. Ebenso sollte sich beim jeweiligen Bauamt nach einer Anzeige- bzw. Genehmigungspflicht erkundigt werden.
Bei denkmalgeschützten Gebäuden muss in jedem Fall eine Genehmigung der Denkmalschutzbehörde eingeholt werden. Hierbei wird je nach Einzelentscheidung geregelt, ob und inwiefern eine Photovoltaik-Anlage in das Gebäude integriert werden kann und darf.