Photovoltaik · Versicherung
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SunSafe100

Die Versicherung perfekt für kleinere Photovoltaikanlagen

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Einfach Ihre Investitionssumme der PV-Anlage eingeben und Ihren persönlichen Beitrag berechnen!

Aufgrund des geringen Mindestbeitrages und des umfangreichen Versicherungsschutzes, eignet sich das Konzept SunSafe100 PV-Versicherung hervorragend für kleinere Photovoltaikanlagen.

Vorteile auf einen Blick

  • Umfassender Schutz bei Brand, Blitzschlag
  • Überspannungen durch indirekten Blitzschlag oder Schwankungen im Netz der Stromversorger
  • Wasser, Feuchtigkeit, Flüssigkeiten aller Art
  • Sturm, Hagel, Schneedruck
  • Frost oder Überschwemmung
  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit
  • Tierverbiss
  • Vandalismus
  • Einbruchdiebstahl, Diebstahl oder Beraubung
  • Ersatz von Ertragsausfall aufgrund eines versicherten Sachschadens
  • u.s.w. ...

Was ist versichert?

Versichert ist die im Versicherungsvertrag bezeichnete betriebsfertige Photovoltaikanlage.

Aufbau einer Photovoltaikanlage

Versichert sind alle Teile, die direkt zum Funktionieren einer Photovoltaikanlage gehören.

  • Photovoltaikmodule inklusive der dazugehörigen Befestigungsvorrichtungen
  • Paneeleinfassungen
  • Elektrisches Leitungsnetz
  • Fundamente
  • Wechselrichter
  • Akkumulatoren; Stromspeicher
  • Einspeisezähler, Laderegler, Regeleinheit und Datenlogger;
  • Überspannungsschutzeinrichtungen
  • Überwachungskomponenten

Nicht versichert sind:

  • Wechseldatenträger
  • Verschleißteile aller Art
  • Dachstuhl samt Eindeckung sowie sämtliche Gebäudebestandteile

Versicherte Gefahren

  • Unvorhergesehen eintretende Beschädigung und Zerstörung der versicherten PV-Anlage
  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Plünderung
  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit
  • Feuer, Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion
  • Überspannung, Induktion, Kurzschluss
  • Schäden durch Löschen, Niederreißen, Ausräumen oder Abhandenkommen bei diesen Ereignissen
  • Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung
  • Höhere Gewalt, wie elementare Naturkräfte
  • Hagel, Sturm, Frost, Schneedruck
  • Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus
  • Folgeschäden von Konstruktions-­, Material­- oder Ausführungsfehler
  • Marderbiss oder Tierverbiss
  • u.s.w.

Was ist nicht versichert?

Keine Entschädigung wird geleistet für Schäden:

  • durch Vorsatz des Versicherungsnehmers
  • durch Krieg
  • durch Kernenergie
  • durch betriebsbedingte normale oder vorzeitige Abnutzung oder Alterung; für Folgeschäden an weiteren Austauscheinheiten wird jedoch Entschädigung geleistet.
  • durch Mängel, die bei Abschluss der Versicherung bereits vorhanden waren
  • soweit für sie ein Dritter als Lieferant (Hersteller oder Händler), Werkunternehmer oder aus Reparaturauftrag einzutreten hat
  • Garantieschäden
  • Einspeiseverluste, welche nicht als Folge eines versicherten Sachschadens entstanden sind

Was ist zusätzlich versichert?

Baudeckung bis 15 Wochen

Der Versicherungsschutz beginnt bereits 15 Wochen vor der geplanten Inbetriebnahme, frühestens aber mit Beginn des Versicherungsvertrages. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nur auf bereits montierte Anlagenteile, sofern der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt.

Die Deckung während dieser Bauphase ist bis zur Fertigstellung und Inbetriebnahme der Anlage auf die Gefahren Feuer, Sturm, Hagel, Leistungswasser, Einbruchdiebstahl, Diebstahl von bereits eingebauten bzw. fix montierten Anlagenkomponenten beschränkt.

De- und Remontagekosten bis 5000,-

Als mitversichert gelten De- und Remontagekosten der versicherten Anlage, welche in Folge eines Gebäudeschadens ohne Schaden an der versicherten Anlage selbst erforderlich werden.

De- und Remontagekosten der versicherten Anlage gelten bei Schäden am Gebäude durch nachfolgende Gefahren als versichert:
- Brand, Blitzschlag, Explosion
- Schäden, die durch unmittelbare Einwirkung von Leitungswasser eintreten, das aus wasserführenden Rohrleitungen, Armaturen oder angeschlossenen Einrichtungen austritt
- Sturm
- Hagel
- Schneedruck

Die maximale Entschädigungsgrenze hierfür beträgt € 5.000.

Technologiefortschritt

Nach einem ersatzpflichtigen Sachschaden kann die Wiederherstellung der beschädigten oder zerstörten versicherten Sache durch dem letzten Stand der Technik entsprechende Sachen in gleicher Art, Güte und Leistung erfolgen.

Voraussetzung dafür ist, dass dadurch der ursprüngliche Betriebs- bzw. Verwendungszweck nicht geändert wird und die beschädigte oder zerstörte Sache nicht mehr hergestellt, ersetzt oder repariert werden kann.

Was wird ersetzt?

Im Schadensfall wird zwischen Teilschaden und Totalschaden unterschieden. Ein Teilschaden liegt vor, wenn die Wiederherstellungskosten nicht höher sind als der Neuwert der versicherten Sache. Sind die Wiederherstellungskosten höher, so liegt ein Totalschaden vor.

Entschädigung bei Teilschaden

Entschädigt werden alle für die Wiederherstellung des früheren, betriebsfertigen Zustandes notwendigen Aufwendungen.

Entschädigung bei Totalschaden

Bei völliger Zerstörung einer versicherten Sache entschädigt der Versicherer den Ersatz der Kosten für die Erneuerung der versicherten Sache einschließlich der Kosten für Fracht (exklusive Luftfracht), Zoll und Montage (Neuwert).

Erfolgt keine Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung, oder sind für die versicherte Sache serienmäßig hergestellte Ersatzteile nicht mehr zu beziehen, wird der Zeitwert ersetzt.

Folgende Kosten werden zusätzlich erstattet:

  • Aufräumkosten bis € 20.000,-
  • Dekontaminations- und Entsorgungskosten bis € 20.000,-
  • Bewegungs- und Schutzkosten bis € 20.000,-
  • Luftfrachtkosten € 20.000,-
  • Bergungskosten bis € 20.000,-
  • Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten bis € 20.000,-
  • Vorsorgeversicherung 50% der VS
  • Schadensuchkosten € 20.000,-
  • Feuerlöschkosten € 20.000,-
  • Preissteigerungen 30% der VS

Nutzungsausfall

Ebenfalls mitversichert ist der Ertragsausfall infolge eines versicherten Sachschadens. Der Nutzungsausfall wird in voller Höhe ersetzt. Maximal 2,50 Euro je kWp/Tag.

Die Entschädigungsleistung ist insgesamt begrenzt auf die mit der vom Schaden betroffenen Anlage bzw. Teilanlage im Ausfallzeitraum maximal erzielbaren Vergütung aus der Stromeinspeisung. Maximal für 360 Tage.

Bei Eigenverbrauchsnutzung werden die nachgewiesenen Kosten für den alternativen Strombezug ersetzt.

Selbstbeteiligung

  • Kein Selbstbehalt bei Schäden an der Photovoltaikanlage.
  • Bei Beschädigungen, Zerstörungen oder Verlust von Wechselrichtern nach dem vollendeten 10. Jahr ab Betriebsbereitschaft, gilt ein Selbstbehalt in Höhe von 500,00 EUR vereinbart.

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SunSafe100 PV-Versicherung. Einfach die Investitionssumme der PV-Anlage eingeben und Ihren persönlichen Beitrag berechnen!

Den Antrag können Sie 14 Tage nach Erhalt der Police widerrufen. So sind Sie auf der sicheren Seite.

Info

Versicherbar sind Photovoltaikanlagen auf einem bewohnten Gebäude, oder in bewohnter Umgebung. Auch auf Garagen, Carports oder Nebengebäuden. Versicherbar sind PV-Anlagen mit einer maximalen Investitionssumme von 50.000,- Euro.

Wann und wie zahlen?

Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Sie können die Beiträge überweisen oder den Versicherer ermächtigen, die Beiträge von Ihrem Konto einzuziehen.

Wann beginnt der Schutz?

Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben.

Wie endet der Vertrag?

Sie können den Vertrag zum Ablauf der nächsten vereinbarten Versicherungsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.

Ebenso können Sie und auch der Versicherer nach dem Eintritt eines Schadensfalles den Versicherungsvertrag kündigen. Dann endet die Versicherungsdauer schon vor dem Ende der vereinbarten Dauer.

Wenn der Vertrag nicht gekündigt wird, verlängert sich dieser um jeweils ein Jahr.

Vertragsgrundlagen

Die Angaben auf unserer Internetseite sind nicht vollständig. Die vollständigen Informationen finden Sie hier in den Vertragsunterlagen.