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Ertragsausfall mit einer Photovoltaik-Versicherung absichern
Die Photovoltaik-Versicherung sichert insbesondere finanzielle Schäden ab, die aus einer Beschädigung oder Zerstörung der versicherten Photovoltaikanlage resultieren.
Mögliche Ursachen sind:
- Sturm, Hagel
- Feuer, Brand, Glühen, Glimmen, Schwelen, etc. ...
- Blitzschlag, Überspannung
- Vandalismus
- etc. ...
Die Ertragsausfall-Versicherung, ersetzt einen entgangenen Ertrag, falls die Photovoltaikanlage vorübergehend nicht betriebsbereit ist. In diesem Fall stellen diese nicht vorhandenen Einnahmen natürlich ebenfalls einen finanziellen Schaden dar, der jedoch abgesichert werden kann.
Warum sollte die Photovoltaik-Versicherung eine Ertragsausfall-Versicherung beinhalten?
Die weitaus meisten Photovoltaik-Versicherungen, die aktuell am Markt angeboten werden, sind automatisch mit einer Ertragsausfall-Versicherung ausgestattet. Den Ertragsausfall abzusichern, ist durchaus von größerer Bedeutung. Schäden können nämlich nicht nur dann entstehen, wenn die Photovoltaikanlage beschädigt oder gar zerstört wird, sodass kostspielige Reparaturen oder eine Neuanschaffung vorgenommen werden müssen.
Darüber hinaus entsteht dem Betreiber und Eigentümer der Anlage ein finanzieller Schaden ebenso unter der Voraussetzung, dass die Anlage für mehrere Tage oder sogar Wochen nicht funktionstüchtig ist. In dieser Zeit kann kein Solarstrom produziert werden und somit kein Strom entweder zur Eigennutzung hergestellt werden oder zur Einspeisung in das öffentliche Netz dienen.
Wann leistet die Ertragsausfall-Versicherung?
Die Ertragsausfall-Versicherung als Teil vieler Photovoltaikversicherungen tritt mit ihrer Leistung immer dann ein, wenn ein vorheriger Sachschaden an der Photovoltaikanlage dazu führt, dass entweder gar kein Strom mehr produziert werden kann oder die Leistung deutlich verringert ist.
Kein Ertragsausfall wird erstatten bei Schäden:
- durch Vorsatz des Versicherungsnehmers
- durch betriebsbedingte normale oder vorzeitige Abnutzung oder Alterung
- durch Mängel, die bei Abschluss der Versicherung bereits vorhanden waren
- soweit für sie ein Dritter als Lieferant (Hersteller oder Händler) einzutreten hat
- Garantieschäden
Im Zuge der Versicherung werden einige Klauseln und Bedingungen für den Eintritt der Leistungspflicht seitens des Versicherers vereinbart, wie zum Beispiel:
- Karenzzeit
- Höhe der Ertragsausfall-Entschädigung
- Dauer der Leistung
- Deckungserweiterungen
Wie wird die Schadenshöhe in der Praxis berechnet?
Die Ertragsausfall-Versicherung als Teil der Photovoltaikversicherung soll den Ertrag ersetzen, der dem Anlagenbetreiber immer dann entgeht, wenn die Photovoltaikanlage - beispielsweise durch eine Beschädigung - nicht im gewohnten Umfang genutzt werden kann. Um die Schadenshöhe im Schadensfall zu berechnen, wenn in der Praxis mehrere Methoden angewandt.
Die im Bereich größerer und oftmals hauptgewerblich genutzter Anlagen gängigste Methode besteht darin, den tatsächlich entstandenen Ertragsausfall zu berechnen. Zu diesem Zweck wird im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss bereits der erzielte Ertrag innerhalb eines Jahres berechnet. Dieser stellt gleichzeitig den Referenzwert für die Ertragsausfall-Versicherung dar.
Zwar ist diese Berechnungsmethode sehr genau, wird allerdings meistens nur bei größeren kommerziellen Photovoltaikanlagen angewandt. Bei kleineren Anlagen auf den Dächern von Privathaushalten arbeiten die Versicherungsgesellschaften hingegen in aller Regel mit Pauschalen, beispielsweise 2,00 Euro pro Kilowatt und Tag, an dem die Anlage aufgrund eines versicherten Schadens nicht betriebsbereit ist.
Bei Photovoltaik-Versicherung Einschluss der Ertragsausfall-Versicherung prüfen
Falls Sie bereits seit geraumer Zeit eine Photovoltaik-Versicherung nutzen, sich aber nicht sicher sind, ob auch im Fall des Ertragsausfalls eine Leistung erbracht wird, sollten Sie dies möglichst umgehend prüfen.