
Ammerländer Fahrradversicherung
Schutz für Pedelecs & E-Bikes
E-Bikes sind ein Spiegel unserer Mobilität. Sie passen sich perfekt den Bedürfnissen der modernen Menschen an. Leider wird das Tempo dieser so „unschuldig“ anzusehenden E-Bikes häufig unterschätzt. Auch wenn Sie alles im Griff haben - es passiert immer wieder, dass andere Verkehrsteilnehmer mit Gas- und Bremsfuß aus dem Tritt kommen, wenn sie auf ein E-Bike reagieren müssen.
Da ist es gut, wenn der verbogene Rahmen oder der lädierte Akku kein unvorhergesehenes Loch in den Geldbeutel reißt.
Beitrag berechnen
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KaufpreisHändlerverkaufspreis des Rades inkl. der fest mit dem Fahrrad verbundenen und zur Funktion gehörenden Teile. Das Fahrradschloss braucht nicht berücksichtig werden, und wird dennoch bei Diebstahl ersetzt.
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MindestlaufzeitWenn der Vertrag nicht gekündigt wird, verlängert sich dieser automatisch um jeweils ein Jahr.
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ZahlweiseBei monatlicher Zahlweise ist nur Lastschrifteinzug möglich.
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Nicht versicherbar sind folgende Fahrrader
- Fahrräder, welche nicht durch eine Privatperson erworben wurden
- Fahrräder, welche nicht zu privaten Zwecken genutzt werden
- Fahrräder, die eine Beschädigung aufweisen, welche die Funktion beeinträchtigt
- Eigenbauten
- Umbauten (Fahrräder, bei denen die nachträglich angebrachten oder ausgetauschten Fahrradteile 20 % des ursprünglichen Händlerverkaufspreises übersteigen)
- Velomobile/vollverkleidete Fahrräder
- Dirt-Bikes
- Pedelecs/E-Bikes, für die eine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht
- Alle Fahrräder ohne Hilfsmotor
- Fahrräder, für die kein Original-Händlerkaufbeleg vorliegt
Auf Wunsch besteht zusätzlich zur beantragten Fahrrad-Vollkaskoversicherung für Ihr Pedelec / E-Bike auch Versicherungsschutz gegen Fahrraddiebstahl für alle Fahrräder der mit Ihnen im gleichen Haushalt lebenden Personen, wie zum Beispiel Ehepartner, Kinder, Lebenspartner, etc.
- Versicherungsschutz besteht nur für Diebstahl.
- Die Entschädigungsleistung ist pro Jahr und Versicherungsfall je nach Wunsch auf 1000,- EURO oder 3.000,- EURO begrenzt.
Leistungevergleich Classic / Exclusiv / Excellent
Was ist versichert?
Versichert ist das im Versicherungsschein bezeichnete Fahrrad mit Hilfsmotor (elektrounterstütztes Fahrrad bzw. Pedelec) einschließlich der fest mit dem Fahrrad verbundenen und zur Funktion des Fahrrades gehörenden Teile. Ebenso das verwendete Schloss.
Wo sind Sie versichert?
Die Ammerländer Fahrradversicherung gilt in der Bundesprepublik Deutschland sowie weltweit bei einem Auslandsaufenthalt ohne zeitliche Begrenzung.
Diebstahl
Die Ammerländer Fahrradversicherung leistet Entschädigung bei:
- Bei Verlust des Fahrrades durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub
- Bei Diebstahl von fest mit dem Fahrrad verbundenen Teilen (auch Akkus)
- Bei Diebstahl des Fahrrades aus einem abgestellten Kraftfahrzeug, welches verschlossen bzw. abgesperrt ist.
- Versicherungsschutz besteht auch bei Diebstahl aus daran angebrachten, mit Verschluss gesicherten Fahrradträgern, sofern das Fahrrad gesondert mit einem Schloss fest mit dem Fahrradträger verbunden ist.
Was wird ersetzt?
Die Ammerländer Fahrradversicherung erstattet bei Diebstahl die Kosten für ein neues Fahrrad gleicher Art und Güte (Neuwert), maximal die vereinbarte Versicherungssumme. Keine Selbstbeteiligung.
Reparaturkosten
- Unfall
- Vandalismus
- Fall- oder Sturzschäden
- Brand, Explosion, Blitzschlag
- Sturm, Hagel, Überschwemmung, Lawinen, Erdrutsch
- Bedienungsfehler / unsachgemäße Handhabung
- Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 24 Monaten
- Feuchtigkeitsschäden an Akku, Motor und Steuerungsgeräten
- Elektronikschäden (Kurzschluss, Induktion, Überspannung) an Akku, Motor und Steuerungsgeräten
Classic
Verschleiß ist versichert, wenn das Fahrrad (inkl. Akku und Motor) zum Schadenzeitpunkt nicht älter als 3 Jahre ist.
(nicht an Reifen und Bremsen)
Die Kosten für den Austausch des Akkus infolge von Verschleiß sind nur dann erstattungsfähig, wenn die vom Hersteller angegebene technische Leistungskapazität dauerhaft um 50 % unterschritten wird.
Exclusiv
Verschleiß ist versichert, wenn das Fahrrad (inkl. Akku und Motor) zum Schadenzeitpunkt nicht älter als 5 Jahre ist. Zusätzlich auch Verschleiß an Reifen und Bremsen.
Die Kosten für den Austausch des Akkus infolge von Verschleiß sind nur dann erstattungsfähig, wenn die vom Hersteller angegebene technische Leistungskapazität dauerhaft um 35 % unterschritten wird.
Excellent
Verschleiß ist versichert, wenn das Fahrrad (inkl. Akku und Motor) zum Schadenzeitpunkt nicht älter als 5 Jahre ist. Zusätzlich auch Verschleiß an Reifen und Bremsen.
Der Versicherer erstattet die notwendigen Reparaturkosten (Ersatzteile in gleicher Art und Güte und Arbeitslohn), die die Verkehrsund Funktionstüchtigkeit wiederherstellen, maximal die vereinbarte Versicherungssumme. Keine Selbstbeteiligung.
Zubehör & Gepäck
Bei der Ammerländer Fahrradversicherung ist das am versicherten Fahrrad mitgeführte Fahrradzubehör und -gepäck gegen Schäden durch Straftaten eines Dritten, Unfall mit dem versicherten Fahrrad oder einem Transportmittel sowie Feuer versichert.
Beleuchtung
Fahrradkompass
Fahrradkorb
Fahrradschloss
Fahrradtasche
Fahrradwimpel
Helm
Hygieneartikel
Isomatte
Kartenmaterial
Kilometerzähler
Kindersitz
Kleidung
Kochgeschirr
Luftmatratze
Luftpumpe
Reflektor
Regenschutzplane
Sattelkissen
Schleppstange
Spiegel
Steckschutzblech
Tachometer (keine Multifunktionsgeräte)
Trinkflasche
Werkzeug / Flickzeug
Werkzeugtasche
Zelt
Classic & Exclusiv
Die Entschädigungsleistung ist pro Versicherungsfall auf 1.000,- EURO begrenzt und je versicherter Sache auf 300,- EURO.
Excellent
Die Entschädigungsleistung ist pro Versicherungsfall auf 1.500,- EURO begrenzt und je versicherter Sache auf 500,- EURO.
Schutzbrief
Classik
- Kein Schutzbrief
Exclusiv & Excellent
- 24-Stunden-Service-Hotline
- Pannenhilfe
- Abschleppdienst
- Weiter- bzw. Rückfahrt mit dem Taxi oder der Bahn
- Bergung
- Leih- / Mietfahrrad
- Fahrrad-Rücktransport
- Übernachtung im Notfall
- Werkstattvermittlung
Versicherungsschutz für den Schutzbrief besteht für Schadenfälle in Deutschland, Dänemark, Polen, Tschechien, Österreich, Liechtenstein, Schweiz, Frankreich, Luxemburg, Belgien, Niederlande und Südtirol.
Nicht versichert
- Schäden, die nicht die Funktion der Sache beeinträchtigen (z. B. Schrammen oder Schäden an der Lackierung)
- Schäden durch Verschleiß an Reifen und Bremsen
- Schäden durch Rost oder Oxidation
- Schäden, für die ein Dritter vertraglich einzustehen hat als Hersteller, Verkäufer, aus Reparaturauftrag oder sonstigem vertraglichen Verhältnis
- Schäden infolge von Manipulationen des Antriebssystems oder durch nicht fachgerechte Ein- oder Umbauten sowie unsachgemäße Reparaturen sowie ungewöhnliche insbesondere nicht den Herstellervorgaben entsprechende Verwendung oder Reinigung des Fahrrades.
Was ist zu beachten?
- Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, bei Nichtgebrauch das versicherte Fahrrad jederzeit mit einem eigenständigen verkehrsüblichen Schloss (kein Zahlenschloss) zu sichern.
- Zur Sicherung des Fahrrades sind eigenständige verkehrsübliche Schlösser zu verwenden. Kein Mindestkaufpreis! Keine Zahlenschlösser
- Bei Unterbringung in einem ausschließlich selbstgenutzten abgeschlossenen Gebäude / Raum / Schuppen entfällt die Verschlussvorschrift
- Wenn das versicherte Fahrrad (auch aus Carbon) keine Rahmennummer hat, muss dieses bei der Polizei codiert werden
Im Schadenfall
- Im Schadenfall muss der Versicherung der Original-Händlerbeleg mit Angabe der Rahmennummer, sowie der vollständigen Käuferadresse vorgelegt werden.
- ein Schadeneintritt ist unverzüglich anzuzeigen
- Bei Reparaturkosten, die voraussichtlich 500,- EURO übersteigen, ist dem Versicherer vor Reparaturausführung ein Kostenvoranschlag zur Genehmigung vorzulegen.
- Rechnung für das versicherte Fahrrad und ggf. fest montierte Anbauteile im Original einreichen
- im Falle von Diebstahl/ Einbruchdiebstahl zusätzlich die Rechnung für das verwendete Fahrradschloss im Original einreichen
- Schäden durch strafbare Handlungen bei Ihrer Polizeidienststelle anzeigen
- bei Reparaturen aufgrund von Beschädigungen die entsprechende Rechnung der Fahrradwerkstatt einreichen. Die Rechnung muss Angaben zum versicherten Fahrrad wie z. B. Marke, Typ, Rahmennummer enthalten.
- Fotos der beschädigten Teile, bzw. des beschädigten Rades sind einzureichen, beschädigte Teile bitte aufbewahren
Wann und wie zahlen?
Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen.
Je nach Vereinbarung können Sie monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlen. Sie können die Beiträge überweisen oder die Ammerländer Fahrradversicherung ermächtigen, die Beiträge von Ihrem Konto einzuziehen.
Beginn
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsscheinsschein angegebenen Zeitpunkt. Frühestens ab dem nächsten Werktag (Montag bis Freitag).
Ende
Sie können den Vertrag zum Ablauf der nächsten vereinbarten Versicherungsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres kündigen.
Der Versicherungsvertrag wird für ein oder drei Jahre lang abgeschlossen. Wenn der Vertrag nicht gekündigt wird, verlängert sich dieser um jeweils ein Jahr.
Classic
- 3 Monate zum Ablauf
Exclusiv & Excellent
- 1 Tag zum Ablauf
Vertragsgrundlagen
Die Angaben auf unserer Internetseite sind nicht vollständig. Die vollständigen Informationen finden Sie hier in den Vertragsunterlagen.