Photovoltaik Versicherung · Photovoltaikversicherung
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Photovoltaikversicherung

Schützen Sie Ihren Strom. Bringen Sie Ihre Rendite in Sicherheit.

Sie produzieren Strom. Diese Freiheit haben Sie sich etwas kosten lassen. Ihr gutes Geld steckt im Haus. Geld, mit dem Ihre Anlage zuverlässig Strom produzieren und Rendite abwerfen soll, viele Jahre lang. Wenn Sie von dieser Investition dauerhaft profitieren wollen, brauchen Sie eine passende Photovoltaik-Versicherung.

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Info's zum Beitragsrechner

  • Geltungsbereich
    Der Versicherungsnehmer muss seinen Wohnsitz in Deutschland haben. Die Photovoltaikanlage muss sich in Deutschland befinden.
  • Versicherungssumme der PV-Anlage
    Investitionssumme der PV-Anlage im Neuzustand, inclusive der Montagekosten. Stromspeicher und Wallbox bitte in der Gesamtsumme berücksichtigen.
  • Mehrwertsteuer
    Wenn Sie die Mehrwertsteuer vom Finanzamt zurückerhalten, geben Sie die Versicherungssumme der PV-Anlage ohne Mehrwertsteuer an.
  • Montageart
    Eine Photovoltaikanlage gilt als aufgeständert, sobald ein Unterbau unter den Paneelen errichtet wird, der die Anlage in einen optimalen Winkel bringt.
  • Lagerung von feuergefährlichen Stoffen
    Feuergefährliche Stoffe sind: Heu, Stroh, Getreide, Dünger, etc.
    Gewerbliche Verarbeitung bzw. Lagerung von Papier, Pappe, Farben, Lacke, Müll.
    Heizöl ist kein feuergefährlicher Stoff.
  • Betreiberhaftpflicht gewünscht
    Für Schäden die durch eine Photovoltaikanlage verursacht werden, haftet der Betreiber der PV-Anlage. Zum Beispiel können sich Teile lösen und Passanten verletzen. Auch ein Umweltschaden durch eine brennende Photovoltaikanlage kann hohe Forderungen verursachen.
  • Schäden in den letzten 5 Jahren
    Teilen Sie mit, ob und wieviele Schäden Sie innerhalb der letzten 5 Jahre an der PV-Anlage hatten.
  • Mindestlaufzeit
    Manche Versicherer gewähren einen Nachlass, bei einer Laufzeit von 3 Jahren. Wenn der Vertrag nicht gekündigt wird, verlängert sich dieser automatisch um jeweils ein weiteres Jahr.
BauartklasseAußenwändeDacheindeckung
BAK I massiv (Mauerwerk, Beton) Harte Bedachung aus Ziegel, Schiefer oder Betonplatten sowie Metall, Asbestzement, Bitumendach
BAK II Stahl- oder Holzfachwerk mit Stein- oder Glasfüllung,
Stahl- oder Stahlbetonkonstruktion mit Wandplattenverkleidung
aus nichtbrennbarem Material
Harte Bedachung aus Ziegel, Schiefer oder Betonplatten sowie Metall, Asbestzement, Bitumendach
BAK III Holz, Holzfachwerk mit Lehmfüllung, Holzkonstruktion
mit Verkleidung jeglicher Art, Stahl- oder Stahlbetonkonstruktion mit
Wandplattenverkleidung aus Holz oder Kunststoff, Gebäude mit einer oder mehrerer offener Seiten
Harte Bedachung aus Ziegel, Schiefer oder Betonplatten sowie Metall, Asbestzement
FHG 1 durchgehend massive und feuerbeständige Bauweise. Harte Bedachung aus Ziegel, Schiefer oder Betonplatten sowie Metall, Asbestzement, Bitumendach
FHG 2 mit feuerhemmenden Stoffen ummantelte tragende Konstruktionen Harte Bedachung aus Ziegel, Schiefer oder Betonplatten sowie Metall, Asbestzement, Bitumendach
FHG 3 Gebäude ohne feuerhemmende Ummantelung der tragenden Konstruktion Harte Bedachung aus Ziegel, Schiefer oder Betonplatten sowie Metall, Asbestzement

Ihre Vorteile

  • All-Risk Deckung
  • Gesamte PV-Anlage versichert + Stromspeicher
  • Ertragsausfall nach Sachschaden mitversichert
  • Bequeme Antragsstellung
  • Sofortige Bestätigung der Versicherung
  • Baudeckung
  • und vieles mehr ...

Leistungen

Versicherte Sachen

Versichert ist die im Versicherungsvertrag bezeichnete, betriebsfertige Photovoltaikanlage.

Aufbau einer Photovoltaikanlage

Versichert sind alle Teile, die direkt zum Funktionieren einer Photovoltaikanlage gehören.
Dies sind zum Beispiel:

  • Module
  • Wechselrichter Akkumulatoren
  • Erzeugungszähler
  • Einspeisezähler und Bezugszähler
  • Überspannungsschutzeinrichtungen
  • Verkabelungen
  • Montagerahmen
  • Befestigungselemente
  • elektronische Leistungsanzeigetafeln
  • Stromspeicher
  • Wallbox bei SunSafeTOP

Nichtversichert sind

  • Wechseldatenträger
  • Verschleißteile aller Art
  • Dachstuhl samt Eindeckung sowie sämtliche Gebäudebestandteile

Versicherte Gefahren

Versichert sind alle Ursachen die von außen auf die Photovoltaikanlage einwirken und zu einer Beschädigung führen. Alle unsere Photovoltaik-Versicherungen beinhalten eine Allgefahrendeckung. Die Allgefahrenversicherung / All Risk Deckung ist eine besondere Form der Versicherungsdeckung. Im Gegensatz zu einer herkömmlichen Versicherung sind hier nicht nur spezielle Gefahren versichert. Denn versichert ist alles, was nicht in den Vertragsbedingungen explizit ausgeschlossen ist. Die Ausschlüsse sind dort abschließend aufgezählt.

Nicht versichert sind Schäden durch:
  • durch Vorsatz des Versicherungsnehmers
  • durch Krieg
  • durch Kernenergie
  • durch betriebsbedingte normale oder vorzeitige Abnutzung oder Alterung; für Folgeschäden an weiteren Austauscheinheiten wird jedoch Entschädigung geleistet.
  • durch Mängel, die bei Abschluss der Versicherung bereits vorhanden waren
  • soweit für sie ein Dritter als Lieferant (Hersteller oder Händler), Werkunternehmer oder aus Reparaturauftrag einzutreten hat
  • Garantieschäden

Versichert bei unseren Photovoltaikversicherungen sind zum Beispiel Schäden durch:

Feuer

Feuer ist die Schadensursache Nummer 1 bei der Photovoltaik Versicherung! Feuer ist mit das Schlimmste, was sich ein Hausbesitzer vorstellen kann. Brandschäden stehen mit 21% an der Spitze aller Risiken. Wenn Teile einer PV-Anlage brennen, entstehen oft erschreckend große Schäden.

Brand an einer Photovoltaikanlge

Blitz, Überspannung, Kurzschluss

Überspannungsschäden bzw. Kurzschlussschäden entstehen beispielsweise durch Blitzeinschläge, auch in weiter Ferne der Anlage. Diese machen rund 18% aller Schäden aus. Oft liegt die Ursache in Installationsfehlern und mangelhaften Blitz- und Überspannungskonzepten. Was im schlimmsten Fall ganze Häuser in Schutt und Asche legt …

Wechselrichter mit Überspannung

Sturm

Allein 20% aller Schäden entstehen durch Sturm: Reißt ein Sturm die Solarmodule vom Dach oder beschädigt sie … wohl dem, der eine verlässliche Versicherung hat, die dafür Sorge trägt, dass der Sturm kein Loch in Ihre Geldreserven reißt.

Sturmschaden an einer Photovoltaikanlge

Hagel

Die Zerstörungskraft von Hagel kann ungeheuerlich groß sein. Der reinste Horror, wenn Solarmodule auf dem eigenen Hausdach heftigen Hagelschlag abbekommen …
Mit Krist Photovoltaik-Versicherungen räumen Sie alle Unwetter-Risiken vom Dach.

hagelschaden an  Photovoltaikmodulen

Diebstahl

Erstaunliche 10% aller Schäden an Photovoltaikanlagen gehen auf Diebstahl zurück. Immer wieder ziehen organisierte Banden durchs Land und räumen bei Nacht und Nebel ganze Solaranlagen ab. Besonders gefährdet sind Solaranlagen außerhalb besiedelter Gebiete.

Diebstahl von  Photovoltaikmodulen

Marderbiss und Tierverbiss

Auch wenn zwischen den Dachplatten ein Marder sein Unwesen treibt, kann es richtig teuer werden. Nicht selten muss die Anlage komplett abgebaut und neu aufgebaut werden. Selbst wenn Sie die Marderbisse an den Kabeln frühzeitig bemerken, geht die Reparatur schnell in die Tausende.

Mardeverbiss an PV-Anlage

Frost und Schneedruck

Jedes Jahr zur Winterzeit werden Dächer besonders in Süddeutschland und in Mittelgebirgslagen von einer Schneeschicht bedeckt. Durch den Druck einer zusätzlichen Schneeauflage kann eine auf dem Dach vorhandene Photovoltaikanlage schwer beschädigt werden.

Schneedruckschaden

Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung

Wasser ist eine große Gefahrenquelle für eine Photovoltaikanlage. Nochmals deutlich verschärft wird diese Gefahr, wenn bei einem Hochwasser Kellerräume unter Wasser stehen. Beschädigt wird häufig der Wechselrichter im Keller. Falls stromführende Teile in direkten Kontakt mit dem Wasser geraten, besteht in der Umgebung höchste Lebensgefahr.

Überschwemmung

Höhere Gewalt

Höhere Gewalt liegt im Sinne der Versicherung dann vor, wenn ein Ereignis eintritt, welches selbst durch größte Vorsicht und Sorgfalt nicht abgewendet werden kann.

Tornado

Vandalismus und Sabotage

Unbekannte haben im Mai 2014 die Übergabestation einer Photovoltaikanlage demoliert. Die Täter zerstörten das Schloss der Zugangstür des kleinen Gebäudes, durchtrennten alle Kabel und stahlen die Messeinheit. Der Sachschaden lag bei rund 6.000,- Euro. Hinzu kam ein Ertragsausfallschaden in Höhe von 2000,- Euro.

Vandalismus

Folgen von Konstruktions-, Material- & Ausführungsfehlern

Zum Beispiel wurden bei einer PV-Anlage die Kabel direkt auf der Dachhaut im Stauwasser verlegt. Dadurch kam es zu einem Kurzschluss. Vier PV-Module wurden beschädigt. Die Reparatur der Module übernimmt die Photovoltaikversicherung. Für die fehlerhafte Montage der Kabel haftet der Errichter der Photovoltaikanlage.

Unbenannte Gefahren

„Unbenannte Gefahren“ sind alle Schadenursachen:

  • die unvorhersehbar von außen auf die Photovoltaikanlage einwirken
  • die trotz erforderlicher Sorgfalt, unvorhersehbar eintreten
  • die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind

Beispiele für die „unbenannten Gefahren“ könnten Schäden sein durch:

  • durch Anprall oder Aufprall von Gegenständen (auch ohne Sturmeinwirkung)
  • Baugerüstteile oder ein Kran stürzen von einer benachbarten Baustelle auf Ihre PV-Anlage

Ertragsausfallversicherung

Mitversichert ist der Ertragsausfall infolge eines versicherten Sachschadens. Die Betriebsunterbrechung beginnt mit dem Zeitpunkt der Meldung des Schadens. Bei Anlagen bis 30 kWp maximal 14 Tage rückwirkend, falls der Ausfall mittels Datenlogger oder Auslesen des Wechselrichters nachgewiesen werden kann.

Entschädigung bei Stromeinspeisung

je Tag und kWp bis 2,50
max. der festgestellete Ertragsausfall

je Tag und kWp bis 2,50
max. der festgestellete Ertragsausfall

generell
2,- € je kWp/Tag

Entschädigung bei Eigenverbrauchsnutzung

Nachgewiesenen Kosten für den alternativen Strombezug.

Nachgewiesenen Kosten für den alternativen Strombezug.

Nein

Zeitraum der Betriebsunterbrechung

Der Zeitraum der Betriebsunterbrechung ist die vertraglich vereinbarte Zeitspanne, für die der Versicherer nach Eintritt eines Sachschadens für den entgehenden Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten haftet.

360 Tage

360 Tage

360 Tage

Die Entschädigungsleistung ist begrenzt auf den maximal erzielbaren Gewinn aus der Stromeinspeisung eines Jahres.

Zusätzlich Mitversichert

Baudeckung (Vorzeitiger Deckungsbeginn)

Der Versicherungsschutz beginnt bereits vor der eigentlichen Inbetriebnahme der Anlage mit dem Eintreffen der versicherten Sachen am Versicherungsort, sofern der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt. Die Deckung während dieser Bauphase ist bis zur Fertigstellung und Inbetriebnahme auf die Gefahren Feuer, Diebstahl verbauter Teile, Einbruchdiebstahl von unter Verschluss gelagertem Material, Sturm und Hagel beschränkt.

15 Wochen

26 Wochen

8 Wochen

Daten und Programme

Im Zuge eines versicherten Sachschadens werden die entstandenen Wiederbeschaffungskosten für die serienmäßig hergestellten Programme und Daten, die in Verbindung mit der versicherten Anlage stehen, ersetzt.

nein

bis 20.000,- €

bis 5.000,- €

De- und Remontagekosten

Als mitversichert gelten De- und Remontagekosten der Photovoltaikanlage, falls das Dach durch eines der folgenden Ereignisse beschädigt wird:

  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile, oder seiner Ladung
  • Unmittelbare Einwirkung von Leitungswasser
  • Sturm
  • Hagel
  • Schneedruck

Eine alterungsbedingte Dachsanierung zählt nicht als Schadenereignis am Dach.

bis 5000,- €

bis 30.000,- €

bis 15.000,- €

Eigenmontage

Der Versicherungsschutz besteht auch für Anlagen, die ganz oder teilweise in Eigenregie des Versicherungsnehmers montiert werden. Die Installation hat nach den anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen und die Anlage muss vor der Netzeinspeisung durch einen Elektro-Fachbetrieb abgenommen werden.

versichert

versichert

versichert

Erdbeben

Der Versicherer leistet auch für Schäden, die durch Erdbeben oder als deren Folge entstehen.

nicht versichert

50% der Versicherungssumme max. 50.000,-

25% der Versicherungssumme max. 100.000,- €

Innere Unruhen

Der Versicherer leistet auch für Schäden durch Innere Unruhe. Innere Unruhen sind gegeben, wenn zahlenmäßig nicht unerhebliche Teile der Bevölkerung in einer die öffentliche Ruhe und Ordnung störenden Weise in Bewegung geraten und Gewalt gegen Personen oder Sachen verüben.

nicht versichert

50% der Versicherungssumme max. 50.000,-

25% der Versicherungssumme max. 100.000,- €

Innere Betriebsschäden

Wechselrichter gehören zu den schadenanfälligeren Bauteilen einer Fotovoltaikanlage. Die Photovoltaikanlagenversicherung leistet, wenn ein Sachschaden durch eine von außen einwirkende Gefahr entstanden ist. Nicht jedoch, wenn der Wechselrichter einfach so, ohne eine äußere Einwirkung, defekt ist.

Wenn die Klausel "Innere Betriebsschäden" mitversichert ist, leistet der Versicherer auch Entschädigung für elektronische Bauelemente der versicherten Sache, ohne dass der Schaden nachweislich auf die Einwirkung einer versicherten Gefahr von außen zurückzuführen ist.

nicht versichert

Betrieb bis 10 Jahre max. 3000,- €

bis 1500,- €

Ertragsausfall nach Innerem Betriebsschaden

Der Ertragsausafll nach einem Inneren Betriebsschaden wird erstattet.

nicht versichert

bis 1000,- €

bis 500,- €

Innovationsklausel

Werden während der Laufzeit des Vertrages die zu Grunde gelegten Bedingungen zu Gunsten des Versicherungsnehmers geändert, so werden diese automatisch Vertragsbestandteil, sofern diese Änderung keine Prämienerhöhung zur Folge hat.

Schadenbedingte Arbeiten an Dächern

Umbauarbeiten an Dächern und Fassaden, die als Folge eines ersatzpflichtigen Schadens an der versicherten Photovoltaikanlage aus technischer Sicht notwendig geworden sind, gelten als mitversichert.

nicht versichert

bis 15.000,- €

bis 15.000,- €

Sofortiger Reparaturbeginn

Nach Eintritt eines ersatzpflichtigen Schadensfalles kann mit der Reparatur sofort begonnen werden, wenn die Schadenanzeige unverzüglich erfolgt. Die beschädigten Teile sind bis zur Bezahlung des Schadens aufzubewahren.

nicht versichert

durch Fachbetrieb bei Schäden bis 10.000,- €

durch Fachbetrieb bei Schäden bis 10.000,- €

Technischer Fortschritt

Nach einem ersatzpflichtigen Sachschaden kann die Wiederherstellung der beschädigten oder zerstörten versicherten Sache durch dem letzten Stand der Technik entsprechende Sachen in gleicher Art, Güte und Leistung erfolgen. Voraussetzung dafür ist, dass dadurch der ursprüngliche Betriebs- bzw. Verwendungszweck nicht geändert wird und die beschädigte oder zerstörte Sache nicht mehr hergestellt, ersetzt oder repariert werden kann.

versichert

versichert

versichert

Wegfall der Restwertanrechnung

Der Versicherer verzichtet bei der Entschädigung auf die Anrechnung etwaiger Restwerte (Wert des Altmaterials)

nicht versichert

versichert

versichert

Vorsorgeversicherung

Für alle während des jeweiligen Versicherungsjahres vorgenommenen Anlagenerweiterungen (nicht Anlagenneubau) gilt eine Vorsorgesumme als mitversichert.

50% der Versicherungssumme bis max. 200.000,- €

50% der Versicherungssumme bis max. 200.000,- €

20% der Versicherungssumme bis max. 150.000,- €

Versicherte Kosten

bis 20.000,- €

versichert

bis 50.000,- €

bis 20.000,- €

versichert

bis 50.000,- €

bis 20.000,- €

versichert

bis 50.000,- €

bis 20.000,- €

versichert

bis 50.000,- €

bis 20.000,- €

versichert

bis 50.000,- €

Hierzu zählen Kosten, die der Versicherungsnehmer zur Brandbekämpfung für geboten hielt. Auch Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehr oder anderer im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung Verpflichteter zählen dazu.

bis 20.000,- €

versichert

bis 20.000,- €

Als mitversichert gelten Kosten, die infolge eines nachgewiesenen, ersatzpflichtigen Schadens an der Fotovoltaikanlage notwendig waren, um die Schadenursache zu lokalisieren oder aufzuspüren.

bis 20.000,- €

versichert

bis 20.000,- €

Was wird ersetzt?

Im Schadensfall wird zwischen Teilschaden und Totalschaden unterschieden. Ein Teilschaden liegt vor, wenn die Wiederherstellungskosten nicht höher sind als der Neuwert der versicherten Sache. Sind die Wiederherstellungskosten höher, so liegt ein Totalschaden vor.

Teilschaden

Entschädigt werden alle für die Wiederherstellung des früheren, betriebsfertigen Zustandes notwendigen Aufwendungen.

Totalschaden

Bei völliger Zerstörung einer versicherten Sache entschädigt der Versicherer den Ersatz der Kosten für die Erneuerung der versicherten Sache einschließlich der Kosten für Fracht (exklusive Luftfracht), Zoll und Montage (Neuwert).

Erfolgt keine Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung, oder sind für die versicherte Sache serienmäßig hergestellte Ersatzteile nicht mehr zu beziehen, wird der Zeitwert ersetzt.

Selbstbeteiligung

Photovoltaikanlage

Die Selbstbeteiligung richtet sich nach der Versicherungssumme. Bei PV-Anlagen bis 50.000,- Euro:

  • Keine Selbstbeteiligung bei Sachschaden
  • Keine Selbstbeteiligung bei Nutzungsausfall

Bei Photovoltaikanlagen mit einer Versicherungssumme von mehr als 50.000,- Euro wird die Selbstbeteiligung im Beitragsrechner ausgewiesen.

Wechselrichter

Häufige Fragen

Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Damit der volle Versicherungsschutz greift, muss die PV-Anlage betriebsfertig sein. Bis dahin greift die Baudeckung. Die vorläufige Deckung beginnt zum beantragten Zeitpunkt, frühestens zum Beginn des nächsten Kalendertages.

Der Versicherungsschutz besteht auch für Anlagen, die ganz oder teilweise in Eigenregie montiert werden. Die Installation hat nach den anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen und die Anlage muss vor der Netzeinspeisung durch einen Elektro-Fachbetrieb abgenommen werden.

Sie können die Photovoltaik Versicherung zum Ablauf der nächsten vereinbarten Versicherungsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Ebenso können Sie und auch der Versicherer nach dem Eintritt eines Schadensfalles den Versicherungsvertrag kündigen. Dann endet die Versicherungsdauer schon vor dem Ende der vereinbarten Dauer.

Der Versicherer ersetzt den Ertragsausfall, der dem Versicherungsnehmer aufgrund eines ersatzpflichtigen Schadens an der betriebsfertigen Photovoltaikanlage entstanden ist.

Bei einem Garantieschaden wird kein Ertragsausfall erstattet. Eine Ablehnung des Ertragsausfalles nach einem Garantieschaden begründet sich aus den Versicherungsbedingungen.

1. Zahlung eines Ertragsausfalles: Der Versicherer ersetzt den Ertragsausfall, der dem Versicherungsnehmer aufgrund eines ersatzpflichtigen Schadens an der betriebsfertigen Photovoltaikanlage entstanden ist.

Der entscheidende Punkt in diesem Paragraphen ist der ersatzpflichtigen Schaden.
Ein Garantieschaden ist kein ersatzpflichtiger Schaden.

Der Versicherungsnehmer muss seinen Wohnsitz in Deutschland haben. Die Photovoltaikanlage muss sich in Deutschland befinden.

Entschädigt wird maximal Neuwert der versicherten Photovoltaikanlage. Unter dem Neuwert versteht man den Betrag, der aufzubringen ist, wenn man das beschädigte Gut durch ein gleichwertiges ersetzt, beziehungsweise den Zustand vor einem Schadenfall wiederherstellt.

Bei unseren Produkten zur Photovoltaikversicherung sind die Stromspeicher mitversichert. Vorraussetzung ist, dass diese in der Versicherungssumme berücksichtig wurden.

Wo steht das?

Bei den Produkten SunSafe100 und SunSafeTOP in den Versicherungsbedingungen.
ABSCHNITT A / §1 / 2. Photovoltaikanlagen / a) dd) Akkumulatoren

AIG - Wüba

Keine Entschädigung wird geleistet für Schäden:

  • durch Vorsatz des Versicherungsnehmers
  • durch Krieg
  • durch Kernenergie
  • durch betriebsbedingte normale oder vorzeitige Abnutzung oder Alterung; für Folgeschäden an weiteren Austauscheinheiten wird jedoch Entschädigung geleistet.
  • durch Mängel, die bei Abschluss der Versicherung bereits vorhanden waren
  • soweit für sie ein Dritter als Lieferant (Hersteller oder Händler), Werkunternehmer oder aus Reparaturauftrag einzutreten hat
  • Garantieschäden
  • Ein Sachschaden an der versicherten Anlage, der einen Unterbrechungsschaden verursachen könnte, ist unverzüglich anzuzeigen
  • Schäden durch Diebstahl sind der zuständigen Polizeidienststelle zu melden
  • Link zur Schadenmeldung

Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Sie können die Beiträge überweisen oder den Versicherer ermächtigen, die Beiträge von Ihrem Konto einzuziehen.

Von allen Versicherungsgesellschaften erhalten Sie Ihren Versicherungsschein zur PV-Versicherung per Post. Zusätzlich erhalten Sie einen Zugang zu Ihrer digitalen Kundenakte. Hier finden Sie nochmals alle wichtigen Dokumente.

Im Detail

Beitrag berechnen

Einfach die Investitionssumme der PV-Anlage eingeben und Ihren persönlichen Beitrag zur Photovoltaik Versicherung berechnen!

Den Antrag können Sie 14 Tage nach Erhalt der Police widerrufen. So sind Sie auf der sicheren Seite.

Ausgezeichnet durch das eKomi Siegel Gold!

Schnelle Regulierung.
Sehr geehrte Frau Kühbeck, für die schnelle Regulierung des Schadens möchte ich mich recht herzlich bedanken. Mit freundlichem Gruß

5 Sterne Michael Becker

Sehr schnelle Reaktion.
Fotovoltaikversicherung mit super Leistungen. Die Dame am Telefon war sehr freundlich und kompetent. Gerne wieder!

5 Sterne

Vor welchen Risiken schützt die Photovoltaikversicherung?

Wie bei Ihrem Hausdach oder den Fenstern Ihres Hauses lassen sich auch bei der Photovoltaikanlage Schäden nicht immer vermeiden. Vor allem Sturm, Hagel und Gewitter stellen für die Anlagen eine erhebliche Gefahr dar und können zu Schäden führen, die vor allem teuer sind. Um sich vor diesen Schäden und vielen Risikofaktoren zu schützen, bietet sich der Abschluss einer Photovoltaik Versicherung an.

Mit einer Photovoltaikversicherung steht Ihnen eine individuelle Absicherung zur Verfügung, die Sie vor allen Ursachen schützt, die von außen auf Ihre Anlage einwirken und zu einer Beschädigung führen. Es handelt sich um eine sogenannte Allgefahrendeckung.

Die grundlegenden Risiken, die von der Versicherung abgedeckt werden, sind immer gleich. So schützt Sie die Photovoltaikversicherung in erster Linie vor Feuer, Sturm, Hagel und Blitzschlag. Auch Überspannungsschäden werden von der Gesellschaft getragen, sodass eine schnelle Hilfe möglich ist.

Weiterhin übernimmt die Photovoltaikversicherung Schäden, die infolge von Vandalismus und Tierverbissen entstanden sind. Auch wenn Ihre Anlage von Diebstahl betroffen ist, springt Ihnen die Versicherung zur Hilfe. Gerade im Winter sind Photovoltaikanlagen immer einer besonderen Belastung ausgesetzt. Schneedruck, Feuchtigkeit und Frost können ihre Spuren hinterlassen und die Anlagen nachhaltig beschädigen. Eine gute Photovoltaikversicherung schließt diese Schäden mit ein. Gleichzeitig können Sie sich parallel vor einem möglichen Ertragsausfall schützen.

Welche Bereiche schließt die Photovoltaikversicherung ein?

Die Photovoltaikversicherung ist in der Regel immer so aufgebaut, dass die Absicherung für die ganze Anlage gilt. Sie schließt also Module, Leitungsnetz und Montagegestell ein. Weiterhin werden von den Leistungen Wechselrichter und Einspeisezähler geschützt. Auch Schäden an Fernüberwachung und Batteriespeicher werden von der Photovoltaikversicherung getragen.

Damit ein ausreichend großer Schutz vorhanden ist, sollten Sie die Photovoltaikversicherung immer individuell auf Ihre Anlage abstimmen. Bedenken Sie dabei, dass Sie die Versicherungssumme nicht zu knapp kalkulieren. Sie können zudem individuell entscheiden, ob die Mehrwertsteuer der Anlage separat berücksichtigt werden soll. Kriterien, die sich auf den Versicherungsbeitrag auswirken, sind das Baujahr, die Montageart und die Gebäudeart. Bei jeder Absicherung müssen Sie außerdem die Bauartklasse angeben und ob es an der Anlage Schäden in den letzten 5 Jahren gab.

Warum ist eine Photovoltaikversicherung so wichtig?

Der Abschluss einer Photovoltaikversicherung ist unumgänglich, denn nur so können Sie Ihre individuelle Stromproduktion und Investition schützen. Lassen Sie nicht zu, dass Ihre Photovoltaik-Anlage zum Spielball der Natur wird; schutzlos dem nächsten schweren Gewitter mit Blitzstakkato, Orkanböen oder Hagelgeschossen ausgeliefert. Es gibt viele Schäden, die Sie bei Ihrer Anlage weder vorhersagen, noch vermeiden können. Vertrauen Sie daher auf den zusätzlichen Schutz einer Photovoltaikversicherung.

Frage nicht beantwortet?

Bei Fragen senden Sie uns bitte eine E-Mail, oder rufen einfach an.

E-Mail: info@krist.com
Telefon: 08561 986 58 90

Im Schadenfall stehen wir Ihnen persönlich zur Seite und kümmern uns um eine reibungslose und schnelle Bearbeitung.

Ihr Thomas Krist