Glossar · Lexikon
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Glossar

Versicherungen

Die Forderungsaufalldeckung zum Schutz gegen nicht eintreibbare Forderungen aus Haftpflichtschäden.

Eine Forderungsausfalldeckung kommt immer dann zum Einsatz, wenn ein Geschädigter den gesetzlichen Anspruch auf Entschädigung gegenüber dem Schädigenden nicht durchsetzen kann, da Letzterer nicht zahlungsfähig ist.

Die Forderungsausfalldeckung kommt im Regelfall dann für den verursachten Schaden auf, der durch eine Person ausgelöst wurde, die selbst keine private Haftpflichtversicherung besitzt und die zudem aufgrund ihrer finanziellen Situation zahlungsunfähig ist. Diese Zahlungsunfähigkeit muss durch ein rechtskräftig vollstreckbares Urteil durch den Schädiger belegt werden.


Wird eine Person durch eine andere Person geschädigt, ist es immer häufiger sehr schwierig, die Schadenersatzforderungen entsprechend durchzusetzen und so zu der rechtlich vorgesehenen Entschädigung zu gelangen. Besonders dann, wenn die Schädigung sehr schwer ist, ist die Kapitaldecke des Schadenverursachers oftmals zu gering für die Begleichung der Forderungen.

Weiterhin kann es durchaus auch sein, dass die Deckungssumme einer Haftpflichtversicherung nicht ausreichend ist. Wenn der entstandene Schaden zu hoch ausfällt, kann es durchaus sein, dass trotz einer Haftpflichtversicherung die Deckungssumme nicht ausreicht und deshalb nur ein Anteil des tatsächlichen Schaden beglichen wird.

Im Falle einer bestehenden Haftpflichtversicherung zahlt das Versicherungsunternehmen oftmals erst ab einer bestimmten Schadenssumme und auch erst dann, wenn durch den Versicherungsnehmer alle weiteren rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden, um die Forderung vom Schadenverursacher einzutreiben. Nicht selten wird eine Forderungsaufalldeckung für Schäden ab 2.500 Euro angeboten, da geringere finanzielle Schäden als zumutbar betrachtet werden. Manche Versicherer setzen die Grenze auch noch niedriger an.

Geregelt ist dies in den entsprechenden Klauseln der Versicherungspolice. Unabhängig von den jeweiligen Regelungen der einzelnen Versicherungsgesellschaften bleibt der finanzielle Rahmen der Forderungsausfalldeckung immer limitiert.

Forderungsausfalldeckung als eine sinnvolle Ergänzung

Experten betrachten die Forderungsausfalldeckung als eine sinnvolle Ergänzung zur privaten Haftpflichtversicherung, da in Deutschland schätzungsweise ein Drittel der Haushalte über keine Haftpflichtversicherung verfügt und so mit einer Forderungsausfalldeckung zumindest ein Teil entstandener Schäden gedeckt wird.

Da in Deutschland keine Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung besteht, ist es nicht auszuschließen, dass man selbst auch als Geschädigter durch die Zahlungsunfähigkeit des Schadenverursachers auf diesen Kosten selbst sitzen bleibt.

So geschieht es immer wieder, dass Personen geschädigt werden, ohne dass der Schädiger eine adäquate Vorsorge gegen diese Schädigungen vorweisen kann. Immer dann, wenn das Vermögen des Schadenverursachers nicht ausreicht, nützt dem Geschädigten auch kein gesetzlich verbriefter Anspruch auf einen entsprechenden Schadenersatz. Das bedeutet für geschädigte Personen, dass sie bei Zahlungsunfähigkeit des Schädigers gegebenenfalls das komplette finanzielle Risiko für Schäden tragen, die ihm selbst entstehen.

Die Forderungsausfalldeckung kann als weiterer Leistungsbaustein in die eigenen private Haftpflichtversicherung eingebaut werden. So kann sich ein Versicherungsnehmer dahingehend absichern, dass Schäden durch einen Schadenverursacher nicht reguliert werden und diese somit zumindest anteilig durch die Forderungsausfalldeckung beglichen werden. Grundsätzlich handelt es sich bei der Forderungsausfalldeckung um eine Absicherung, mit der sich jeder Haushalt, der auch über eine private Haftpflichtversicherung verfügt, absichern kann. Dies bedeutet zumindest eine anteilige Begleichung von Schäden, die Dritte verursachen und diese nicht begleichen können.