Fahrradversicherungen · Häufige Fragen

Häufige Fragen

Fahrradversicherung

Als Versicherungssumme geben Sie den Kaufpreis des Fahrrades an. Fest verbaute Zusatzteile wie Schutzbleche, Lampen, Spiegel, etc. müssen dabei berücksichtig werden. Das Fahrradschloss muss nicht berücksichtig werden.

Die Versicherungssumme = Kaufpreis muss mit einer Händlerrechnung nachgewiesen werden.

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Haben Sie Ihr Fahrrad mit einem Nachlass gekauft, so haben sie folgende Möglichkeiten. Sie können entweder den Listenpreis oder den tatsächlichen Kaufpreis versichern.

Beides muss jedoch mit einer Händlerrechnung nachgewiesen werden. Das bedeutet, wenn sie den Listenpreis versichern wollen muss aus der Rechnung der Listenpreis und der Nachlass ersichtlich sein.

Listenpreis und Kaufpreis auf der Rechnung

glossar/images/rechnung-fahrrad5.jpg Auf dieser Rechnung wird sowohl der Listenpreis als auch der Kaufpreis ausgewiesen. Hier haben Sie im Onlinerechner die Wahl entweder den Listenpreis oder den tatsächlichen Kaufpreis zu versichern.


Nur der Kaufpreis auf der Rechnung

Auf diese Rechnung ist nur der Kaufpreis ausgewiesen. Somit können Sie auch nur den Kaufpreis versichern. Wird auf der Rechnung nur der tatsächliche Kaufpreis ausgewiesen, wird auch nur der tatsächliche Kaufpreis im Schadenfall erstattet.
Ist die Versicherungssumme höher als der ausgewiesene Wert in der in der Händlerrechnung, wird maximal der Preis laut Rechnung erstattet.

Ist die Versicherungssumme niedriger als in der Rechnung angeben, kann der Versicherer im Schadenfall evtl. die Leistung kürzen.