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Fahrraddiebstahl in der Hausratversicherung - was es zu beachten gilt

Kaum erworben, schon geklaut: Statistiken zufolge wird in Deutschland alle zwei Minuten ein Fahrrad gestohlen.
Fahrraddiebstahl in der Hausratversicherung - was es zu beachten giltAllein im Jahr 2015 kamen laut Kriminalstatistik mehr als 335.000 Drahtesel abhanden. Hierbei konnten die Polizeibeamten noch nicht einmal jeden zehnten gemeldeten Diebstahl aufklären. Die Schadensumme für die Hausratversicherung belief sich auf rund 100 Mio. Euro.

Allerdings wird längst nicht jeder Diebstahl abgedeckt. Um keine bösen Überraschungen zu erleben, sollten bei Abschluss einer Hausratversicherung mit Fahrraddiebstahl einige Aspekte beachtet werden.

Versicherung von Fahrrädern bedarf Zusatzvereinbarung

Etwa 72 Prozent der Deutschen besitzen ein Fahrrad. Damit stellt das Radfahren hierzulande eines der beliebtesten Hobbys und Fortbewegungsmittel dar. Ganz so günstig ist das treue Gefährt jedoch nicht: So kostete das Durchschnittsrad im Jahr 2016 rund 540 Euro.

Gerade diese hohen Investitionskosten sollten Fahrradbesitzer dazu veranlassen, sich um eine Fahrraddiebstahlversicherung zu bemühen. Wer hierbei davon ausgeht, dieses Risiko bereits über die gewöhnliche Hausratversicherung abgedeckt zu haben, liegt in der Regel falsch.

Denn für Schäden am Fahrrad kommt die reine Hausratversicherung nur dann auf, wenn diese auf Hagel, Sturm oder Leitungswasser zurückgehen. Ein neues Fahrrad erhalten Sie von der Versicherung auch dann, wenn sich Einbrecher Zugang in Ihr Domizil verschaffen und das Zweirad entwenden.

Bei Gemeinschaftsräumen muss etwa das Türschloss aufgebrochen worden sein. Der Begriff des Einbruchdiebstahls gilt allerdings nur innerhalb von Gebäude und eben nicht draußen im Freien als erfüllt. Wird demzufolge ein Fahrrad geklaut, welches an ein Laternenpfahl befestigt war, leistet ausschließlich eine Fahrraddiebstahlversicherung.

Allerdings fallen die Voraussetzungen für die Mitversicherung der Drahtesels, die einzelnen Leistungen sowie die Höchstentschädigung unter den am Markt verfügbaren Tarifen teils sehr unterschiedlich aus. 

Von Nachtzeitklausel und Sicherungsmaßnahmen 

Dem Kleingedruckten sollte auch hier besondere Beachtung geschenkt werden. Vor allem Alttarife beinhalten noch die ungünstige Nachtzeitklausel. Ist diese in den Versicherungsbedingungen vorgesehen, wird das gestohlene Rad nur dann ersetzt, wenn dieses zum Tatzeitpunkt abgeschlossen war und zwischen 22 Uhr und 6 Uhr geklaut wurde.

Darüber hinaus muss der Drahtesel in der Zeit daheim oder in Benutzung gestanden haben. Im Klartext: Wird das Zweirad um Mitternacht vor der Kneipe abgestellt und kurz daraufhin geklaut, besteht kein Versicherungsschutz. Ungünstig ist diese Regelung gerade auch für all diejenigen, die ihr Fahrrad aus Platzgründen außerhalb der Wohnung anschließen müssen.

In der Vergangenheit wurde gegen diese Klausel vergebens geklagt. So hat der Bundesgerichtshof mit einem Urteil vom 18.06.2008 (Az.: IV ZR 87/07) die Nachtzeitklausel für gültig erklärt.

Damals hatte ein Versicherter sein Mountainbike hinter seinem Wohnhaus angekettet. Erschwerend hinzukommt, dass der Versicherte beweisen muss, wann er das Fahrrad wo und wie gut abgestellt hat. Kommen lediglich einzelne Teile des Fahrrads abhanden, wird nur das ersetzt, was mit dem Rahmen verbunden war. Transportable Lampen oder teure Satteltauschen fallen zumeist nicht darunter.

Allerdings gibt es inzwischen einige Versicherer, die lose mit dem Fahrrad versicherte Sachen sowie Fahrradanhänger explizit mitversichern. Auch bei den Anforderungen an die Schließvorrichtung sollten Sie genauer hinschauen. Während sich manche Versicherer mit einem Rahmenschloss zufrieden geben, bestehen manche auf ein eigenständiges Schloss eines bestimmten Herstellers und Widerstandsklasse.

Versicherungsbetrag richtig ansetzen

Eine Hausratversicherung, die den Fahrradklau abdeckt, setzt in der Regel einen Höchstbetrag fest. Meist sind das 1 bis 2 Prozent der Versicherungssumme. Da sollten Sie nachrechnen, ob dieser Betrag in Ihrem Fall auch wirklich ausreichend ist.

Liegt etwa Ihre Versicherungssumme bei 50.000 Euro und der Wert Ihres Fahrrads bei 700 Euro, erhalten Sie im Falle eines Diebstahls bei 1 Prozent nur einen Teil des Werts ersetzt. Die richtige Absicherung liegt hier bei mindestens 1,5 Prozent der Versicherungssumme.

Haben Sie mehrere Räder im Haushalt, sollte die Absicherung dementsprechend höher ausfallen. Angeboten wird die Fahrraddiebstahlversicherung gegen Mehrbeitrag als Zusatz zur Hausratversicherung.

Abhängig ist die Höhe des Beitrags neben dem Wert des Fahrrads auch vom Wohnort des Versicherten. Die Versicherer machen sich hierbei Statistiken zunutze, welche für verschiedene Regionen die Wahrscheinlichkeit eines Fahrraddiebstahls wiedergeben.

geschrieben am 15.05.2018 um 08:51 Uhr.