Wärmepumpenversicherung
Sicherheit, die Wärme spendet
In einer Zeit, in der die unabhängige Energieversorgung zunehmend an Bedeutung gewinnt, haben Sie mit Ihrer Wärmepumpe in die Zukunft investiert. Diese bedeutende Entscheidung birgt jedoch auch Risiken. Eine Wärmepumpenversicherung bietet Ihnen Sicherheit, die Sie benötigen.
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Infos zum Beitragsrechner
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GeltungsbereichDer Versicherungsnehmer muss seinen Wohnsitz in Deutschland haben. Die Wärmepumpe muss sich in Deutschland befinden.
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VersicherungssummeDie Versicherungssumme ist der Kauf- oder Lieferpreis der Wärmepumpe im Neuzustand. Zuzüglich der Bezugskosten und Kosten für Montage etc.. Rabatte dürfen nicht berücksichitg werden.
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VersicherungsschutzVersicherungsschutz besteht nur für Wärmepumpen, die durch einen anerkannten Fachbetrieb installiert wurden.
Ihre Vorteile
- ... All-Risk Deckung
- ... Diebstahl
- ... falsche Bedienung
- ... Kurzschluss, Überspannung
- ... Sturm, Hagel
- ... Vandalismus
- und vieles mehr ...
Versicherte Sachen
Versichert ist die im Versicherungsvertrag bezeichnete, betriebsfertige Wärmepumpe. Versichert sind alle Teile, die direkt zum Funktionieren einer Wärmepumpe gehören.
Dies sind zum Beispiel:
- Tragekonstruktion
- Montagesets, wie z.B. Anschluss-, Befestigungs- und Verbingungssets
- Verdichter
- Verdampfer
- Expansionsventil
- Speichersystem
Versicherte Gefahren
Versichert sind alle Ursachen die von außen auf die Wärmepumpe einwirken und zu einer Beschädigung führen. Unsere Wärmepumpen-Versicherung beinhaltet eine Allgefahrendeckung.
Versichert bei unsere Wärmepumpenversicherung sind zum Beispiel Schäden durch:
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit
- Vorsatz Dritter
- Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler
- Kurzschluss, Überstrom und Überspannung
- Brand, Blitzschlag, Explosion
- Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder Implosion
- Diebstahl
- Einbruchdiebstah, Raub
- Vandalismus
- Wasser, Feuchtigkeit
- Sturm, Hagel
- Überschwemmung oder Eisgang
- Tierverbiss
Innere Betriebsschäden
Bis zu einem Alter von 5 Jahren leistet der Versicherer bis zu 2.500,- Euro, ohne dass der Schaden nachweislich auf die Einwirkung einer versicherten Gefahr von außen zurückzuführen ist.
Nicht versichert
- durch Vorsatz des Versicherungsnehmers
- durch Krieg, Bürgerkrieg
- durch Kernenergie, nukleare Strahlung
- durch betriebsbedingte normale oder vorzeitige Abnutzung oder Alterung; für Folgeschäden an weiteren Austauscheinheiten wird jedoch Entschädigung geleistet.
- durch Mängel, die bei Abschluss der Versicherung bereits vorhanden waren
- soweit für sie ein Dritter als Lieferant (Hersteller oder Händler), Werkunternehmer oder aus Reparaturauftrag einzutreten hat
- Garantieschäden
- Wegfall oder Reduzierung der Energiequelle (z.B. bei Wasser/Wasser-Anlagen)
Versicherte Kosten
Nutzungsausfall
Die Versicherung ersetzt den Nutzungsausfall aufgrund eines ersatzpflichtigen Sachschadens an der Wärmepumpe, der dazu führt, dass keine Wärme mehr erzeugt werden kann. Die Bedingung dafür ist, dass die Außentemperatur an mindestens 3 Tagen hauptsächlich unter 20 Grad Celsius liegt.
- Mietkosten für elektrische Heizung
- Kosten für Mehrverbrauch
Die Erstattung für den Nutzungsausfall beträgt maximal 10% der Versicherungssumme. Bei Innerern Betriebsschäden maximal 2.500,- Euro.
Zusätzliche Kosten bis 100% der Versicherungssumme
- Wiederherstellung von Daten
- Aufräumungs-, Dekontaminations-, Entsorgungskosten
- Bewegungs- und Schutzkosten
- Luftfrachtkosten
- Bergungskosten
- Kosten für Erd- und Bauarbeiten
- Gerüststellung
- Feuerlöschkosten
- Schadensuchkosten
Zusätzliche Kosten
- Schadenbedingte Arbeiten an Gebäuden bis 2.500,-
- Mehrkosten durch Technologiefortschritt bis 2.500,-
Entschädigung
Teilschaden
Alle Aufwendungen werden erstattet, um die Wärmepumpe wieder in ihren früheren betriebsbereiten Zustand zu versetzten. Der Wert des Altmaterials wird abgezogen.
Totalschaden
Entschädigt wird der Neuwert abzüglich des Wertes des Altmaterials.
Erfolgt keine Wiederherstellung, oder sind serienmäßig hergestellte Ersatzteile nicht mehr zu beziehen, erfolgt eine Entschädigung zum Zeitwert.
Selbstbeteiligung
Die Selbstbeteiligung beträgt 150,- je Versicherungsfall.
Bedingungen
Ausschlaggebend sind die dem Vertrag zu Grunde liegenden Versicherungsbedingungen und besondere Vereinbarungen.