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Wärmepumpenversicherung

Sicherheit, die Wärme spendet

In einer Zeit, in der die unabhängige Energieversorgung zunehmend an Bedeutung gewinnt, haben Sie mit Ihrer Wärmepumpe in die Zukunft investiert. Diese bedeutende Entscheidung birgt jedoch auch Risiken. Eine Wärmepumpenversicherung bietet Ihnen Sicherheit, die Sie benötigen.

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Infos zum Beitragsrechner

  • Geltungsbereich
    Der Versicherungsnehmer muss seinen Wohnsitz in Deutschland haben. Die Wärmepumpe muss sich in Deutschland befinden.
  • Versicherungssumme
    Die Versicherungssumme ist der Kauf- oder Lieferpreis der Wärmepumpe im Neuzustand. Zuzüglich der Bezugskosten und Kosten für Montage etc.. Rabatte dürfen nicht berücksichitg werden.
  • Versicherungsschutz
    Versicherungsschutz besteht nur für Wärmepumpen, die durch einen anerkannten Fachbetrieb installiert wurden.

Ihre Vorteile

  • ... All-Risk Deckung
  • ... Diebstahl
  • ... falsche Bedienung
  • ... Kurzschluss, Überspannung
  • ... Sturm, Hagel
  • ... Vandalismus
  • und vieles mehr ...

Versicherte Sachen

Versichert ist die im Versicherungsvertrag bezeichnete, betriebsfertige Wärmepumpe. Versichert sind alle Teile, die direkt zum Funktionieren einer Wärmepumpe gehören.

Dies sind zum Beispiel:

  • Tragekonstruktion
  • Montagesets, wie z.B. Anschluss-, Befestigungs- und Verbingungssets
  • Verdichter
  • Verdampfer
  • Expansionsventil
  • Speichersystem

Versicherte Gefahren

Versichert sind alle Ursachen die von außen auf die Wärmepumpe einwirken und zu einer Beschädigung führen. Unsere Wärmepumpen-Versicherung beinhaltet eine Allgefahrendeckung.

Versichert bei unsere Wärmepumpenversicherung sind zum Beispiel Schäden durch:

  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit
  • Vorsatz Dritter
  • Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler
  • Kurzschluss, Überstrom und Überspannung
  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder Implosion
  • Diebstahl
  • Einbruchdiebstah, Raub
  • Vandalismus
  • Wasser, Feuchtigkeit
  • Sturm, Hagel
  • Überschwemmung oder Eisgang
  • Tierverbiss

Innere Betriebsschäden

Bis zu einem Alter von 5 Jahren leistet der Versicherer bis zu 2.500,- Euro, ohne dass der Schaden nachweislich auf die Einwirkung einer versicherten Gefahr von außen zurückzuführen ist.

Nicht versichert

Nicht versichert sind Schäden durch:
  • durch Vorsatz des Versicherungsnehmers
  • durch Krieg, Bürgerkrieg
  • durch Kernenergie, nukleare Strahlung
  • durch betriebsbedingte normale oder vorzeitige Abnutzung oder Alterung; für Folgeschäden an weiteren Austauscheinheiten wird jedoch Entschädigung geleistet.
  • durch Mängel, die bei Abschluss der Versicherung bereits vorhanden waren
  • soweit für sie ein Dritter als Lieferant (Hersteller oder Händler), Werkunternehmer oder aus Reparaturauftrag einzutreten hat
  • Garantieschäden
  • Wegfall oder Reduzierung der Energiequelle (z.B. bei Wasser/Wasser-Anlagen)

Versicherte Kosten

Nutzungsausfall

Die Versicherung ersetzt den Nutzungsausfall aufgrund eines ersatzpflichtigen Sachschadens an der Wärmepumpe, der dazu führt, dass keine Wärme mehr erzeugt werden kann. Die Bedingung dafür ist, dass die Außentemperatur an mindestens 3 Tagen hauptsächlich unter 20 Grad Celsius liegt.

  • Mietkosten für elektrische Heizung
  • Kosten für Mehrverbrauch

Die Erstattung für den Nutzungsausfall beträgt maximal 10% der Versicherungssumme. Bei Innerern Betriebsschäden maximal 2.500,- Euro.

Zusätzliche Kosten bis 100% der Versicherungssumme

  • Wiederherstellung von Daten
  • Aufräumungs-, Dekontaminations-, Entsorgungskosten
  • Bewegungs- und Schutzkosten
  • Luftfrachtkosten
  • Bergungskosten
  • Kosten für Erd- und Bauarbeiten
  • Gerüststellung
  • Feuerlöschkosten
  • Schadensuchkosten

Zusätzliche Kosten

  • Schadenbedingte Arbeiten an Gebäuden bis 2.500,-
  • Mehrkosten durch Technologiefortschritt bis 2.500,-

Entschädigung

Teilschaden

Alle Aufwendungen werden erstattet, um die Wärmepumpe wieder in ihren früheren betriebsbereiten Zustand zu versetzten. Der Wert des Altmaterials wird abgezogen.

Totalschaden

Entschädigt wird der Neuwert abzüglich des Wertes des Altmaterials.

Erfolgt keine Wiederherstellung, oder sind serienmäßig hergestellte Ersatzteile nicht mehr zu beziehen, erfolgt eine Entschädigung zum Zeitwert.

Selbstbeteiligung

Die Selbstbeteiligung beträgt 150,- je Versicherungsfall.

Bedingungen

Ausschlaggebend sind die dem Vertrag zu Grunde liegenden Versicherungsbedingungen und besondere Vereinbarungen.