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Wie Sie die Gebäudeversicherung auf den Mieter umlegen können

Die Wohngebäudeversicherung ist für jeden Gebäudeeigentümer unverzichtbar. Diese sorgt für einen finanziellen Ausgleich, wenn das gesamte Immobilienvermögen aufgrund eines Schadens bedroht ist.
Wie Sie die Gebäudeversicherung auf den Mieter umlegen könnenAls versichert ist gilt das gesamte Gebäude einschließlich aller fest eingebauten Gegenstände. Besitzer von Mehrfamilienhäusern können dabei die Kosten der Gebäudeversicherung auf den Mieter umlegen.

Was deckt die Wohngebäudeversicherung ab?

Von der Wohngebäudeversicherung umfasst sind alle mit dem Gebäude fest verbundenen Gegenstände, z.B. Treppen, Fenster, Türen und festverlegte Bodenbeläge.

Hierin liegt der Unterschied zur Hausratversicherung, die etwa Schäden an der Einrichtung wie Möbel und elektronische Geräte übernimmt.

Vereinfacht gesagt: Alles das, was bei einem Umzug nicht mitgenommen werden kann, weil es zum Gebäude gehört, kann über die Gebäudeversicherung abgesichert werden.

Versichert gelten:

  • Mauerwerk,
  • Fundament,
  • Dach
  • sowie Heizungsanlage
  • und sanitäre Anlagen.

Bei einigen Anbietern gehören neben dem Hauptgebäude auch Carports, Garagen sowie kleinere Nebengebäude zum normalen Versicherungsumfang. Gleiches gilt auch für Markisen, Gartenmauern, Zäune und Müllboxen. 

Welche Schäden deckt die Wohngebäudeversicherung ab?

Eine Wohngebäudeversicherung deckt mindestens drei Risiken ab:

  • Schäden durch Sturm,
  • durch Leitungswasser
  • sowie durch Feuer.

Umfasst sind dabei Schäden die etwa entstehen durch:

  • Brand
  • Implosion
  • Explosion
  • Blitzschlag
  • Überspannung (nicht immer enthalten)
  • Leitungswasser
  • Sturm (ab Windstärke 8)
  • Hagel

Der Versicherungsschutz kann überdies durch zusätzliche Vertragselemente erweitert werden, etwa durch eine Elementarschadenversicherung. In diesem Fall sind auch Schäden umfasst, die beispielsweise durch Überschwemmung, Lawinen, Erdbeben oder Rückstau verursacht werden.

Eine Glasversicherung leistet auch dann, wenn der Bruch einer Scheibe nicht auf eine der genannten Gefahren zurückzuführen ist.

Anlagen für Wärmepumpen, Geo-, Solarthermie sowie Photovoltaik sind ggf. gesondert zu versichern.

Was bezahlt eine Wohngebäudeversicherung?

Ist ein versicherter Schadenfall eingetreten, sieht die Gebäudeversicherung die Erstattung folgender Kosten vor:

  • Reparaturaufwendungen oder Wiederherstellung zum Neuwert. Sie erhalten demnach bei einem Totalschaden ein neues Haus gleicher Bauart und Ausstattung zu heutigen Preisen -  einschl. Planungs-, Konstruktions- und Architektenkosten.
  • Kosten für den Abbruch des Gebäudes, die Aufräumarbeiten sowie die Sicherung des Grundstücks.
  • Mietzahlungen für eine Mietwohnung, sofern die Immobilie vorübergehend unbewohnbar ist.

Gebäudeversicherung auf den Mieter umlegen - Ist dies möglich?

Sie können die Ausgaben für eine Gebäudeversicherung auf den Mieter umlegen. Inwiefern Sie die Kosten auf die einzelnen Bewohner abwälzen können, ergibt sich jedoch grundsätzlich aus dem Mietvertrag.

Hierbei ist es wichtig, dass sich die Gebäudeversicherung unter den einzeln aufgeführten Kosten wiederfindet. Andernfalls können Sie die Gebäudeversicherung nicht auf den Mieter umlegen und das auch nicht anteilig. Eine derartige Klausel können Sie als Vermieter ohne Einwilligung des Mieters auch nicht später in den Mietvertrag aufnehmen.

In der Regel findet sich jedoch von vornherein eine entsprechende Klausel im Mietvertrag, wonach neben der Miete auch die in § 2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) genannten Betriebskosten zu bezahlen sind. Hierin ist in Ziffer 12 festgelegt, dass Vermieter die Kosten einer Gebäudeversicherung auf den Mieter umlegen dürfen.

Dies gilt übrigens auch für die Zusatzbausteine "Elementarschadenversicherung" und "Glasversicherung".

Umlageschlüssel und Wirtschaftlichkeitsgebot beachten

Im Zusammenhang mit der Glasversicherung können einzelne Mieter allerdings verlangen, dass die Prämien nach der anteiligen Fensterfläche umzulegen sind. So werden diejenigen Bewohner nicht benachteiligt, die über vergleichsweise wenige Fenster verfügen.

Wer die Versicherungsbeiträge zur Gebäudeversicherung auf den Mieter umlegen möchte, muss demnach darauf achten, dass die Kosten  auf die verschiedenen Mietparteien nachvollziehbar anteilig umgelegt werden. Sofern sich im Mietvertrag nichts Abweichendes wiederfindet, erfolgt eine Verteilung nach der Quadratmeterzahl.

Die Anzahl der Bewohner spielt dabei keine Rolle. Da keine Höchstgrenze vorgesehen ist, dürfen Sie zudem die gesamten Kosten der Gebäudeversicherung auf den Mieter umlegen. Allerdings haben Sie als Vermieter auch bei Versicherungen das Gebot der Wirtschaftlichkeit zu achten.

Dies bedeutet etwa, dass Ihre Wahl bei sonst gleichem Leistungsumfang auf die preiswertere Gebäudeversicherung fallen sollte. Die Begründung des Vermieters, alle Verträge bei einer Versicherungsgesellschaft haben zu wollen, ist hierbei nicht ausreichend. Ein Tarifvergleich gibt hierüber Aufschluss.

Auch die Mieter können sich nach kostengünstigeren Gebäudeversicherungen umschauen und Ihnen ggf. einen Wechsel empfehlen.

geschrieben am 21.08.2018 um 08:18 Uhr.