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Was tun, wenn das Fahrrad oder E-Bike geklaut ist?
Alle drei Minuten wird bundesweit ein versichertes Fahrrad gestohlen. Eine Fahrradversicherung versichert nicht nur den Diebstahl.

Noch nie war eine Versicherung für das Fahrrad wichtiger als heute: Alle drei Minuten wurde im Jahr 2018 in Deutschland ein versichertes Fahrrad gestohlen. Was muss ich tun, wenn ausgerechnet mein exklusives Fahrrad oder E-Bike weg ist?
Anzeige bei der Polizei erstatten
Zunächst steht der Gang zur nächsten Polizeiinspektion auf dem Plan. Auch wenn die Chancen nicht besonders gutstehen, das Sport- und Freizeitgerät wieder zu bekommen, muss der Diebstahl bei der Polizei gemeldet werden. In einigen Dienststellen gibt es sogar schon Online-Formulare im Internet. Diese Meldung sollte innerhalb von 48 Stunden nach der Tat erfolgen.
Schadenmeldung bei der Versicherung
Die meisten Fahrradversicherungen und Versicherungsmakler stellen hierfür Onlineschadenanzeigen bereit.
Oft gibt es neben einer speziellen Fahrradversicherung noch eine Hausratversicherung mit einem Versicherungsbaustein "Diebstahl Fahrrad". Falls dies der Fall ist, müssen Sie bei einem Fahrraddiebstahl an beide Versicherungen eine Schadenmeldung senden.Belege einreichen
Wenn das Bike weg ist, und der Schaden bei der Polizei angezeigt ist, benötigen die Experten von Krist Assekuranzmakler folgende Belege:- Anschaffungsrechnung vom Fahrrad
- Händlerbeleg / Rechnung von evtl. Anbauteilen
- Erste Anschaffungsrechnung des Fahrradschlosses
- Polizeiliche Anzeige
Fotos mit dem eigenen Zweirad helfen, etwaige Zweifel an der Eigentümerschaft zu beseitigen.
Übrigens: Die spezielle Fahrradversicherung übernimmt auch die Haftung, wenn das Fahrrad verliehen wurde. Allerdings muss der Freund das Rad sicher befestigt haben und den Verlust bei der Polizei innerhalb von 48 Stunden gemeldet haben.
Wenn Ihr Fahrrad noch nicht versichert ist, wird es höchste Zeit, sich nach einer professionellen Absicherung umzusehen.