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Hausratversicherung - häufige Fehleinschätzung der Unterversicherung

Die Hausratversicherung wird mittlerweile von den meisten Bundesbürgern als wichtige Absicherung akzeptiert.
Hausratversicherung - häufige Fehleinschätzung der UnterversicherungDennoch gibt es im Hinblick auf die Leistungspflicht einige Fehleinschätzungen und Missverständnisse, beispielsweise hinsichtlich der sogenannten Unterversicherung. Diese besteht immer dann, wenn die Versicherungssumme geringer als der Wert des Hausrates ist.

Worum handelt es sich bei der Unterversicherung?

Bei vielen Sachversicherungen, insbesondere bei der Wohngebäudeversicherung sowie bei der Hausratversicherung, kann es zu einer Unterversicherung kommen. Im Rahmen der Hausratversicherung besteht dann eine Unterversicherung, wenn Ihr Hausrat in der Summe einen höheren Wert hat, als Sie in der Hausratversicherung als Versicherungssumme angegeben haben.

Hat der Hausrat also einen Gesamtwert von beispielsweise 70.000 Euro, haben Sie im Versicherungsvertrag jedoch lediglich eine Versicherungssumme von 50.000 Euro vereinbart, besteht in diesem Fall eine Unterversicherung.
Eine Ausnahme ist nur dann vorhanden, falls Sie den üblichen Satz von 650 Euro Versicherungssumme pro Quadratmeter vereinbart haben.

In diesem Fall geben die meisten Versicherer einen sogenannten Unterversicherungsverzicht ab, sodass auch dann eine ausreichende Deckung besteht, wenn die Versicherungssumme geringer als der Wert Ihres Hausrates ist.

Falsche Annahme: Unterversicherung wird erst bei höheren Schadenssummen zum Nachteil

Eine gefährliche Fehleinschätzung besteht bei vielen Versicherungsnehmern bezüglich der Hausratversicherung darin, dass eine bestehende Unterversicherung erst dann zum Tragen kommen würde, wenn sich ein großer Schaden ereignet.

Zahlreiche Versicherte gehen nämlich fälschlicherweise davon aus, dass die Unterversicherung solange keine Rolle spielt, bis der entstandene Schaden die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme übersteigt.

Was damit konkret gemeint ist, möchten wir an den folgenden Beispielzahlen verdeutlichen:

  • Gesamtwert des Hausrates: 70.000 Euro
  • Versicherungssumme: 50.000 Euro
  • Unterversicherung: 20.000 Euro
  • Schadenssumme: 30.000 Euro

Wenn also im Beispielsfall ein Schaden am Hausrat in Höhe von 30.000 Euro entstehen dann ist, gehen viele Versicherungsnehmer davon aus, dass die vorhandene Unterversicherung keine Rolle spielt, da sich die 30.000 Euro noch innerhalb der Versicherungssumme in Höhe von 50.000 Euro bewegen. Genau diese Annahme ist allerdings falsch.

Unterversicherung wirkt sich bei jedem Schadensfall aus

Bei der Unterversicherung kommt es nicht darauf an, ob die Schadenshöhe die Versicherungssumme übersteigt oder nicht. Entscheidend ist hingegen, dass die Versicherungssumme generell zu gering ist, falls diese niedriger als der Gesamtwert des Hausrates angesetzt wurde.

Für das vorherige Beispiel würde dies bedeuten, dass nicht der volle Schaden von 30.000 Euro ersetzt wird, sondern lediglich eine Leistung in Höhe von knapp 21.500 Euro zu erwarten ist.

Dies resultiert daraus, dass eine Unterversicherung in Höhe von etwa 28,5 Prozent besteht. Statt den Gesamtwert des Hausrates in Höhe von 70.000 Euro zu versichern, hat der Versicherungsnehmer nämlich nur eine Versicherungssumme von 50.000 Euro vereinbart. Im Verhältnis zu den 70.000 Euro Gesamtwert sind dies lediglich rund 71,5 Prozent.

Bei jedem Schaden werden also nur diese 71,5 Prozent der Schadenssumme erstattet, da eine Unterversicherung existiert.
geschrieben am 24.04.2017 um 08:30 Uhr.