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Fahrradversicherung - wann die Hausratversicherung nicht zahlt

Viele Fahrradbesitzer stehen vor der Entscheidung, ob sie ihr Zweirad mit einer speziellen Fahrradversicherung gegen Diebstahl versichern oder darauf vertrauen sollen, dass der Versicherungsschutz der Hausratversicherung ausreicht.

Fahrradversicherung - wann die Hausratversicherung nicht zahlt

Es gibt durchaus einige Situationen, in denen die Hausratversicherung bei Fahrraddiebstahl oder Beschädigungen am Fahrrad nicht zahlt, sodass eine spezielle Fahrradversicherung sinnvoll sein kann.

Hohe Anzahl von Fahrraddiebstählen

Hätten Sie gewusst, dass in Deutschland jährlich über 370.000 Fahrräder gestohlen werden? Hinzu kommt, dass die Aufklärungsquote äußerst gering ist und in kaum einer Stadt über zehn Prozent beträgt.

Die Gefahr, dass Ihr Fahrrad gestohlen wird, ist also nicht gering, was vor allem auf hochwertigere Zweiräder zutrifft. Daher ist es sinnvoll, das eigene Fahrrad gegen Diebstahl zu versichern. Es stellt sich allerdings die Frage, ob Ihnen der in der Hausratsversicherung integrierte Schutz ausreicht oder Sie sich für eine separate Fahrradversicherung entscheiden sollen.

Welcher Schutz besteht in der Hausratversicherung?

Die zahlreichen Hausratversicherungen, die von den verschiedenen Versicherungsgesellschaften angeboten werden, unterscheiden sich zwar hinsichtlich Versicherungsprämie und enthaltenen Leistungen.

Allerdings ist der automatisch integrierte Schutz bezüglich Fahrraddiebstahls bei den meisten Hausratversicherungen identisch. Meistens tritt die Hausratversicherung nur unter den folgenden Voraussetzungen ein, falls das Fahrrad gestohlen werden sollte:

  • Es muss sich um einen Einbruchdiebstahl handeln
  • Fahrrad muss in Wohnung, Keller oder Garage abgestellt gewesen sein
  • Fahrrad muss aus abgeschlossenem Raum gestohlen worden sein

Diese drei grundlegende Voraussetzungen gelten im Prinzip für jede Hausratversicherung, in welcher die Leistung bei Fahrraddiebstahl automatisch integriert ist. Wie Sie bereits erkennen, ist Ihr Fahrrad überhaupt nicht versichert, falls sich der Diebstahl außerhalb Ihrer eigenen vier Wände ereignen sollte.

Ein weiteres Manko, welches insbesondere Inhaber etwas teurerer Fahrräder in der Hausratversicherung sehen, besteht darin, dass die Versicherungssumme für das Fahrrad im Normalfall nur ein Prozent der Gesamtversicherungssumme für die Hausratversicherung beträgt. Haben Sie also zum Beispiel eine Versicherungssumme in Höhe von 52.000 Euro, wäre Ihr Fahrrad in diesem Fall nur mit etwa 520 Euro versichert.

Es gibt allerdings die Möglichkeit, neben dem automatisch in der Hausratversicherung integrierten Schutz bei Fahrraddiebstahl noch eine Zusatzversicherung für das Fahrrad abzuschließen. Diese Zusatzversicherung beinhaltet dann meistens eine etwas höhere Versicherungssumme für Fahrräder, die allerdings selten 1.000 Euro übersteigt.

Zudem tritt die Versicherung mit ihrer Leistung auch dann ein, wenn das Fahrrad zwischen 22 Uhr am Abend um 6 Uhr am frühen Morgen gestohlen wird. Allerdings gilt dann in der Regel die Einschränkung, dass der Diebstahl entweder aus einem abgeschlossenen Raum erfolgt sein muss oder während Sie das Fahrrad aktiv genutzt haben.

Wann zahlt die Hausratversicherung nicht?

Generell kann man sagen, dass die gewöhnliche Hausratversicherung - ohne Zusatzversicherung für Fahrräder - bei Fahrraddiebstahl nicht eintritt, falls sich das Zweirad nicht innerhalb Ihrer eigenen Wohnung, im Keller oder Ihrer Garage befand. Falls Sie also beispielsweise morgens mit dem Fahrrad zum Bahnhof fahren, dieses dort abstellen, um mit dem Zug zur Arbeit zu fahren, findet im Fall des Diebstahls keine Leistung seitens der Hausratversicherung statt.

Dies gilt ebenfalls für alle anderen Orte, an denen Sie das Fahrrad außerhalb Ihrer Wohnung abgestellt haben, falls es gestohlen wird. Darüber hinaus tritt die Hausratversicherung in aller Regel auch nicht ein, falls das Fahrrad beschädigt oder komplett zerstört wird, beispielsweise durch Vandalismus. In solchen Fällen schafft lediglich eine Spezialversicherung für Fahrräder, eine sogenannte Fahrradversicherung, auch diese Risiken abzudecken.

Fahrradversicherung bei hochwertigeren Zweirädern empfehlenswert

Falls Ihr Fahrrad schon viele Jahre auf dem Buckel hat und vielleicht nur noch einen Wert von 100 oder 200 Euro besitzt, muss es natürlich nicht unbedingt eine separate Fahrradversicherung sein.

Gänzlich anders stellt sich die Situation jedoch dar, falls Sie ein etwas hochwertigeres Zweirad besitzen, dessen Wert bei 1.000 Euro und darüber hinaus liegt. Unter dieser Voraussetzung bietet die Fahrradversicherung einfach einen deutlich umfangreicheren Versicherungsschutz, als es die Hausratversicherung leisten kann.

Eine gute Fahrradversicherung sollte unter anderem die folgenden Eigenschaften, Leistungen und Merkmale beinhalten:

  • Keine Selbstbeteiligung
  • Leistung auch bei Vandalismus sowie Unfall
  • 24 Stunden Deckung
  • Elektronikschäden an Akku und Steuerungsgeräten
  • Freie Werkstattwahl
  • Diebstahlschutz

Die Fahrradversicherung ist also vor allem empfehlenswert, wenn Ihr Zweirad einen höheren Wert von mindestens 1.000 Euro hat oder Sie zu den Personen gehören, die ihr Fahrrad relativ häufig nutzen und öfter auch an Orten abstellen, die sich "im Freien" befinden.

geschrieben am 17.01.2020 um 07:58 Uhr.