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Diebstahl aus Kfz - Ist die Hausratversicherung eintrittspflichtig?
Hausratversicherung umfasst den Diebstahl aus Kfz
Als reiselustiges Volk sind die Deutschen rund um den Globus immer wieder in motorisierten Fahrzeugen unterwegs - egal ob im Wohnmobil auf den Straßen Skandinaviens, mit dem Mietwagen in Spanien oder im Rahmen einer Jeep-Safari durch die Wüste.
Während fest eingebaute Teile ein Fall für die Kfz-Kaskoversicherung sind, stellt sich die Frage, ob die losen Sachen im Wagen über die Hausratversicherung geltend gemacht werden können. Schließlich handelt es sich bei Handtaschen, Kleidung, Laptop oder Tablet definitionsgemäß um Hausratgegenstände.
Prinzipiell ist zwar Versicherungsschutz gegeben. Da sich die Gegenstände allerdings außerhalb der versicherten Wohnung befinden, sehen die Versicherer Restriktionen vor, die je nach Tarif sehr streng ausfallen können.
Grundsätzlich muss der Einbruchtatbestand erfüllt sein, weshalb die Leistung abgelehnt wird, wenn Sachen aus einem offenen Pkw verschwinden.
Große Bandbreite an unterschiedlichen Versicherungsleistungen
Auch wenn alle Hausratversicherer den Diebstahl aus Kfz mitversichern, weicht der Leistungsumfang teils deutlich ab.Einschränkungen sind etwa in der Regel hinsichtlich des Geltungsbereichs, elektronischer Sachen, Bargeld sowie der maximalen Entschädigungshöhe vorgesehen. Der Leistungsinhalt kann je nach Hausratversicherer etwa so aussehen:
- Gesellschaft A: Zwischen 22.00 Uhr und 06:00 Uhr morgens ist der Einbruchdiebstahl vor der Haustür nicht versichert (Nachtzeitklausel). In Deutschland beträgt die Höchstsumme max. 2% der Versicherungssumme.
- Gesellschaft B: Versicherungsschutz besteht rund um die Uhr. In Deutschland werden die gestohlenen Gegenstände höchstens bis zu 1% der Versicherungssumme erstattet, jedoch nicht mehr als 500 Euro.
- Gesellschaft C: Europaweite Deckung bis zur Versicherungssumme. Kein Versicherungsschutz besteht für Wertsachen, Wohnungsschlüssel, Dokumente und elektronische Geräte.
- Gesellschaft D: Der weltweite Schutz beschränkt sich auf 3.000 Euro und gilt nur in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr morgens.
- Gesellschaft E: Versicherungsschutz besteht weltweit und zu jeder Tageszeit bis max. 5% der Versicherungssumme. Ausgeschlossen ist neben elektronischen Geräten und Wertsachen auch der Diebstahl aus Dachboxen. Ferner dürfen die Gegenstände im Auto nicht einsehbar sein.
Welche Tarife einen umfassenden Schutz bieten
Einen umfangreichen Versicherungsschutz bietet die DEVK mit ihrem Tarif Premium an. Der Versicherer verzichtet hierbei auf eine Nachtzeitklausel und erstattet abhandengekommene Gegenstände im Auto weltweit bis zu 5% der Versicherungssumme. Dies gilt selbst für Campingfahrzeuge und Wohnmobile. Lediglich für Wertsachen ist keine Leistung vorgesehen.Eine weltweite Absicherung ohne Nachtzeitklausel verspricht auch die Haftpflichtkasse Darmstadt im Tarif "Einfach komplett". Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf 2% der Versicherungssumme und gilt auch für Wohnmobile, Anhänger und Dachboxen. Ausgenommen bleiben Wertsachen sowie fremdes Eigentum.
Auf 3.000 Euro beläuft sich der Diebstahl aus Kfz, Anhänger und Dachboxen im Tarif XXL der InterRisk.
Für Wertsachen und elektronische Geräte gibt es höchstens 1.500 Euro. Der Versicherungsschutz gilt weltweit und rund um die Uhr. Wertpapiere, Urkunden und Bargeld sind ausgeschlossen. Aufschluss über den konkreten Versicherungsschutz dieser und weiterer Angebote gibt ein Tarifvergleich.