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Photovoltaik ohne Finanzamt
Vor der Entscheidung für oder gegen eine Solaranlage steht jedoch immer eine Wirtschaftlichkeitsprognose. Diese hängt von der Verbrauchsentscheidung sowie der Strompreisentwicklung in Deutschland ab. In Bezug auf einen Eigenverbrauch ist die Solarenergie jedoch nach wie vor hochrentabel. Laut Experten gebe es Wirtschaftlichkeitsberechnungen, die auf Renditen im hohen einstelligen Prozentbereich lägen.
Wäre da nun nicht der bereits erwähnte bürokratische Aufwand. Ein Freisinger Verein, Sonnenkraft, hat es sich zum Ziel gesetzt, diesen zu mindern. Dabei plant der Verein, künftigen Photovoltaik- Anlagenbetreiber vor allem bei der Auseinandersetzung mit dem Finanzamt und dem Thema Steuern zu helfen.
Als ersten Schritt hat Sonnenkraft einen Excel-Formulargenerator online gebracht, mit dem Photovoltaik-Gestehungskosten genau ermittelt werden können. Übersteigen diese den Einspeisetarif, d.h. wenn der Strom nicht gewinntragend veräußert werden kann, ist die PV-Anlage aus steuerlicher Sicht nicht total rentabel. Eine Gewinnerzielungsabsicht liegt dann nicht vor, das Finanzamt stuft die PV-Anlage in diesem Fall als „Liebhaberei“ ein. Dadurch ist die Anlage von Ertragssteuern ausgenommen: Eine Einnahmen/Überschussrechnung oder Gewinn-/Verlust- Rechnung muss nicht erstellt werden. Auch für die Steuererklärung ist die Solaranlage damit nicht relevant.
Grundsätzlich wird zwar jeder Betreiber eine Solaranlage als Unternehmer eingeschätzt. Wichtig ist es daher, eine Einstufung als Kleinunternehmer zu beantragen, damit man von der Umsatzsteuer befreit wird. Ein entsprechendes Formular bietet der Verein Sonnenkraft Freising dazu auf seiner Internetseite an. Es muss lediglich ausgedruckt und ausgefüllt dem Finanzamt zugestellt werden.
Die Formulare und den Excel-Formulargenerator finden Sie hier http://sonnenkraft-freising.de/blog/pv-ohne-finanzamt-excel-formulargenerator-pressemitteilung/