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Neue VHV-Privathaftpflicht mit verbesserten Leistungen

Eine Absicherung vor Cyberschäden, die Mitversicherung pflegebedürftiger Eltern sowie Schadenersatz für Unfall- und Verbrechensopfer.
Neue VHV-Privathaftpflicht mit verbesserten LeistungenDies sind lediglich drei der insgesamt 28 Neuerungen, die im Zusammenhang der privaten Haftpflichtversicherung neu aufgenommen wurden. Das Unternehmen verspricht dabei mehr Haftungsschutz bei weiterhin niedrigen Beiträgen. Erstmalig bietet die VHV zudem einen Tarif für Familien im Alter 55+ an.

Erhöhte Versicherungssummen und Entschädigungsgrenzen

Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden nach dem Exklusiv-Tarif gilt nach wie vor eine hohe Versicherungssumme von 50 Mio. Euro. Bei Personenschäden wurde allerdings die Höchstentschädigung je geschädigte Person auf 15 Mio. Euro erhöht.

Ersetzen muss die VHV nun auch Kosten im Zusammenhang mit dem Verlust beruflich genutzter Schlüssel, bis zu einer Höhe von 30.000 Euro (es gilt ein Selbstbehalt von 150 Euro).Im Exklusiv-Tarif entfallen sogar Entschädigungsgrenze und Selbstbehalt.

Verbessert wurde auch die Forderungsausfalldeckung, die auch dann eine Kostenerstattung verspricht, wenn der zahlungsunfähige Täter etwaige Schäden als Fahrzeugführer verursacht.

Weggefallen ist die Entschädigungsgrenze für Schäden im Zusammenhang mit dem elektronischen Datenaustausch bzw. der Internetnutzung. Sachschäden, die Sie versehentlich am Arbeitsplatz verursachen, gelten über den Tarif Klassik-Garant bis 10.000 Euro mitversichert (hier gilt ein Selbstbehalt von 150 Euro).

Erweiterung des versicherten Personenkreises

Längst bietet die VHV Versicherungsschutz auch für Personen, die sich vorübergehend in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer befinden.

Hierunter fallen etwa minderjährige Übernachtungsgäste sowie Au-pairs. Der Versicherungsschutz für Eltern und Großeltern besteht außerhalb der Wohnung des Versicherten nunmehr nicht nur im Pflegeheim, sondern auch im betreuten Wohnen. Im Gegensatz zu vielen Mitbewerbern, gelten sogar Ansprüche untereinander als abgedeckt.

Sofern sich ein Sachschaden ereignet, sind gegenseitige Ansprüche generell unter den mitversicherten Personen mitversichert. Auf den Einwand der Deliktunfähigkeit (z.B. bei Kindern) verzichtet die VHV ab sofort auch bei Sachschäden. Im Familientarif können Eltern ihren Nachwuchs noch unbesorgter von Dritten betreuen lassen. Denn die neue Privathaftpflicht umfasst nunmehr auch die entgeltliche Betreuung der Kinder.

Leistungsverbesserungen im Bereich Immobilien und Fahrzeuge

Mit dem neuen Tarif sind zudem:

  • Mietsachschäden an Räumen
  • in Gebäuden,
  • inklusive dem Mobiliar in Ferienimmobilien,
  • Hotels/Pensionen sowie
  • Schiffskabinen bis zur Versicherungssumme abgesichert.

Keinen gesonderten Versicherungsschutz benötigen ab sofort diejenigen, die bis zu zwei Wohneinheiten vermieten, sofern ein Mietwert von 30.000 Euro nicht überschritten wird.

Ganz neu eingeführt wurde die:

  • Mitversicherung unbebauter Grundstücke innerhalb Europas bis 10.000 qm.
  • Freunde ferngelenkter Wasser- und Land-Modellfahrzeuge,
  • motogetriebener Flugmodelle bis 250 Gramm Fluggewicht sowie
  • Segelbooten bis 15 qm Segelfläche sind ebenfalls auf der sicheren Seite.

Im Exklusiv-Tarif sind sogar Segelboote bis 25 qm Segelfläche und 15 PS Motorstärke abgedeckt.

Wichtigste Änderungen im Baustein Exklusiv

Für ihre anspruchsvollen Kunden hat die VHV im Baustein Exklusiv die Best-Leistungs-Garantie verbessert. Diese garantiert Ihnen im Schadenfall die besten Leistungen auf dem Markt sowie ab sofort eine Neuwerterstattung bis 3.000 Euro anstelle des Zeitwerts.

Ist der Täter nicht bekannt, kann nunmehr als Ergänzung zur Forderungsausfalldeckung im Falle eines Personenschadens auch eine Opferhilfe bis 50.000 Euro beansprucht werden.

Neu ist die Besitzstandsgarantie.

Demnach können Sie zur VHV wechseln, ohne Leistungsverschlechterungen befürchten zu müssen. Und wenn Sie einer nebenberuflichen Tätigkeit mit einem Jahresumsatz von bis zu 12.000 Euro nachgehen, genießen Sie ebenfalls in vollem Umfang Versicherungsschutz.

Neu sind ferner folgende Leistungsverbesserungen:

  • Verlust, Vernichtung oder Beschädigung geliehener, gemieteter und fremder Sachen bis zur Versicherungssumme
  • Halten wilder Kleintiere inkl. Einfangkosten bis 10.000 Euro
  • Betankungsschäden an fremden Kfz bis 3.000 Euro (150 Euro Selbstbehalt)
  • Be-/Entladeschäden bis 10.000 Euro (150 Euro Selbstbehalt)
  • Vermögensschäden sowohl durch Rabattrückstufung (max. 5 Jahre) in der Kfz-Haftpflicht und Kasko wie auch durch Selbstbehalt bei geliehenen Fahrzeugen
geschrieben am 22.05.2017 um 17:59 Uhr.