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Kündigung Haftpflichtversicherung
Die Kündigung Haftpflichtversicherung kann unter bestimmten Voraussetzungen sinnvoll sein. Dies gilt vor allem dann, wenn Sie einen Versicherer finden, der bessere Leistungen und Konditionen bietet. Nachfolgend erfahren Sie, wie der Wechsel von einem Versicherer zum anderen funktioniert und worauf Sie achten sollten.
Wann die Kündigung Haftpflichtversicherung die richtige Entscheidung ist
Die private Haftpflichtversicherung ist eine freiwillige Versicherung, die für alle Schäden aufkommt, die Sie als Versicherungsnehmer gegenüber Dritten verursachen. Sie ist eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt, denn Personenschäden und Sachschäden können schnell die Millionengrenze erreichen. Sowohl Leistungen als auch Preise der einzelnen Versicherer unterliegen einem ständigen Wandel, sodass es sich lohnt, die Versicherungspolice regelmäßig auf ihre Aktualität zu überprüfen. Wie zeitgemäß Ihre Versicherungspolice ist, können Sie einfach und schnell mit Hilfe eines Versicherungsvergleichs herausfinden.
Kündigung Haftpflichtversicherung: Ordentliche und außerordentliche Kündigung
Sie können Ihre Haftpflichtversicherung unter bestimmten Voraussetzungen können. Bei der Kündigung Haftpflichtversicherung wird zwischen der ordentlichen und der außerordentlichen Kündigung unterschieden.
(1) Die ordentliche Kündigung
Ordentliche Kündigung bedeutet, dass Sie die im Versicherungsvertrag vereinbarte Kündigungsfrist einhalten, die regelmäßig drei Monate beträgt. Der Termin, zu dem der Versicherungsschutz dann ausläuft, liegt meist am Ende eines Vertragsjahres. Ein Vertragsjahr beginnt am Tag der Vertragsunterzeichnung und endet im Jahr darauf einen Tag vorher. Ist die Vertragslaufzeit Ihrer Haftpflichtversicherung auf mehrere Jahre festgeschrieben, können Sie erst mit Ablauf der Vertragslaufzeit ordentlich kündigen. Es kann immer auch abweichende Regelungen geben, weshalb Sie Ihre Versicherungspolice sorgfältig prüfen sollten.
(2) Die außerordentliche Kündigung
In bestimmten Situationen haben Sie als Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht, also das Recht, die Haftpflichtversicherung außerordentlich zu kündigen. Dieses Recht haben Sie dann, wenn Ihr Versicherer eine Beitragserhöhung ohne eine Verbesserung des Leistungsumfangs vornimmt. Ein Sonderkündigungsrecht steht Ihnen auch nach Eintritt eines Schadensfalles zu, und zwar unabhängig davon, ob Ihre Haftpflichtversicherung die Schadensregulierung ablehnt oder übernimmt. Um auf der sicheren Seite zu sein und die Unwirksamkeit Ihrer Kündigung Haftpflichtversicherung zu vermeiden, sollten Sie in Ihrem Kündigungsschreiben die Formulierung "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" verwenden. Bei einer außerordentlichen Kündigung Haftpflichtversicherung haben Sie eine Kündigungsfrist von vier Wochen. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem Sie Kenntnis über die Beitragserhöhung beziehungsweise über die Annahme oder Ablehnung der Schadensregulierung haben.
So kündigen Sie Ihre Haftpflichtversicherung richtig
Der Ablauf des Wechsels des Versicherers ist identisch mit dem Unterschied, dass Sie bei einer ordentlichen Kündigung Haftpflichtversicherung mehr Zeit für die Suche nach einem anderen Versicherer haben. Grundsätzlich muss die Kündigung schriftlich erfolgen und von Ihnen als Versicherungsnehmer eigenhändig unterschrieben sein. Das Kündigungsschreiben sollte außerdem Ihren vollständigen Namen, Ihre Versicherungsnummer, das Datum, zu dem gekündigt werden soll, bei einer außerordentlichen Kündigung den Kündigungsgrund sowie Ihre Kontaktdaten enthalten. Für die Rechtmäßigkeit Ihrer Kündigung Haftpflichtversicherung ist der Zugang bei Ihrem Versicherer maßgeblich. Empfehlenswert ist, das Kündigungsschreiben als Einschreiben mit Rückschein zu versenden, damit Sie einen schriftlichen Nachweis haben.
Beachten Sie bei der Kündigung Haftpflichtversicherung diesen wichtigen Grundsatz
Bevor Sie die Kündigung Haftpflichtversicherung vornehmen, sollten Sie unbedingt diesen Hinweis berücksichtigen: Kündigen Sie niemals Ihre alte Haftpflichtversicherung, bevor Sie nicht einen neuen Vertrag unterschrieben und die Bestätigung erhalten haben. Haftpflichtversicherer sind nämlich grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, Sie aufzunehmen. Das bedeutet, Sie können von dem Versicherer, den Sie ausgewählt haben, auch abgelehnt werden. Nur so stellen Sie sicher, dass Ihr Versicherungsschutz lückenlos ist.