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Hund beißt Hund wer zahlt?

Viele Hundehalter stellen sich die Frage: Hund beißt Hund wer zahlt?
Hund beißt Hund wer zahlt?

Jeder Hundehalter muss sich mit dem Thema Hund ausführlich beschäftigen und sich mit den verschiedenen Situationen vertraut machen. Die Frage "Hund beißt Hund wer zahlt?" spielt eine wichtige Rolle. Beim Gassigehen oder in anderen Situationen, bei denen Ihr Hund auf andere Hunde trifft, kann immer etwas passieren.

Hund beißt Hund

Normalerweise kommt es nur sehr selten vor, dass ein Hund einen anderen Hund beißt. Meistens können sich zwei Hunde alleine durch die Körpersprache verständigen und Beißigkeiten vermeiden.

Hunde in einer unterlegenen Position machen den anderen Hunden durch verschiedene Unterwerfungsgesten klar, dass sie unterlegen sind und die höhere Stellung der anderen Hunde anerkennen. Durch diese Signale erkennen drohende Hunde die Unterwerfung und verzichten auf einen Angriff.

Leider handeln nicht alle Hunde vernünftig und somit kann doch etwas passieren und die Frage "Hund beißt Hund wer zahlt?" steht im Raum. Haftet nur der gegnerische Hundehalter für alle anfallenden Tierarztkosten oder gibt es zusätzlich auch noch einen eigenen Mitverschuldensanteil? Macht die Größe Ihres Hundes dabei einen Unterschied oder spielt es eine Rolle, dass der Hund des anderen Halters in der Vergangenheit bereits aggressiv auffällig war?

Grundsätzlich lässt sich die Frage Hund beißt Hund wer zahlt? so beantworten: Jeder Tierhalter muss für alle Schäden aufkommen, die durch seinen Hund verursacht werden.

Diese Pflicht gilt zum einen für Schäden an Gegenständen und zum anderen auch für Schäden an Menschen und anderen Hunden. Es spielt dabei auch überhaupt keine Rolle, ob der Halter des Hundes selbst für die verursachten Schäden verantwortlich ist oder auch nicht.

In Deutschland wird der Sachverhalt unter dem Begriff der Gefährdungshaftung eines Tierhalters im BGB (Bürgerlichem Gesetzbuch) § 833 Satz 1 festgelegt. Der deutsche Gesetzgeber nimmt nämlich eine spezifische Tiergefahr an. Laut dieser ist jeder Hund grundsätzlich unberechenbar und stellt somit auch eine Gefahr für andere Menschen, Hunde und Sachen dar. Laut dem deutschen Gesetz zählen Tiere nicht zu den den vernünftigen Wesen.

Angeleinte und große Hunde

Entsteht ein Schaden durch einen nicht angeleinten Hund, dann haftet primär der Halter.

Somit ist die Frage Hund beißt Hund wer zahlt? beantwortet. Jeder Hundehalter muss dafür sorgen, dass sich der Hund immer im eigenen Einwirkungsbereich befindet. Kommt es zu einem Beißvorfall bei dem ein Hund angeleint war und der andere Hund nicht, dann kommt ein anderer Haftungsverteilungsmaßstab zum Einsatz.

In einem solchen Fall muss der Halter des nicht angeleinten Tieres alle Kosten für die Behandlung des anderen Hundes tragen. Reißt sich der angeleinte Hund los, dann muss sein Halter alle Schäden übernehmen. Des Weiteren spielt es auch im Hinblick auf die Frage Hund beißt Hund wer zahlt? eine Rolle, wie groß der Hund ist. Das deutsche Gesetz ist der Meinung, dass von einem größeren Hund eine größere Gefahr ausgeht als von einem kleineren Hund.

Schadensersatz und Schmerzensgeld

Wird die Frage Hund beißt Hund wer zahlt? zur Realität und Ihr Hund hat einen anderen Hund oder einen Menschen gebissen, dann kann der Geschädigte von Ihnen Schadensersatz verlangen. In einem solchen Fall müssen Sie in der Regel alle Tierarztkosten, die durch den Biss entstehen, übernehmen. Mit einem Schmerzensgeld müssen sie allerdings nicht rechnen, denn aus juristischer Sicht werden Hunde immer noch als Sache betrachtet.

Vorbereitet sein

Normalerweise kann jeder Halter durch Anleinen und Zurückhalten des Hundes vermeiden, dass dieser in direkten Kontakt mit anderen Hunden kommt. Die Eventualität lässt sich aber niemals zu 100 Prozent vermeiden und somit sollten Sie Vorsorge treffen.

Schließen Sie deshalb am besten eine Hundehaftpflichtversicherung ab. Steht die Frage Hund beißt Hund wer zahlt? im Raum, dann springt Ihre Hundehaftpflichtversicherung für Sie ein. Diese übernimmt in der Regel mindestens 50 Prozent aller entstehenden Kosten.

geschrieben am 17.02.2017 um 17:33 Uhr.