News und Aktuelles
Bild

News

Allgemein

Ferngesteuerte Drohnen

das sollten Sie beachten!
Ferngesteuerte Drohnen

Die ferngesteuerte Drohne hat sich in den letzten Jahren mehr und mehr zu einem Lieblingsspielzeug für Erwachsene entwickelt. Gerade in Kombination mit einer Kamera lassen sich Höhenflüge dokumentieren und zum Teil eindrucksvolle Bilder gewinnen. Aber was hoch fliegt, kann auch tief fallen. Bilder und Videos von zerstörten Drohnen machen auf Videoportalen immer wieder die Runde. Das mag hin und wieder noch lustig sein, aber spätestens dann, wenn eine ferngesteuerte Drohne die Flugbahn eines Verkehrsflugzeuges kreuzt, wird die Sache richtig ernst. Bevor Sie also eine Drohne steigen lassen, sollten Sie sich über einige Sicherheitshinweise, häufige Unfallursachen und deren Folgen im Klaren sein.

Safety first: Erst informieren, dann fliegen

Bei den meisten Drohnen handelt es sich um ferngesteuerte Multicopter, die mit vier oder mehr Rotoren ausgestattet sind. Diese lassen sich nach einer kurzen Übungsphase relativ leicht beherrschen und sogar selber bauen.

Rein aus technischer Sicht mag es zwar leicht sein, eine ferngesteuerte Drohne über der Nachbarschaft steigen zu lassen. Es gibt jedoch mittlerweile viele Beschränkungen und Auflagen, die es zu beachten gilt. Wer die außer Acht lässt, manövriert sich schnell in juristische Grau- oder sogar Verbotszonen.

Wo sie fliegen, da können sie auch fallen

Multicopter selber bauen: Grundlagen - Technik - eigene Modelle.

Grundsätzlich gilt: Halten Sie ihre ferngesteuerte Drohne stets in Sichtweite - auch wenn sie mit einer Kamera ausgestattet ist und Bilder auf ihr Tablet, Smartphone oder ihren PC sendet. Sie müssen die unmittelbare Umgebung der Drohne stets voll und ganz im Auge haben, um beispielsweise Kollisionen zu vermeiden. Beachten Sie, dass kurze, heftige Windböen ihre Drohne in kürzester Zeit außer Kontrolle bringen kann. Lassen Sie ihre ferngesteuerte Drohne daher niemals Orte überfliegen, bei denen sie durch einen Absturz andere Menschen oder deren Eigentum gefährden könnten.

Achten Sie vor dem Aufstieg auf mögliche Flugverbotszonen. Hierzu zählen generell Flughäfen: In einem Umkreis von 1,5 Kilometern dürfen keine Drohnen aufsteigen. Auch Wohngebiete, Industrieanlagen, Menschenansammlungen, Atomkraftwerke, militärische Einrichtungen sowie Unfallstellen und Katastrophengebiete sind Flugverbotszonen. Hinzu kommt, dass einige Städte wie beispielsweise Hamburg komplett als Flugverbotszone gelten.

Erst versichern, dann abheben!

Vor dem ersten Aufstieg sollte der Versicherungsschutz in trockenen Tüchern sein. Seit dem Jahr 2005 ist eine Haftpflichtversicherung für unbemannte Flugobjekte Pflicht, und die gilt sowohl für in der Freizeit betriebene Flugmodelle als auch für das "unbemannte Luftfahrtsystem". Verursacht der Besitzer einer Drohne damit einen Schaden, muss er auch dafür einstehen. Bei Spielzeugdrohnen kann die normale Haftpflichtversicherung bereits ausreichend sein. Es ist jedoch nicht abschließend geklärt, ab wann Drohnen als Spielzeug gelten. Wer also auf Nummer sicher gehen will, schließt eine spezielle Drohnenversicherung ab.

geschrieben am 11.11.2016 um 15:56 Uhr.