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In Bayern täglich 80 Anzeigen wegen gestohlener Radl

28.500 Fahrräder wurden 2016 in Bayern geklaut. 14,6 Millonen Euro Schaden!
In Bayern täglich 80 Anzeigen wegen gestohlener Radl

14,6 Millonen Euro Schaden

28.500 Fahrräder wurden 2016 in Bayern entwendet, aber nur jeder neunte Diebstahl konnte aufgeklärt werden.

Diese ernüchternden Zahlen wurden vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr anlässlich einer Anfrage der SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag bekannt gegeben.

2012 betrug die Aufklärungsquote noch knapp 15 Prozent. Die Zahl der im selben Jahr gestohlenen Räder belief sich auf 30.500 und 2014 wurden 29.500 Räder unberechtigterweise mitgenommen. Der kontinuierliche Rückgang in den letzten Jahren ist zwar erfreulich, allerdings werden die vermissten Räder auch immer teurer.

Auf 14,6 Millionen Euro wird der 2016 durch Fahrraddiebstahl verursachte Gesamtschaden beziffert. Im Vergleich zu 2015 bedeutet das eine Steigerung von fast einer Million Euro. Sie ist darauf zurückzuführen, dass die wertvollen E-Bikes sowohl bei Konsumenten als auch bei Langfingern an Attraktivität zulegen.

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Im Bundesländer-Ranking steht Bayern insofern gut da, als bundesweit die Aufklärungsquote noch niedriger ist. 2016 lag sie bei nur 8,8 Prozent. Vergleichsweise erfolgreich bei der Aufklärung sind Niedersachsen und Thüringen. Darüber hinaus konnten in Thüringen 2016 (14,7 Prozent) mehr Diebstähle als 2012 (14,4 Prozent) aufgeklärt werden.

Nicht wenige Fahrradbesitzer gehen bei der Absperrung ihrer Räder zu sorglos vor und machen es Dieben nicht allzu schwer. Überdies ist zu bedenken, dass ein beträchtlicher Teil der Diebstähle gar nicht zur Anzeige gelangt. 80 Räder im Tagesdurchschnitt plus Dunkelziffer: Das sind nach wie vor zu viele.

Was tun?

Wer die Polizei unterstützen und zur Erhöhung der Aufklärungsquote beitragen möchte, sollte den Kaufbeleg aufbewahren, die Rahmennummer notieren, ein Foto machen und einen Fahrradpass anfertigen. All dies ist bei der Identifizierung des Rades und beim Nachweis des rechtmäßigen Besitzes hilfreich.

geschrieben am 19.10.2017 um 11:26 Uhr.