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Dauercamping

Camper abgemeldet - Vandalen und dann?

Das Dauercampen ist das spezielle Urlaubsvergnügen der Deutschen. Keine Nation campt so ausdauernd und begeistert wie sie.
Derzeit gibt es in Deutschland etwa 2.500 Campingplätze und fast 200.000 Stellplätze, von denen viele dauerhaft belegt sind. Oft sind die Wohnwägen teure Schmuckstücke oder mit viel Liebe zusammengestellte Zweitheime.

Was man auf jeden Fall tun sollte, damit auch lange Freude an dem abgestellten Wohnwagen hat: Die richtige Versicherung wählen. Vor allem Fälle von Vandalismus sowie Einbrüche in dauerhaft geparkte und nicht ständig beaufsichtigte Wohnwägen werden in der kalten Jahreszeit häufig bei der Polizei aktenkundig.

Eine Campingversicherung für Dauercamping bezahlt Schäden, die entstehen, wenn der eigentliche Besitzer nicht anwesend ist. Ein aktiv genutzter Wohnwagenanhänger braucht eine Kfz- Haftpflichtversicherung, eventuell auch eine Kaskoversicherung. Erstere regelt Schaden an Dritten, sollte wirklich etwas passieren. Beim Dauercamping handelt es sich als Unterkunft zumeist um abgemeldete Wohnwägen. Daher ist die Campingversicherung für den Dauerzustand nötig. Neben Brandschäden drohen auf einem Campingplatz Sturm und Hagel, Windschäden oder sogar Brände. Brüche in der Außenverglasung sind ebenso denkbar wie eine Beschädigung durch eine Überschwemmung des Platzes gerade jetzt im stürmischen Herbst.

Diese Versicherung ersetzt praktischerweise nicht nur die Schäden am Wohnwagen selbst, sondern auch die an Vorzelten und Anbauten, beweglichem Inventar und eingebauter Unterhaltungselektronik wie Stereoanlagen und Fernsehern. Unter Umständen ersetzt sie sogar bis zu einem gewissen Alter sogar den kompletten Neuwert des Campingmobils. Dabei ist es unwesentlich, ob der Besitzer des Wagens bei der Beschädigung vor Ort ist oder nicht. Bedingung ist nur, dass der Wohnwagen auf einem offiziell ausgewiesenen Campingplatz abgestellt ist.

Ein Winterlager ist stattdessen jedoch genauso möglich. Dafür ist er auch transportversichert, wenn er nicht auf der eigenen Achse manövriert wird. In diesem Falle wäre die Kfz- Haftpflichtversicherung zuständig. Dafür reicht dann auch ein Kurzzeitkennzeichen, etwa bei der Überführung ins Winterlager.

geschrieben am 27.01.2016 um 18:56 Uhr.