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Dach für Photovoltaiokanlage pachten

Neben der Praxis, eine Solaranlage auf einem eigenen Gebäude anzubringen, besteht auch vielfach die Möglichkeit, dazu Freiflächen oder Dächer anzupachten.
Dach für Photovoltaiokanlage pachten

Pachtvertrag

In diesem Fall ist es besonders wichtig, sich nicht nur über einen schriftlichen Pachtvertrag vor Risiken abzusichern, sondern zusätzlich noch einen Eintrag ins Grundbuch vornehmen zu lassen. Gerade die Tatsache, dass die Rentabilität einer Photovoltaik-Anlage über 20 und mehr Jahre hinaus angelegt ist, setzt voraus, dass die gepachtete Fläche auch für eine so lange Zeit uneingeschränkt zur Verfügung stehen sollte und nicht durch unabsehbaren Zwischenfälle wie Vererbungen oder Veräußerungen des Gebäudes gefährdet wird.

Dokumentation

Neben der Dokumentation von Zustand und Lage des Daches oder Fassade beziehungsweise der Freifläche empfiehlt es sich unter anderem, auch Regelungen schriftlich festzuhalten, die es dem Anlagenbetreiber sowie von diesem beauftragten Dritten ermöglichen, Reparaturen auf dem angepachteten Gebäude beziehungsweise Grundstück durchzuführen. Zudem sollte unbedingt schriftlich fixiert werden, dass keine Veränderungen an Grundstück oder Gebäude vorgenommen werden, die den Ertrag der Photovoltaik-Anlagen mindern oder einschränken könnten.

Dazu gehört unter anderem das großflächige Bepflanzen mit Bäumen oder die Errichtung weiteren (Neben-)Gebäuden, die Verschattungen erzeugen. Wichtig ist es zudem, eine Vereinbarung bezüglich eines möglichen Weiterverkaufs der Anlage an Dritte abzuschließen, um sich so die Möglichkeit zu wahren, die Photovoltaikanlage ohne Absprachen mit dem Gebäudebesitzer zu veräußern.


Pachtzins

Der Pachtzins orientiert sich zumeist an der Lage des Gebäudes sowie dessen Bausubstanz, ebenso an der Sonneneinstrahlungen und den Netzanschlusskosten, möglichen Bau- und Instandsetzungskosten sowie nicht zuletzt an der aktuellen Vergütung des Solarstroms. Auch die Materialkosten für den Bau einer Solaranlage spielen dabei eine Rolle. Eine genaue Berechnungstabelle für den Pachtzins kann daher nicht erstellt werden; er ist jeweils individuell abzusprechen.

Als Faustregel gilt jedoch: Je weiter die Dächer von einer Südausrichtung abweichen und je verschatteter die Dachfläche insgesamt ist, desto geringer muss auch der Pachtzins ausfallen. In der Praxis haben sich zwei Zahlungsmodelle als praktikabel bewährt: Eine Einmalzahlung des Pachtzinses im Voraus oder aber die Berechnung der Pacht je Quadratmeter und Jahr. Sollte man erwägen, die Pacht der Dachfläche vom Ertrag der Anlage abhängig zu machen, muss der Verpächter bedenken, dass er das Risiko trägt, falls die Anlage weniger Solarstrom produziert, als sie eigentlich könnte. Zu großem Ärger kommt es in diesem Fall dann jedoch häufig, wenn die Anlage aufgrund eines Defektes komplett ausfällt.

Pachtzins Prozentual vom Ertrag. Je nach Beschaffenheit des Daches erhält der Verpächter Einen Pachtzins von 5-14 %. Das bedeutet, erwirtschaftet der Betreiber der Fotovoltaikanlage Einen Jahresertrag von 3000 €, erhält der Verpächter Einen Betrag von 150,- bis ca 400,- Euro pro Jahr.

Pachtzins pro installiertes Kilowatt. Bei dieser Variante erhält der Verpächter einen Pachtzins in Abhängigkeit von den installierten Kilowatt. Der Betrag je Kilowatt beträgt circa 10,- bis 35- €.

Pachtzins in Abhängigkeit der verpachteten Quadratmeter. Der Verpächter erhält einen Betrag von 2,- bis 4,50 Euro je Quadratmeter.

Einmalzahlung. Bei dieser Vergütungsart erhält der Verpächter im Voraus den gesamten Betrag für die Betriebsdauer von 20 Jahren.

Wird eine Fotovoltaikanlage auf einen gepachteten Dach betrieben, ist besonders darauf zu achten, dass der Betreiber der Fotovoltaikanlage eine entsprechende Haftpflichtversicherung für die PV-Anlage abgeschlossen hat. Der Jahresbeitrag für eine Fotovoltaik-Haftpflichtversicherung beträgt circa 53,- €.
geschrieben am 02.12.2016 um 17:15 Uhr.