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Cyber-Versicherungen auf dem Vormarsch

Cyber-Risiken stellen nicht nur für Unternehmen eine immer größer werdende Bedrohung dar. 
Cyber-Versicherungen auf dem VormarschVerletzung von Persönlichkeitsrechten, Datenklau oder Identitätsdiebstahl - die Szenarien im Zusammenhang mit Cyber-Risiken sind sehr vielfältig. Anhand von speziellen Versicherungen können sich Verbraucher jedoch vor Internetkriminalität schützen.

Kriminelle zunehmend auf Datendiebstahl aus 

Mehr als 250.000 Internet-Straftaten hat die Polizei laut polizeilicher Kriminalstatistik allein im Jahr 2013 innerhalb deutscher Grenzen registriert. Die steigenden Zahlen zeigen, dass die Kriminalität immer stärker die Internetnutzer im Fokus hat. Deutlich höher liegt da noch die Anzahl an versuchten Angriffen.

Sehen sich Unternehmen vor allem digitalen Risiken ausgesetzt, findet sich das Gros der Betroffenen unter den Privatpersonen. Hierbei sind die Risiken für die Internetnutzer mannigfaltiger Natur und umfassen vor allem Leistungs- , Computer- und Warenbetrug. Die Kriminellen bedienen sich hierzu etwa betrügerischer E-Mails, die täuschend echt aussehen.

Besonders kritisch zu bewerten sind hierbei Links oder angehängte Dateien. Denn die Dateien könnten schädliche Programme wie ein trojanisches Pferd oder ein Virus enthalten. Hierdurch gelangen die Täter in den Besitz sensibler Informationen und können auf diese Weise auch Kontodaten und Passwörter ausspähen. Über Links könnten Verbraucher zudem zu Seiten umgeleitet werden, die nahezu identisch wie die Originalseite aufgebaut sind.

Einige Versicherer haben hierauf bereits reagiert und spezielle Cyber-Versicherungen auf den Markt gebracht. Andere wiederum sehen diese Absicherung in Form eines Bausteins in bereits bestehenden Produkten vor, etwa im Rahmen der Rechtsschutzversicherung.

Internetschutz Police der R+V

Kunden der R+V Versicherung haben die Möglichkeit, sich durch den Abschluss der Internetschutz Police vor finanziellen Schäden durch die Nutzung des Internets beim Onlinehandel, Onlinebanking sowie Surfen zu schützen. Sollte sich ein derartiger Betrugsfall ereignen, sehen die Versicherungsbedingungen eine Höchstentschädigung von 10.000 Euro vor. Bis zu dieser Summe kommt die R+V für etwaige Schäden durch Internetbetrug auf. Geht es um die Wiederherstellung verloren gegangener Daten, ist die Leistung auf 1.000 Euro beschränkt.

Ihre Kunden vor Schäden bewahren möchte die R+V etwa durch die Übermittlung einer Sicherheitssoftware. Die dabei im Laufe der Zeit verfügbaren Updates sind kostenfrei, sodass keine Zusatzkosten entstehen. Darüber hinaus gewährt die Internetschutz Police im Betrugsfall eine telefonische psychologische Beratung durch einen Psychologen. Abgerundet wird das Leistungspaket durch eine telefonische rechtliche Beratung. Unter der Service-Hotline können sich Kunden zu unbekannten und ungewohnten Situationen beraten lassen, etwa rund um das Thema Urheberrechtsverletzungen.

Cyber-Baustein der BGV

Speziell für Kunden ab 58 Jahren bietet die Badische Gemeinde Versicherung im Rahmen des Exklusiv-Tarifs einen Cyber-Baustein zur Rechtsschutzversicherung an.

Der Leistungsumfang setzt bereits bei der Prävention an und sieht auf Wunsch eine Erstinformation per E-Mail vor. Darüber hinaus umfasst der Baustein einen Reputationsschutz. Hierbei kann der Kunde verlangen, dass das Internet in Bezug auf seine personenbezogenen Daten abgesucht wird, etwa E-Mail-Adressen, Kreditkartennummern, Bankverbindungen, Fotos, eBay ID, Personalausweisnummer oder Namen. Werden Daten in einem unerwünschten Zusammenhang gefunden, kann der Versicherte verlangen, dass diese entfernt werden. Die Kosten werden hierbei bis zu 1.000 Euro übernommen.

Sollte der Kunde hingegen Opfer von Cyber-Mobbing werden, ist auf Wunsch eine telefonische psychologische Erstberatung und die Vermittlung eines Psychologen möglich. Auch eine Beratung im Falle eines Urheberrechtsverstoßes ist vorgesehen, je Kalenderjahr in Höhe von 250 Euro.

Ferner kann der Cyber-Baustein beansprucht werden, wenn es um die Sperrung/Löschung persönlicher Daten und die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts geht.

Und ist der Versicherte Opfer einer Straftat durch Mobbing im Internet geworden, übernimmt die BGV die Kosten einer anwaltlichen Beratung bis 250 Euro.

geschrieben am 27.03.2017 um 11:28 Uhr.