Pachtvertrag Landwirtschaft
Zentraler Bestandteil eines Pachtvertrages in der Landwirtschaft ist der zwischen Pächter und Verpächter vereinbarte Pachtpreis, der in der Regel für den Zeitraum eines Kalenderjahres angegeben wird. Darüber hinaus ist die Terminierung für die zu leistenden Zahlungen zu benennen. Der Pachtpreis wird aus steuerlichen Gründen auf die einzelnen Vertragsbestandteile verteilt, darunter Land, Inventar, eventuelle Stallungen oder Milchkontingente, sowie sonstige anfallende Nutzungsbereiche. Im Falle einer zu entrichtenden Umsatzsteuer muss festgehalten werden, ob diese bereits Bestandteil des Pachtvertrages ist.
Zusätzlich zu den eigentlichen Pachtkosten sind Nebenkosten zu leisten, die vom Verpächter jährlich in einer gesonderten Abrechnung vorgelegt werden müssen. Einige Nebenkosten muss der Pächter grundsätzlich selbst tragen, darunter vor allem die berufsgenossenschaftlichen Beiträge. Andere können Bestandteil des Vertrages sein, beispielsweise Pauschalen für Strom und Wasser bei Nutzgebäuden.
Anpassung der Pacht
Insbesondere bei Pachtverträgen, die auf eine langjährige Laufzeit ausgelegt sind, empfiehlt sich eine Anpassung der Pacht an die Verbraucher- und Erzeugerpreise. Zu diesem Zweck wird eine sogenannte Gleitklausel angewendet, die einen Mittelwert berechnet und bei einer Änderung desselben den Pachtpreis entsprechend anpasst. Auch Änderungen im Kontext der europäischen Agrarförderung durch Brüssel können eine solche Pachtanpassung sinnvoll machen.
Gewährleistungsrecht
Der Pachtvertrag Landwirtschaft sieht in den meisten Fällen kein Gewährleistungsrecht vor. Geänderte Messmethoden zeigen oft erst lange nach Vertragsschließung, dass Grundstücke und Nutzungsbauten nicht genau den Angaben in den Grundbüchern entsprechen. Somit wird meist gemeinsam von Verpächter und Pächter eine Begehung des Areals vorgenommen und die Pachtsache im Einvernehmen beschrieben. Lediglich bei Häusern mit Innenausbau, sowie bei der Übernahme von Stallungen mit Tieren sind konkrete Angaben erforderlich.