Photovoltaik · Versicherung · Wüba / AIG
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AIG - Photovoltaik Versicherung

Damit die Sonne immer für Sie scheint!

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Versicherungsschutz bereits ab 89,25 Euro im Jahr. Einfach die Nettoinvestitionssumme der PV-Anlage eingeben und Ihren persönlichen Beitrag berechnen!

Vorteile auf einen Blick

  • Komplette All-Gefahren Versicherungen
  • Ertragsausfall infolge eines Schadens mitversichert
  • Neuwertversicherung
  • Innere Betriebsschäden
  • u.s.w. ...

Was ist versichert?

Unter den Versicherungsschutz fallen sämtliche, zur stationären netzgekoppelten Fotovoltaikanlage gehörenden Teile einschließlich der Befestigungsmaterialien, insbesondere bestehend aus:

  • Fotovoltaikmodule inkl. Modultragkonstruktionen
  • Montageset
  • Wechselrichter
  • Stromspeicher
  • Transformatoren
  • Überspannungsschutzeinrichtungen
  • Gleich- und Wechselstromverkabelungen
  • Einspeise- und Erzeugungszähler
  • elektronische Überwachungsgeräte, Anzeigetafeln und Backup Systeme

Die WÜBA Photovoltaikversicherung leistet Entschädigung bei:

  • unvorhergesehen eintretender Beschädigung oder Zerstörung der versicherten PV-Anlage
  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Plünderung
  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit
  • Feuer, Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion
  • Überspannung, Induktion, Kurzschluss
  • Schäden durch Löschen, Niederreißen, Ausräumen oder Abhandenkommen bei diesen Ereignissen
  • Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung
  • Höhere Gewalt, wie elementare Naturkräfte
  • Hagel, Sturm, Frost, Schneedruck
  • Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus
  • Folgeschäden von Konstruktions­-, Material-­ oder Ausführungsfehler
  • Marderbiss oder Tierverbiss
  • usw ...

Was ist zusätzlich versichert?

Der Versicherungsschutz beginnt bereits vor der eigentlichen Inbetriebnahme der Anlage mit der Abladung der versicherten Sachen am Versicherungsort, sofern der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt und die Installation innerhalb 8 Wochen erfolgt. Versicherungsschutz besteht während dieser Bauphase für die Gefahren:

  • Raub
  • Einbruchdiebstahl
  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Sturm (ab Windstärke 8)
  • Hagel
  • einfacher Diebstahl verbauter Teile

Versichert sind bis 5.000 EUR die Wiederbeschaffungs- bzw. Neuprogrammierungskosten für serienmäßig hergestellte Standardprogramme und Daten inkl. der Datenträger, sofern diese im Zusammenhang mit dem Betrieb der Fotovoltaikanlage stehen.

Mitversichert gelten De- und Remontagekosten bis 15.000 EUR, die unabhängig von einem versicherten Schaden an der Fotovoltaikanlage dadurch anfallen, dass ein Sachschaden am Gebäude, auf dem die versicherte Fotovoltaikanlage installiert ist, behoben werden muss.

Der Versicherer leistet bis 25 Prozent der Versicherungssumme, maximal 100.000 EUR auch für Schäden, die während der Dauer von Erdbeben als deren Folge entstehen.

Der Versicherer leistet auch bei Schäden an elektronischen Bauelementen bis zu 1.500,- EUR, auch wenn der Schaden nicht nachweislich auf die Einwirkung einer versicherten Gefahr von außen zurückzuführen ist.

Nach einer Dauer von 5 Jahren seit Inbetriebnahme der Fotovoltaikanlage leistet der Versicherer eine um 20 Prozent je weiterem angefangenen Jahr verringerte Entschädigung.

Für den daraus resultierenden Ertragsausfallschaden leistet der Versicherer bis zu maximal 500 EUR.

Mitversichert gelten Kosten bis 20.000 EUR für schadenbedingte Reparaturarbeiten an Dächern oder Fassaden, die als Folge eines ersatzpflichtigen Schadens an der versicherten Fotovoltaikanlage notwendig geworden sind.

Bei Schäden bis zu einer Höhe von voraussichtlich 10.000 EUR kann mit einer Reparatur sofort begonnen werden. Die ausgewechselten Teile sind zur Beweissicherung bis zum Abschluss der Schadenregulierung aufzubewahren. Der Schaden ist mit Fotos zu dokumentieren.

Sofern im Schadenfall eine versicherte Sache in ihrem bisherigen technischen Zustand nicht mehr hergestellt oder ersetzt werden kann, wird der technische Fortschritt der versicherten Sachen mit entschädigt.

Der Versicherer verzichtet bei der Entschädigung auf die Anrechnung etwaiger Restwerte (Wert des Altmaterials)

Für die während des jeweiligen Versicherungsjahres eintretenden Veränderungen an der versicherten Fotovoltaikanlage gilt eine Vorsorgeversicherung in Höhe von 20 Prozent der zuletzt dokumentierten Versicherungssumme, maximal 150.000 EUR

Was wird ersetzt?

Bei Totalschaden:

Die Elektronikversicherung ist eine Neuwertversicherung, d. h. Sie bekommen eine vergleichbare neue Sache entschädigt. Es sei denn, die Wiederbeschaffung bzw. -herstellung ist nicht möglich oder unterbleibt. In diesen Fällen erhalten Sie Zeitwertersatz.

Bei Teilschaden:

Hier werden die Kosten zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes ersetzt.

Folgende Kosten werden zusätzlich erstattet:

  • Aufräum-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten bis 50.000,-
  • Dekontaminations -und Entsorgungskosten für Erdreich bis 50.000,-
  • Bewegungs- u. Schutzkosten bis 50.000,-
  • Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten bis 50.000,-
  • Gestellung von Gerüsten- und Arbeitsbühnen bis 50.000,-
  • Bergungsarbeiten bis 50.000,-
  • Feuerlöschkosten bis 20.000,-
  • Schadensuchkosten bis 10.000,-

Nutzungsausfall

Ebenfalls mitversichert ist der Nutzungsausfall infolge eines versicherten Sachschadens. Bei Totalschäden werden pauschal 2,00 EUR je kWp Anlagenleistung und Tag ersetzt. Geht der tatsächlich angefallene Ertragsausfall über diesen pauschalen Betrag hinaus, wird er bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe von 2,50 EUR je kWp Anlagenleistung und Tag ersetzt, soweit er nachgewiesen wird.

Bei Teilschäden wird die Entschädigung anhand der schadenbedingt nicht zur Verfügung stehenden Anlagenleistung ermittelt. Grundlage zur Abrechnung bilden die Abrechnungsunterlagen des Energieversorgungsunternehmens. Die Entschädigungsleistung ist begrenzt auf den maximal erzielbaren Gewinn aus der Stromeinspeisung eines Jahres.

Zeitraum für die Zahlung des Nutzungsausfalles (Haftzeit)

Der Zeitraum, für den der Versicherer die entgangene Einspeisevergütung ersetzt, beträgt 12 Monate. Die Haftzeit beginnt mit dem Zeitpunkt, von dem an der Schaden für den Versicherungsnehmer frühestens erkennbar war, spätestens jedoch mit Beginn des Unterbrechungsschadens.

Selbstbeteiligung

Die Selbstbeteiligung richtet sich nach der Versicherungssumme und wird im Onlinerechner zur Photovoltaikversicherung ausgewiesen.

Der vereinbarte Selbstbehalt gemäß Versicherungspolice reduziert sich nach 3 schadenfreien Jahren um 50%, nach 5 schadenfreien Jahren um 100%.

Für einen Nutzungsausfall nach einem Inneren Betriebsschaden an Wechselrichtern gilt zusätzlich eine Integralfranchise von 250 EUR als vereinbart. Das heißt Schäden bis 250 EUR trägt der Versicherungsnehmer selbst. Liegt der Schaden über 250 EUR, entschädigt der Versicherer die komplette Summe.

Was ist nicht versichert?

Keine Entschädigung wird geleistet für Schäden:

  • durch Vorsatz des Versicherungsnehmers
  • durch Krieg
  • durch Kernenergie
  • durch betriebsbedingte, normale oder vorzeitige Abnutzung oder Alterung; für Folgeschäden an weiteren Austauscheinheiten wird jedoch Entschädigung geleistet.
  • durch Mängel, die bei Abschluss der Versicherung bereits vorhanden waren
  • soweit für sie ein Dritter als Lieferant (Hersteller oder Händler), Werkunternehmer oder aus Reparaturauftrag einzutreten hat
  • Garantieschäden

Was ist zu beachten?

  • Ein Sachschaden an der versicherten Anlage ist unverzüglich nach Eintritt anzuzeigen
  • Schäden durch Diebstahl sind der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen
  • Link zur Schadenmeldung

Beitrag berechnen

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Den Antrag können Sie 14 Tage nach Erhalt der Police widerrufen. So sind Sie auf der sicheren Seite.

Wann und wie zahlen?

Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Sie können die Beiträge überweisen oder den Versicherer ermächtigen, die Beiträge von Ihrem Konto einzuziehen.

Wann beginnt der Schutz?

Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben.

Wie endet der Vertrag?

Sie können den Vertrag zum Ablauf der nächsten vereinbarten Versicherungsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt ein Monat.

Ebenso können Sie und auch der Versicherer nach dem Eintritt eines Schadensfalles den Versicherungsvertrag kündigen. Dann endet die Versicherungsdauer schon vor dem Ende der vereinbarten Dauer.

Wenn der Vertrag nicht gekündigt wird, verlängert sich dieser um jeweils ein Jahr.

Was sind die Vertragsgrundlagen?

Die Angaben auf unserer Internetseite sind nicht vollständig. Die vollständigen Informationen finden Sie hier in den Vertragsunterlagen.