Photovoltaikversicherung · Secon Solarversicherungen
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SeconSolar Photovoltaikversicherung

Beim Photovoltaik-Spezialisten absichern – damit sich‘s auch wirklich rechnet.

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Versicherungsschutz bereits ab 55,86 Euro im Jahr.

Mit Ihrer Photovoltaikanlage tragen Sie einen Teil zum Umweltschutz bei und verdienen darüber hinaus durch die Förderung vom Gesetzgeber bares Geld. Das Verhältnis der regelmäßigen Einnahmen durch die Stromeinspeisung gegenüber den Kosten für Erstellung und Betrieb, ergeben für Sie eine positive Renditerechnung über viele Jahre. Wenn allerdings durch unvorhersehbare Schäden Ihre PV-Anlage weniger oder keine Leistung mehr bringt, wird Ihre komplette Renditerechnung auf den Kopf gestellt.

Mit der günstigen SeconSolar-Photovoltaikversicherung geht die Rechnung in jedem Fall auf.

Was ist versichert?

Versichert sind alle Teile einer Photovoltaikanlage. Dies sind z. B.: Module, Wechselrichter und Einspeisezähler, Überspannungsschutzeinrichtungen, Verkabelungen, Montagegestell, Befestigungselemente, Leistungs-Displays, Fernüberwachung, Trafo, Zaun etc.

Ertragsausfall

  • Mitversichert ist der Ertragsausfall infolge eines versicherten Schadens.
  • Die Tagesentschädigung je kWp Anlagenleistung beträgt € 2,00 zu jeder Jahreszeit, sofern nachgewiesen € 2,50. Die Haftungszeit beträgt 12 Monate.
  • Zusätzlich ist der Ertragsausfall infolge innerer Betriebsschäden mitversichert bis € 500,–

Welche Schäden sind versichert?

Bei der SeconSolar-Photovoltaikversicherung handelt es sich um eine Allgefahrendeckung.

Die Allgefahrenversicherung / All Risk Deckung ist eine besondere Form der Versicherungsdeckung. Im Gegensatz zu einer herkömmlichen Versicherung sind hier nicht nur spezielle Gefahren versichert. Denn versichert ist alles, was nicht in den Vertragsbedingungen explizit ausgeschlossen ist. Mehr Infos zur Allgefahrendeckung.

Versichert sind zum Beispiel:
  • Diebstahl
  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit
  • Feuer, Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Überspannung, Kurzschluss
  • Höhere Gewalt
  • Hagel, Sturm, Frost, Schneedruck, Überschwemmung
  • Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
  • Marderbiss oder Tierverbiss
  • Erdbeben. 20% der Versicherungssumme, max. € 50.000,–
  • Innere Unruhen. 20% der Versicherungssumme, max. € 50.000,–

Zusätzlich mitversichert:

Welche Schäden sind nicht versichert?

Keine Entschädigung wird geleistet für Schäden: durch Vorsatz des Versicherungsnehmers, Kriegsereignisse und Kernenergie, Verschleiß, Vorhandene Mängel und Garantieschäden.

Was erhalten Sie im Schadenfall?

Bei Totalschaden:
Die Elektronikversicherung ist eine Neuwertversicherung, d. h. Sie bekommen eine vergleichbare neue Sache entschädigt. Es sei denn, die Wiederbeschaffung bzw. ­herstellung ist nicht möglich oder unterbleibt. In diesen Fällen erhalten Sie Zeitwertersatz.

Bei Teilschaden:
Hier werden die Kosten zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes ersetzt.

Selbstbeteiligung

Die Selbstbeteiligung richtet sich nach der Nettoinvestitionssumme der PV-Anlage. Diese wird im Onlinerechner und Versicherungsschein ausgewiesen. Bei Anlagen bis € 50.000,– gibt es keine Selbstbeteiligung.