Photovoltaikversicherungen · Häufige Fragen

Häufige Fragen

Allgemein
Mitversichert gelten bis zur genannten Versicherungssumme auch De- und Remontagekosten, die unabhängig von einem versicherten Schaden an der Anlage dadurch anfallen, dass ein Sachschaden am Dach, auf dem die versicherte Anlage installiert ist, behoben werden muss.

Der Sachschaden am Dach muss durch ein bestimmetes Ereignis hervorgerufen sein. Zum Beispiel: Feuer, Sturm oder Hagelschlag.

Eine alterungsbedingte Dachsanierung zählt nicht als Sachschaden am Dach.