Photovoltaikversicherungen · Häufige Fragen

Häufige Fragen

Allgemein

Die Allgefahrenversicherung / All Risk Deckung ist eine besondere Form der Versicherungsdeckung. Im Gegensatz zu einer herkömmlichen Versicherung sind hier nicht nur spezielle Gefahren versichert. Denn versichert ist alles, was nicht in den Vertragsbedingungen explizit ausgeschlossen ist. Die Ausschlüsse sind dort abschließend aufgezählt und beinhalten in der Regel je nach Versicherungsgesellschaft Schäden durch Kriegsereignisse, Abnutzung und Korrosion, Streik, innerer Verderb und die Folgen von Atomunfällen. Übliche Versicherungen bestimmen genau, welche Ereignisse und Gefahren zum Versicherungsschutz gehören. In der Autoversicherung ist das beispielsweise der Diebstahl oder die Beschädigung durch Feuer. In der Lebensversicherung leistet der Anbieter bei Ablauf des Vertrages oder vorzeitigen Tod der versicherten Person. Versichert ist also alles, was explizit in den Versicherungsbedingungen genannt und nicht namentlich durch Ausschlüsse heraus genommen wird.

Bei der Allgefahrenversicherung sieht die Regelung anders aus. Wird die versicherte Sache beschädigt, zerstört oder kommt sie abhanden fällt das unter den Versicherungsschutz einer Allgefahrenversicherung. Im Einzelnen gehören neben den üblichen Risiken wie Feuer, Leitungswasser, Sturm, Blitz und Diebstahl unter anderem auch Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit, Hochwasser und Erdbeben zu den versicherten Gefahren. Die Aufzählungen in den Versicherungsbedingungen sind oft nicht abschließend. Wichtig ist immer, was dort ausgeschlossen wird. Der Rest ist versichert.

Die Allgefahrenversicherung ist bei ganz bestimmten Versicherungszweigen zu finden. Üblich ist sie in der Transport- und der Seekaskoversicherung. Auch in der Glasversicherung und den Versicherungen für Wertsachen kommt sie vor. Bei der Glasversicherung ist sie besonders interessant, denn dann zahlt der Versicherer jeden Glasbruch, auch wenn er vom Versicherten selbst verschuldet wurde. Die Frage nach dem Verursacher bleibt hier also außen vor. Entscheidend für die Leistung ist nur das versicherte Ereignis.

Zunehmend vertreten ist die Allgefahrenversicherung in der Photovoltaik-Versicherung. Gerade für Besitzer einer Solar- oder Photovoltaikanlage ist sie interessant, da die Absicherung über die einfache Gebäudeversicherung oft nicht ausreicht.

Solar- und Photovoltaikanlagen sind besonders vielen Gefahren ausgesetzt und können daher am einfachsten mit einer Allgefahrenversicherung geschützt werden. Darüber ist auch der Ertragsausfall gedeckt, sofern er durch ein versichertes Ereignis hervor gerufen wurde.