Photovoltaikversicherung - FAQ - Häufig gestellte Fragen
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Häufige Fragen

A

Die Allgefahrenversicherung / All Risk Deckung ist eine besondere Form der Versicherungsdeckung. Im Gegensatz zu einer herkömmlichen Versicherung sind hier nicht nur spezielle Gefahren versichert. Denn versichert ist alles, was nicht in den Vertragsbedingungen explizit ausgeschlossen ist. Die Ausschlüsse sind dort abschließend aufgezählt.

Nicht versichert sind Schäden durch:
  • durch Vorsatz des Versicherungsnehmers
  • durch Krieg
  • durch Kernenergie
  • durch betriebsbedingte normale oder vorzeitige Abnutzung oder Alterung; für Folgeschäden an weiteren Austauscheinheiten wird jedoch Entschädigung geleistet.
  • durch Mängel, die bei Abschluss der Versicherung bereits vorhanden waren
  • soweit für sie ein Dritter als Lieferant (Hersteller oder Händler), Werkunternehmer oder aus Reparaturauftrag einzutreten hat
  • Garantieschäden

Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Damit der volle Versicherungsschutz greift, muss die PV-Anlage betriebsfertig sein. Bis dahin greift die Baudeckung.

B

Der Versicherungsschutz beginnt bereits vor der eigentlichen Inbetriebnahme der Anlage mit dem Eintreffen der versicherten Sachen am Versicherungsort, sofern der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt. Die Deckung während dieser Bauphase ist bis zur Fertigstellung und Inbetriebnahme auf die Gefahren Feuer, Diebstahl verbauter Teile, Einbruchdiebstahl von unter Verschluss gelagertem Material und Sturm/Hagel beschränkt.

D

Mitversichert gelten bis zur genannten Versicherungssumme auch De- und Remontagekosten, die unabhängig von einem versicherten Schaden an der Anlage dadurch anfallen, dass ein Sachschaden am Dach, auf dem die versicherte Anlage installiert ist, behoben werden muss. Der Sachschaden am Dach muss durch ein bestimmetes Ereignis hervorgerufen sein. Zum Beispiel: Feuer, Sturm, Hagelschlag oder Leitungswasser.

Eine alterungsbedingte Dachsanierung zählt nicht als Sachschaden am Dach.

  • SunSafe100
  • SunSafeTOP
  • AIG - Wüba
  • VKB

E

Photovoltaikanlagen in Eigenmontage sind bei folgenden Produkten versicherbar:

  • SunSafe100
  • SunSafeTOP
  • AIG - Wüba

Sie können den Vertrag zum Ablauf der nächsten vereinbarten Versicherungsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Ebenso können Sie und auch der Versicherer nach dem Eintritt eines Schadensfalles den Versicherungsvertrag kündigen. Dann endet die Versicherungsdauer schon vor dem Ende der vereinbarten Dauer.

Der Versicherer ersetzt den Ertragsausfall, der dem Versicherungsnehmer aufgrund eines ersatzpflichtigen Schadens, an der betriebsfertigen Photovoltaikanlage entstanden ist.

Bei fast allen Photovoltaik Versicherungen wird kein Ertragsausfall nach einem Garantieschaden erstattet.

Eine Ablehnung des Ertragsausfalles nach eine Garantieschaden begründet sich aus den Versicherungsbedingungen.

1. Zahlung eines Ertragsausfalles

Der Versicherer ersetzt den Ertragsausfall, der dem Versicherungsnehmer aufgrund eines ersatzpflichtigen Schadens, an der betriebsfertigen Photovoltaikanlage entstanden ist.

Der entsscheidende Punkt in diesem Paragraphen ist der ersatzpflichtigen Schaden.

Garantieschaden ist kein ersatzpflichtiger Schaden

Hier der Ausschnitt aus den Versicherungsbedingungen:

Nicht versicherte Gefahren und Schäden
Der Versicherer leistet ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen keine Entschädigung für Schäden soweit für sie ein Dritter als Lieferant (Hersteller oder Händler), Werkunternehmer oder aus Reparaturauftrag einzutreten hat.

Bei einem Garantiefall hat der Hersteller oder Händler einzutreten

Daraus ergiebt sich:

Garantiefall = kein ersatzpflichtiger Schaden = kein Ertragsausfall

G

Der Versicherungsnehmer muss seinen Wohnsitz in Deutschland haben. Die Photovoltaikanlage muss sich in Deutschland befinden.

H

Die Haftzeit ist die vertraglich vereinbarte Zeitspanne, für die der Versicherer nach Eintritt eines Sachschadens für den entgehenden Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten haftet.

I

Wechselrichter gehören zu den schadenanfälligeren Bauteilen einer Fotovoltaikanlage. Die Photovoltaikanlagenversicherung leistet, wenn ein Sachschaden durch eine von außen einwirkende Gefahr entstanden ist. Nicht jedoch, wenn der Wechselrichter einfach so, ohne eine äußere Einwirkung, defekt ist.

Wenn die Klausel "Innere Betriebsschäden" mitversichert ist, leistet der Versicherer auch Entschädigung für elektronische Bauelemente der versicherten Sache, ohne dass der Schaden nachweislich auf die Einwirkung einer versicherten Gefahr von außen zurückzuführen ist.

  • SunSafe100
  • SunSafeTOP bis 2000,- Euro
  • AIG - Wüba bis 1500,- Euro
  • VKB

Von Inneren Unruhen spricht man dann, wenn sich eine große Masse von Menschen gegen die öffentliche Ordnung stellt. In Folge von "Inneren Unruhen" kommt es oft zu gewalttätigen Auseinandersetzungen, die erhebliche Schäden mit sich bringen können.

Einzelne Terrorakte erfüllen aber nicht den Begriff der inneren Unruhen.

N

Entschädigt wird maximal Neuwert der versicherten Photovoltaikanlage. Unter dem Neuwert versteht man den Betrag, der aufzubringen ist, wenn man das beschädigte Gut durch ein gleichwertiges ersetzt, beziehungsweise den Zustand vor einem Schadenfall wiederherstellt.

S

Mitversichert gelten bis zur vereinbarten Versicherungssumme auch schadenbedingte Reparaturarbeiten am Dächern oder Fassaden, die als Folge eines ersatzpflichtigen Schadens an der versicherten Photovoltaikanlage notwendig geworden sind. Voraussetzung ist immer , dass zuerst die versicherte Fotovoltaikanlage durch ein Schadenereignis beschädigt wurde, und aus diesem Schaden ein Folgeschaden am Dach eingetreten ist.

  • SunSafe100
  • SunSafeTOP
  • AIG - Wüba
  • VKB

Nach Eintritt eines Schadens kann mit der Reparatur sofort begonnen werden, wenn die Schadenanzeige unverzüglich erfolgt und der Schaden € 10.000,– voraussichtlich nicht übersteigt. Die beschädigten Teile sind aufzubewahren, der Schaden muss durch Fotos dokumentiert werden.

Bei unseren Produkten zur Photovoltaikversicherung sind die Stromspeicher mitversichert. Vorraussetzung ist, dass diese in der Versicherungssumme berücksichtig wurden.

Wo steht das?

Bei den Produkten SunSafe100 und SunSafeTOP in den Versicherungsbedingungen.
ABSCHNITT A / §1 / 2. Photovoltaikanlagen / a) dd) Akkumulatoren

AIG - Wüba

T

Der Versicherer ersetzt die Wiederbeschaffungskosten für die aktuelle Nachfolgegeneration der versicherten Sache, wenn diese aufgrund des technischen Fortschrittes in ihrem bisherigen technischen Zustand nicht mehr hergestellt oder ersetzt werden kann.

  • SunSafe100
  • SunSafeTOP
  • AIG - Wüba
  • VKB

U

Der Versicherer verzichtet auf den Einwand der Unterversicherung unter der Voraussetzung, dass die tatsächliche Nettoinvestitionssumme der Photovoltaikanlage, zum Zeitpunkt der Errichtung der Photovoltaikanlage, als Versicherungssumme angezeigt wurde. Erweist sich im Versicherungsfall eine Versicherungssumme als zu niedrig, so ist der Versicherer berechtigt, die Versicherungssummen an den Versicherungswert anzupassen. Die Neubildung der Versicherungssummen und die dadurch bedingte Beitragsänderung werden mit Beginn des zum Schadenzeitpunkt laufenden Versicherungsjahres wirksam.

V

Investitionssumme der PV-Anlage inclusive der Montagekosten ohne Rabatte. Wenn Sie die Mehrwertsteuer vom Finanzamt zurückerhalten, geben Sie die Versicherungssumme der PV-Anlage ohne Mehrwertsteuer an.

Für alle während des jeweiligen Versicherungsjahres vorgenommenen Anlagenerweiterungen (nicht Anlagenneubau) gilt eine Vorsorge in Höhe der angegebenen %-Zahl der zuletzt dokumentierten Versicherungssumme. Die eingetretenen Veränderungen sind innerhalb der ersten 3 Monate des jeweiligen neuen Versicherungsjahres anzuzeigen.

W

Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Sie können die Beiträge überweisen oder den Versicherer ermächtigen, die Beiträge von Ihrem Konto einzuziehen.

Der Versicherer verzichtet im Schadenfall auf die Anrechnung etwaiger Restwerte (Wert des Altmaterials).

  • SunSafe100
  • SunSafeTOP
  • AIG - Wüba
  • VKB