Krist Fahrradschutz · Versicherung
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Krist Fahrrad Versicherung

Umfassender Versicherungsschutz für Ihr Fahrrad.

Anders als in einer Hausratversicherung sind in der Fahrrad-Vollkasko nicht nur der Fahrraddiebstahl, sondern auch der Teilediebstahl und Schäden z.B. durch Stürze oder Unfälle mitversichert.

Beitrag berechnen

Krist Fahrradversicherung. Einfach den Kaufpreis Ihres Fahrrades eingeben und Ihren persönlichen Beitrag berechnen!

Vorteile auf einen Blick

  • Rahmen aus Carbon versichert
  • Diebstahlschutz, Teilediebstahl
  • Stürze und Unfallschäden
  • Rund um die Uhr 24 Stunden Deckung
  • Reparatur oder Ersatz bei Vandalismus, Unfall oder Sturz
  • Feuchtigkeitsschäden an Akku, Motor und Steuerungsgeräten
  • Elektronikschäden an Akku, Motor und Steuerungsgeräten sind mitversichert. (Kurzschluss, Induktion, Überspannung)
  • Einfache und unkomplizierte Abwicklung mit freier Werkstattwahl

Was ist versichert?

Versichert ist das Fahrrad mit oder ohne Hilfsmotor (Pedelec). Dazu gehören alle fest mit dem Fahrrad verbundenen und zur Funktion des Fahrrades gehörenden Teile wie Sattel, Lenker, Lampen, Klingel, Gepäckträger.

Versichert ist auch regelmäßig im Gebrauch befindliches lose mit dem Fahrrad verbundenes Fahrradzubehör:

Fahrradschloss, Fahrradanhänger, Schleppstange, Beleuchtung, Fahrradtachometer, Fahrradspiegel, Fahrradkompass, Fahrradhelm, Luftpumpe, Kartenhalter, Trinkflasche, Fahrradtasche, Werkzeugtasche, Flickzeug, Fahrradkorb, Kindersitz, Steckschutzblech, Reflektoren, Regenschutzplane.

Die Krist Fahrradversicherung leistet Entschädigung bei

Diebstahl

  • Bei Verlust des Fahrrades durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub
  • Bei Diebstahl von fest mit dem Fahrrad verbundenen Teilen (auch Akkus)
  • Bei Diebstahl des Fahrrades aus einem abgestellten Kraftfahrzeug, welches verschlossen bzw. abgesperrt ist.
  • Versicherungsschutz besteht auch bei Diebstahl aus daran angebrachten, mit Verschluss gesicherten Fahrradträgern, sofern das Fahrrad gesondert mit einem Schloss fest mit dem Fahrradträger verbunden ist.

Vandalismus

  • Mut- und böswillige Beschädigung oder Zerstörung durch unbekannte Dritte

Beschädigungen

  • Unfall
  • Vandalismus
  • Fall- oder Sturzschäden
  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit
  • Brand, Explosion, Blitzschlag
  • Sturm, Hagel, Überschwemmung, Lawinen, Erdrutsch
  • Feuchtigkeitsschäden an Akku, Motor und Steuerungsgeräten
  • Elektronikschäden (Kurzschluss, Induktion, Überspannung) an Akku, Motor und Steuerungsgeräten
  • Verschleiß bis zu einem Fahrradalter von max. 5 Jahren
  • Verschleiß auch an Reifen und Bremsen bis 150 EUR je Versicherungsfall und Versicherungsjahr

Was wird ersetzt?

Entschädigung bei Diebstahl

Erstattet werden die Kosten für ein neues Fahrrad gleicher Art und Güte (Neuwert), maximal die vereinbarte Versicherungssumme, unabhängig vom Alter des Fahrrades.

Entschädigung bei Vandalismus/ Beschädigung

Erstattet werden die notwendigen Reparaturkosten für die Wiederherstellung des vorherigen Zustands. Unabhängig vom Alter des Fahrrades.

Versicherungssumme

Die Versicherungssumme errechnet sich aus dem Händlerverkaufspreis des Rades inkl. der fest mit dem Fahrrad verbundenen und zur Funktion des Fahrrades gehörenden Teile. Das zur Sicherung des Rades verwendete Schloss muss bei der Bestimmung der Versicherungssumme nicht berücksichtigt werden, wird beim Diebstahl des Fahrrades jedoch über die Versicherungssumme hinaus entschädigt.

Selbstbeteiligung

Im Schadenfall gibt es keine Selbstbeteiligung.

Wo sind Sie versichert?

Der Versicherungsschutz gilt in der Bundesrepublik Deutschland sowie weltweit bei einem Auslandsaufenthalt ohne zeitliche Begrenzung.

  • Rund um die Uhr 24 Stunden Deckung

Was ist nicht versichert?

  • Schäden, die nicht die Funktion der Sache beeinträchtigen (z. B. Schrammen oder Schäden an der Lackierung)
  • Schäden durch Rost oder Oxidation
  • Schäden, für die ein Dritter vertraglich einzustehen hat als Hersteller, Verkäufer, aus Reparaturauftrag oder sonstigem vertraglichen Verhältnis
  • Schäden infolge von Manipulationen des Antriebssystems oder durch nicht fachgerechte Ein- oder Umbauten
  • Schäden, die der Versicherungsnehmer vorsätzlich herbeigeführt hat
  • Teilnahme an Radsportveranstaltungen mit Massenstarts oder Ausfahrten oder Fahrtveranstaltungen bei denen es auf die kompetitive Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt.
  • Versicherungsschutz besteht jedoch für die Beteiligung an Ausfahrten und Fahrtveranstaltungen, die nicht mit einem Massenstart beginnen und bei denen es nicht wettbewerbsmäßig auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt oder bei denen es sich um einen Triathlon, Duathlon oder Cyclo Cross Wettbewerb ohne Fahrradmassenstart handelt

Was ist zu beachten?

Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, bei Nichtgebrauch das versicherte Fahrrad
  • jederzeit mit einem eigenständigen verkehrsüblichen Schloss zu sichern.
  • Bei Unterbringung in einem ausschließlich selbstgenutzten abgeschlossenen Gebäude / Raum / Schuppen entfallen die Verschlussvorschriften.
  • Bei Unterbringung in gemeinschaftlich genutzten Räumen ist das Fahrrad mit einem Schloss gegen Diebstahl zu sichern.
  • Bei Diebstahl des Fahrrades aus einem abgestellten Kraftfahrzeug besteht Versicherungsschutz, wenn das Kraftfahrzeug verschlossen ist.
  • Bei Diebstahl aus einem mit Verschluss gesicherten Fahrradträger besteht Versicherungsschutz, sofern das Fahrrad gesondert mit einem Schloss fest mit dem Fahrradträger verbunden ist.

Im Schadenfall

  • Im Schadenfall muss der Versicherung der Original-Händlerbeleg mit Angabe der Rahmennummer, sowie der vollständigen Käuferadresse vorgelegt werden.
  • ein Schadeneintritt ist unverzüglich anzuzeigen
  • Bei Reparaturkosten, die voraussichtlich 150,- EURO übersteigen, ist dem Versicherer vor Reparaturausführung ein Kostenvoranschlag zur Genehmigung vorzulegen.
  • Rechnung für das versicherte Fahrrad und ggf. fest montierte Anbauteile im Original einreichen
  • im Falle von Diebstahl/ Einbruchdiebstahl zusätzlich die Rechnung für das verwendete Fahrradschloss im Original einreichen
  • Schäden durch strafbare Handlungen bei Ihrer Polizeidienststelle anzeigen
  • bei Reparaturen aufgrund von Beschädigungen die entsprechende Rechnung der Fahrradwerkstatt einreichen. Die Rechnung muss Angaben zum versicherten Fahrrad wie z. B. Marke, Typ, Rahmennummer enthalten.
  • Fotos der beschädigten Teile, bzw. des beschädigten Rades sind einzureichen, beschädigte Teile bitte aufbewahren

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Wann beginnt der Schutz?

Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt.

Wie endet der Vertrag?

Sie können den Vertrag zum Ablauf der nächsten vereinbarten Versicherungsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt einen Tag.

Ebenso können Sie die Krist Fahrradversicherung nach dem Eintritt eines Schadensfalles kündigen. Dann endet die Versicherungsdauer schon vor dem Ende der vereinbarten Dauer.

Wenn der Vertrag nicht gekündigt wird, verlängert sich dieser um jeweils ein Jahr.

Vertragsgrundlagen

Die Angaben auf unserer Internetseite sind nicht vollständig. Die vollständigen Informationen finden Sie hier in den Vertragsunterlagen.