Fahrrad Diebstahl Versicherung
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Fahrrad Diebstahl Versicherung

Umfassender Versicherungsschutz bei Fahrraddiebstahl

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Übersicht

Was ist bei der Fahrrad Diebstahl Versicherung versichert?

1. Versichert ist das Fahrrad, welches im Antrag zur Fahrradversicherung angegeben wurde. Es ist egal ob es sich um ein Fahrrad mit Hilfsmotor (Ebike / Pedelec), oder um ein normales Fahrrad handelt.

Fahrad + Teile + Schloss

Mitversichert sind alle Teile die fest mit dem Fahrrad verbunden sind. Das sind zum Beispiel Teile wie Sattel, Lenker, Lampen oder Gepäckträger. Wichtig ist, dass diese Teile nur mit Werkzeug zu demontieren sind.

Zusätzlich ist bei der Fahrrad Diebstahl Versicherung das Schloss mitversichert. Das Fahrradschloss braucht in der Versicherungssumme nicht berücksichtigt werden.

2. Versichert sind bei der Fahrrad Diebstahl Versicherung nur Fahrräder die zu privaten Zwecken genutzt werden. Fahrräder mit einem Verkaufspreis von weniger als 1000,- € sind nicht versichert. Nicht versichert sind auch Fahrräder deren Kaufpreis 3000,- € übersteigt.

Fahrräder über 3000,- €, können mit einer Vollkasko Fahrradversicherung versichert werden.

Das Fahrrad darf bei Versicherungsbeginn nicht älter als zwei Jahre sein. Versicherbar sind nur Fahrräder, für die keine Versicherung- oder Führerscheinpflicht besteht.

Welche Gefahren sind versichert?

1. Diebstahl
  • Diebstahl
  • Einbruchdiebstahl
  • Raub
  • Diebstahl von fest mit dem Fahrrad verbundenen Teilen (auch Akku)
  • Diebstahl des Fahrrades aus einem abgestellten verschlossenen Kraftfahrzeug
  • Diebstahl des Fahrrades welches sich auf einen Fahrradträger oder Dachträger befindet. Das Fahrrad muss fest mit dem Fahrradträger verbunden sein (abgeschlossen)
2. Brand und Explosion

3. Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung

Was ist nicht versichert?

  • Nicht versichert sind Verlieren, Stehen- oder Liegen lassen des Fahrrades.
  • Nicht versichert sind Diebstahlschäden, wenn ein falsches Fahrradschloss verwendet wurde.
Zur Sicherung des Fahrrades müssen Schlösser mit einem Mindestkaufpreis von 49- Euro verwendet werden.

Damit muss das Fahrrad an einem festen Gegenstand angeschlossen sein, der fest mit dem Untergrund verbunden ist. Zum Beispiel ein Laternenpfahl.

Was erhalten Sie im Schadenfall?

Die Versicherung erstattet die Kosten für ein neues Fahrrad gleicher Art und Güte.

Maximal wird die vereinbarte Versicherungssumme ersetzt. Die Versicherungssumme errechnet sich aus dem Händlerverkaufspreis des Rades, inklusiv der fest mit dem Fahrrad verbundenen Teile.

Auch wenn das Fahrradschloss bei der Versicherungssumme nicht berücksichtigt werden muss, wird es im Schadenfall ersetzt.

Voraussetzung für eine Entschädigung ist, dass die angefallenen Kosten der Wiederbeschaffung oder Reparatur nachgewiesen werden.

Zum Nachweis benötigen Sie die Original- Händlerrechnung oder Reparaturrechnung.

Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz gilt in Deutschland und bei einem Auslandsaufenthalt von bis zu 6 Wochen.

Was ist zu beachten?

Das Fahrrad ist auch in einem abgeschlossenen Raum zumindest einfach mit einem Fahrradschloss abzusperren. Auch in einem Kraftfahrzeug muss das Fahrrad abgesperrt werden.

Was ist im Schadenfall zu beachten?

Ein Versicherungsfall muss unverzüglich gemeldet werden. Die Versicherung benötigt alle Angaben nach denen in der Schadenanzeige gefragt wird. Bei einem Diebstahl auch die Anschrift und das Aktenzeichen der aufnehmenden Polizeidienststelle. Die Originalrechnung muss mit der Schadenanzeige eingereicht werden.

Auf den Rechnungen muss der Name und die komplette Anschrift des Versicherungsnehmers enthalten sein. Die Rechnung muss Angaben zum versicherten Fahrrad wie zum Beispiel Marke, Typ und Rahmennummer enthalten.

Wann beginnt der Versicherungsschutz?

Die Fahrrad Diebstahl Versicherung beginnt mit dem Datum, das im Versicherungsschein dokumentiert wird.

Wie lange besteht Versicherungsschutz, welche Kündigungsfristen gibt es?

Der Versicherungsschutz wird für ein oder drei Jahre lang abgeschlossen. Falls der Versicherungsvertrag nicht gekündigt wird, verlängert er sich immer um jeweils ein weiteres Jahr. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Ablauf des jeweiligen Vertragjahres.

Eine Kündigung muss schriftlich per Post, Fax oder E-Mail erfolgen.