Dauercampingversicherungen · Häufige Fragen

Häufige Fragen

Dauercampingversicherung
Zusatzbedingung für die Versicherung von Dauercamper WoG8010.14

§ 2 Hausrat
2. Abweichend zu Abschnitt A §6 Pkt. 1 VHB ist der gesamte Hausrat in fix bzw. ständig auf Campingplätzen abgestellten und nicht zum Straßenverkehr zugelassenen Wohnwägen/Mobilheimen inkl. Dauerstandzelt versichert.

Ausgenommen ist der Inhalt in Vorzelten mit verschiebbarem Gestänge (nicht mit dem Wohnwagen fest verbunden) bzw. ohne Wintertauglichkeit.