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Neuer Wohngebäudetarif der Waldenburger mit erweitertem Leistungsumfang

Die Waldenburger Versicherung AG hat ihren Tarif "Premium Plus" in der Wohngebäudeversicherung aufgebessert.
Neuer Wohngebäudetarif der Waldenburger mit erweitertem LeistungsumfangNunmehr umfasst der Zusatzbaustein Photovoltaik sämtliche Mindestanforderungen, die der Stiftung Warentest im jüngsten Test als Vergleichsmaßstab dienten.

Darüber hinaus beinhaltet die überarbeite Produktlinie eine Marktgarantie sowie eine erweiterte Elementarschadenversicherung. Je Schadenfall können bis zu 1,25 Mio. Euro als Höchstentschädigung abgedeckt werden.

Photovoltaik - Absicherung gegen technische Gefahren und Ertragsausfall

Über diesen Zusatzbaustein zur Wohngebäudeversicherung gelten solche Anlagen versichert, die betriebsfertig und in das Hausdach integriert sind.

Vom Versicherungsschutz umfasst ist dabei nicht nur die Anlage als solche, sondern auch:

  • Wechselrichter,
  • Regel-, Steuer-, Messtechnik,
  • Verkabelung,
  • anlagenspezifische Verkabelungselemente,
  • Montagerahmen,
  • Solarmodule und weitere technische Peripherie.

Diese sind nicht nur gegen typische Wohngebäuderisiken versichert, wie etwa Sturm, Hagel, Leitungswasser, Brand oder Blitzschlag. So kommt die Waldenburger Versicherung auch Vandalismusschäden sowie Schäden durch ergänzende technische Gefahren auf.

Hierunter fallen beispielsweise:

  • Ausführungs-,
  • Konstruktions-,
  • Bedienungsfehler
  • sowie Schäden infolge Tierverbiss,
  • Feuchtigkeit,
  • Sengen,
  • Glühen,
  • Schwelen,
  • Überspannung
  • und Kurzschluss.

Ebenfalls werden Photovoltaikanlagen unbegrenzt gegen Schäden durch weitere Elementargefahren (z.B. Überschwemmung, Schneedruck, Lawinen, Erdbeben) versichert.

Entschädigung leistet der Versicherer auch für den Ertragsausfall. Als versichert gilt dabei die entgangene Einspeisevergütung, wenn die Anlage durch ein versichertes Ereignis beschädigt oder zerstört wurde. Geleistet wird bis zu dem Zeitpunkt, indem die Anlage wieder benutzbar ist, maximal für 6 Monate.

Wie hoch dabei die Erstattung je kWp und Tag ausfällt, orientiert sich an der individuellen Vereinbarung bei Vertragsabschluss. Zudem übernimmt die Waldenburger Versicherung hierbei anfallende Kosten, z.B. für Aufräumung, Entsorgung, Erd-, Maurerarbeiten, Gerüstgestellung, Feuerlöschung sowie für schadenbedingte Arbeiten an Fassade oder am Dach. Ist inzwischen dieselbe Anlage nicht mehr verfügbar, so erhalten Sie eine bessere, vergleichbare Anlage. 

Weitere Verbesserungen im Tarif Premium Plus

Nunmehr gelten auch solche Schäden als mitversichert, denen eine grob fahrlässige Handlung zugrunde liegt. Dies gilt unlimitiert, sofern die Versicherungssumme nach der Wohnfläche berechnet wurde diese nicht mehr als 250 Quadratmeter beträgt.

Hierdurch entfällt für den Versicherer die Möglichkeit, die Entschädigung aufgrund grober Fahrlässigkeit zu kürzen oder gar ganz zu verweigern.

Neu mitversichert gelten zudem Blindgängerschäden. Müssen beschädigte oder vom Schaden bedrohte Gebäudeteile, -zubehör vom Versicherungsgrundstück entfernt und zwischengelagert werden, so ersetzt die Waldenburger Versicherung nun auch externe Lagerkosten. Übernommen werden diese für die gesamte Dauer der Wiederherstellung.

Umfassend fällt die Liste versicherter Sachen aus. So gelten neben dem reinen Baukörper auch diverse Einbauten wie Zentralheizung, fest verlegte Fußbodenbeläge, Zubehör (etwa an der Gebäudeaußenseite angebrachte Markisen, Antennenanlagen) sowie Grundstücksbestandteile wie Müllboxen, Einfriedungen oder Hundehütten als mitversichert.

Übrigens! Im Rahmen der erneuerbaren Energien umfasst der Versicherungsschutz auch:

  • Luftwärmepumpen,
  • oberflächennahe Geothermie,
  • Windkraftanlagen
  • und Solarthermieanlagen, bis max. 25.000 Euro.

Versicherungsschutz ganz nach dem individuellen Bedarf

Den Versicherungsumfang des Premium-Tarifs können Sie ganz nach ihrem persönlichen Anspruch zusammenstellen und so Einfluss auf den Versicherungsbeitrag nehmen.

Wahlweise können Sie den Versicherungsschutz beispielsweise um:

  • Nutzwärme-,
  • Überspannungs-,
  • Graffiti-
  • oder Einbruchschäden erweitern.

Ferner kann die Erstattung von:

  • Rückreisekosten,
  • Kosten für Dekontamination
  • und die Beseitigung umgestürzter Bäume hinzugewählt werden.

Auch das versicherte Rohrleitungssystem lässt sich erweitern, etwa um Wasserzuleitungs-, Heizungs- und Ableitungsrohre außerhalb des Gebäudes oder gar des Versicherungsgrundstücks.

Versicherbar sind ferner die Beseitigung von Rohrverstopfungen und der Wasserverlust infolge eines Rohrbruchs. Auf Wunsch können Sie sogar eine Allgefahrendeckung vereinbaren.

geschrieben am 21.08.2017 um 09:23 Uhr.