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Dauercamping

Wohnen auf dem Campingplatz

Die Lust am Aussteigen!

Nach dem Selbstverständnisses des Wortes "Camping" gehört hier eigentlich der Begriff "Sommer" zwingend hinzu. Angenehme Temperaturen sind für viele Menschen einfach die Gundvoraussetzung, wenn es um das Wohnen auf dem Campingplatz geht.

Ja, für viele Menschen - aber eben nicht alle! So gibt es Dauercamper, die dauerhaft das Gefühl von Freiheit eines Campingplatzes genießen wollen.

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Doch was gibt es für Sie zu beachten, wollen Sie eben nicht nur die sonnigen Zeiten des Jahres auf dem Platz verbringen?

Wohnen auf dem Campingplatz - Dauercampen ist preislich lukrativ

Was versteht man eigentlich unter Dauercamping? Grundsätzlich bedeutet das, Sie mieten eine Parzelle nicht für wenige Wochen oder Monate, sondern für einen langfristig angelegten Zeitraum. Dabei wird dann der Wohnwagen oder das Mobilheim als eine Art Ferienhaus genutzt.

An Pachtgebühren fallen für Sie im Mittelwert - stets abhängig von der Lage wie auch der Ausstattung Ihrer Parzelle - Kosten für die Pacht von weniger als 1.000 Euro an. Aufs Jahr gerechnet! Also rund 80 Euro monatlich. Rechnen Sie nun noch den Erwerb eines Wohnwagens oder Mobilheimes hinzu, so lassen sich bei entsprechender Suche schon gute Exemplare als Einmalanschaffung für unter 10.000 Euro kaufen. Plus Vorzelt und weiterem Zubehör für den Wohnwagen oder Mobilheim, sind die Preise immer noch sehr gut überschaubar.

So ist es nur logisch, dass dasDauercamping bei enger werdenden Geldbeuteln plötzlich nicht nur als Freizeitmöglichkeit Attraktivität gewinnt, sondern als Gestaltung des alternativen Lebensmittelpunktes.

Wohnen auf dem Campingplatz - mehr als 25.000 Menschen tun es in Nordrhein-Westfalen

Was einst als Wochenend-Entspannung oder preiswerte Urlaubsalternative gedacht war, das Wohnen auf dem Campingplatz, rückt immer mehr in den Fokus für eine alternative Lebensplanung. Rund 25.000 Menschen haben beispielsweise im Bundesland NRW ihren Lebensmittelpunkt und ersten Wohnsitz auf einen Campingplatz verlegt. Als Argumente werden genannt, dass man gerne im Grünen und ohne Autos im direkten Umfeld leben möchte oder weil das Einkommen (nicht selten die Rente) nicht ausreichend ist, sich teuren Wohnraum in der Stadt zu gönnen. Häufig ist es auch eine spannende Mischung aus beiden Komponenten.

Doch wie sieht die rechtliche Situation aus, wenn Sie das Wohnen auf dem Campingplatz ins Auge fassen?

Ist das so legal und können Sie sich einfach auf den Campingplatz "ummelden"? Geht es ums Land Nordrhein-Westfalen, so ist eigentlich das Wohnen auf dem Campingplatz "illegal".

Laut § 10 der Baunutzungsordnung ist es nämlich statthaft, dass Sie Ihren festen und ersten Wohnsitz auf einem solchen "Sondergebiet" laut Bebauungsplan etablieren.

Wohnen auf dem Campingplatz im Konflikt mit der Baunutzungsordnung?

Im Grund ist es richtig, dass das Dauercampen "ilegal" ist - wenn es auch Jahrzehnte toleriert und nicht beanstandet wurde. So teilt der besagte § 10 der BauNVO mit, dass in diesen als Sondergebiete ausgewiesenen Bereichen, die der reinen Erholung dienen sollen, das dauerhafte Wohnen als Lebensmittelpunkt nicht statthaft sei.

Ergo müssen wir fragen: wie stellt sich die Praxis zum Wohnen auf dem Campingplatz? Und da wird es dann sehr uneinheitlich. Es gibt sogenannte Stichtagsregelungen in Kommunen und die besagen, wer vor einem Tag X seinen Erstwohnsitz auf dem Campingplatz hatte, der darf ihn bis ans Lebensende auch behalten. Einschränkung: Das Recht gilt nur für den oder die Bewohner selbst, ist nicht verkäuflich oder vererbbar.

Lösungen fürs Wohnen auf dem Campingplatz im Interesse aller Parteien

Nachdem die grundsätzliche gesetzliche Situation feststeht, ist die Frage, wie man damit umgehen kann und wird. Würde man seitens der Kommunen an einer harten Linie festhalten, wäre das nicht sehr weitsichtig. Den Betreibern der Platzanlagen droht die Insolvenz, wenn die Dauercamper wegbrechen und damit der Wegfall von Naherholungsmöglichkeiten.

Aber auch die Kommunen müssten gewaltige Zahlungen stemmen. Nicht nur, dass den Kommunen Gelder für Schlüsselzuweisungen von etwas mehr als 1.000 Euro je Erstwohnsitzinhaber verloren gingen, sie müssten bei Rentnern möglicherweise auch in die Grundsicherung gehen, beziehen diese regulären und teuren Wohnraum.

Wohnen auf dem Campingplatz - der legale Weg ist möglich!

Sollten Sie nun entmutigt sein, weil Sie das Wohnen auf dem Campingplatz für sich als Dauerlösung und Erstwohnsitz anstreben, so muss das nicht sein!

Dauerhaftes Wohnen auf dem Campingplatz

Es gibt Campingplätze, die sich die Möglichkeit des Wohnens auf dem Campingplatz in den Nutzungsplan bereits haben festschreiben lassen.

Wohnen auf dem Campingplatz

Zudem wird der § 10 der BauNVO nicht in jedem Bundesland identisch gehandhabt. Hier ist es also notwendig, ein wenig Recherche zu betreiben und vorher mit dem Betreiber zu sprechen, welche Optionen sich bieten.

Und ja, auch auf den Plätzen, wo das Wohnen auf dem Campingplatz mit Erstwohnsitz eine Option darstellt, halten sich Ihre Kosten in überschaubaren Grenzen. In Norddeutschland wäre es - um es einmal für Sie anhand eines konkreten Preisbeispiels festzumachen - wie folgt:

  • Stellplatz für den Wohnwagen oder Mobilheim - 70 bis 85 Euro monatlich
  • Gebühr für die erste angemeldete Person - rund 100 Euro im Monat
  • Für die zweite gemeldete Person - rund 80 Euro im Monat
  • Kinder werden pauschal berechnet - 55 Euro monatlich

Der abgenommene Strom wird pauschal berechnet und zwar so, dass er zwar über dem Direkttarif beim Stromanbieter liegt, aber mit zwischen 30 und 40 Cent je kwh bezahlbar bleibt. Die Warmwasserentnahme - hier zum Beispiel für die Dusche auf dem Gelände - ist bereits im Preisgefüge des Beispiels enthalten.

Damit hätten Sie mit vier Personen, zwei Erwachsene und zwei Kinder, mit einem Monatspreis von rund 370 Euro für den Parzellenplatz mit dem Recht aufs Wohnen auf dem Campingplatz zu rechnen.

Wichtig: Machen Sie sich vorher (!) sachkundig, dass der Betreiber des Platzes die Genehmigung hat und die Voraussetzungen erfüllt, dass Sie Ihre gepachtete Parzelle auch als Dauerwohnsitz nutzen können!

geschrieben am 09.03.2016 um 17:59 Uhr.