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Wohngebäudeversicherung der R+V - Neuer Comfort-Tarif auf dem Markt

Die R+V Versicherung ist dem Beispiel zahlreicher Mitbewerber gefolgt und hat sich in der Wohngebäudeversicherung von seiner Einproduktstrategie verabschiedet.
Wohngebäudeversicherung der R+V - Neuer Comfort-Tarif auf dem MarktSo kann der Grundschutz seit diesem Jahr durch Vereinbarung des Leistungspakets Comfort um zusätzliche Leistungen erweitert werden. Der Einschluss des Comfort-Tarifs ermöglicht es zudem, weitere Zusatzbausteine gegen Mehrbeitrag zu vereinbaren.

Versicherungsschutz für innere Unruhen und Verkehrssicherungsmaßnahmen

Mit der Einführung des Comfort-Tarifs verzichtet die R+V nunmehr auf den Ausschluss solcher Schäden, die durch Aussperrung, Streik sowie innere Unruhen ausgelöst werden. Versichert sind diese Ereignisse, wenn mindestens die Gefahr Feuer vereinbart gilt. Mitversichert gelten darüber hinaus Kosten, die im Zusammenhang mit Ihrer Verkehrssicherungspflicht als Gebäudebesitzer stehen.

Tragen Sie etwa, wie es in zahlreichen Gemeinden der Fall ist, auch das Risiko für Rohrleitungen außerhalb Ihres Grundstücks, kommen bei einem Rohrbruch hohe Kosten auf Sie zu. So müssten Sie etwa bei einer exponierten Verkehrslage ggf. dafür sorgen, dass bei Bedarf Absperrungen oder Ampelanlagen angebracht werden.

Verkehrssicherungspflichten treffen Sie aber beispielsweise auch dann, wenn Sie Reparaturen am Dach oder der Fassade vornehmen lassen. Für erforderliche Verkehrssicherungsmaßnahmen leistet die R+V Versicherung höchstens bis zu 5.000 Euro.

Datenrettungskosten und Gebäudebeschädigungen durch Dritte enthalten

Abgedeckt sind überdies auch Datenrettungskosten, bis zu einer Entschädigungsgrenze von 1.000 Euro. Bis zu dieser Höhe übernimmt der Versicherer die Kosten, die für die Wiederherstellung elektronisch gespeicherter Daten erforderlich sind, sollte der entsprechende Datenträger etwa aufgrund eines Brand- oder Leistungswasserschadens beschädigt oder zerstört worden sein.

Ausgeschlossen bleiben allerdings die Kosten, die ggf. für den Erwerb einer neuen Lizenz anfallen.

Ein weiteres Highlight des Comfort-Tarifs ist die Mitversicherung von Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte. Werden etwa Türen, Fenster, Wände etc., die dem Gemeingebrauch der Hausgemeinschaft unterliegen, infolge eines Einbruchs beschädigt, sorgt die R+V auf eigene Kosten für die erforderliche Reparatur. Dies gilt auch für Schlösser, Schutzgitter und Rollläden.

Ferner gelten im Comfort-Tarif folgende erhöhte Entschädigungsgrenzen:

  • Seng- und Schmorschäden bis 500 EUR
  • Mehrkosten für verbesserte Energieeffizienz bis zu 10.000 EUR
  • Hotelkosten bis zu 150 EUR pro Tag, maximal 150 Tage
  • Aufräumungskosten für Bäume und deren Stark-Äste bis zu 5.000 EUR
  • Dekontaminationskosten bis zu 30.000 EUR
  • unbegrenzte Rückreisekosten aus dem Urlaub
  • Ersatz von Darlehenszinsen bei selbstbenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern/Eigentumswohnungen bis 10.000 EUR (für maximal 18 Monate)
  • Gas- oder Wasserverlust nach einem Rohrbruchschaden bis zu 300 EUR
  • Rohrverstopfung bis zu 300 EUR
  • Armaturen bis zu 150 EUR

Exklusive Zusatzbausteine im Comfort-Tarif

Ausschließlich zum Comfort-Tarif lassen sich gegen Mehrbeitrag folgende Zusatzbausteine vereinbaren:

  • Schäden an Wohnungseingangstüren (gilt nur für Zwei- und Mehrfamilienhäuser)
  • Vandalismus (gilt nur für Ein- und Zweifamilienhäuser) bis 2.500 EUR (250 Euro Selbstbeteiligung)
  • Graffiti (gilt nur für Ein- und Zweifamilienhäuser, wenn Feuer, Leitungswasser und Sturm/Hagel versichert sind) bis 2.500 EUR (250 Euro Selbstbeteiligung)
  • Verbiss von wildlebenden Nagern und Mardern an Kabeln, Dämmung & Unterspannfolien von Gebäuden bis 1.500 EUR (gilt nur für ständig bewohnte Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser)

Darüber hinaus kann der Versicherungsschutz unabhängig von der Tarifvariante auch erweitert werden um:

  • Ertragsausfall für eine Photovoltaikanlage bis 10 kWp auf dem Dach des versicherten Gebäudes bis zu 25 EUR pro Tag, maximal sechs Monate
  • Überspannungsschäden durch Blitz oder durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität
  • Weitere Elementargefahren (Lawinen, Schneedruck, Erdrutsch, Überschwemmung, Erdsenkung über natürlichen Hohlräumen, Erdbeben, Überschwemmung, witterungsbedingter Rückstau, Vulkanausbruch)
  • Glasbruch (Gebäudeverglasung, wie z.B. künstlerisch bearbeitete Scheiben oder Spiegelglas, Glasbausteine und Profilbaugläser, Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff, Kosten für Notverglasung, Entsorgungskosten)
geschrieben am 15.06.2017 um 21:05 Uhr.