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Weshalb eine Privathaftpflicht einen Gefälligkeitsschutz enthalten sollte

Zahlreiche Verbraucher sind sich nicht darüber im Klaren, dass nicht jede Privathaftpflicht auch bei Schäden haftet, denen eine Gefälligkeitshandlung zugrunde liegt. 
Weshalb eine Privathaftpflicht einen Gefälligkeitsschutz enthalten sollteEine Absicherung von Gefälligkeitsschäden ist sehr zu empfehlen, zumal sie dabei helfen kann, Freundschaften und Verwandtschaftsverhältnisse zu erhalten. Anhand eines Tarifvergleichs können Sie erkennen, ob und in welcher Höhe für Gefälligkeitsschäden geleistet wird.

Was ist unter einem Gefälligkeitsschaden zu verstehen?

Dem Nachbar während dessen Urlaub die Blumen gegossen oder einem Freund beim Umzug unter die Arme gegriffen? Viele erweisen ihren Mitmenschen derartige Freundschaftsdienste, vor allem dann, wenn Verwandte oder Freunde auf die eigene Mithilfe angewiesen sind.

Bei Gefälligkeitshandlungen handelt es sich um Hilfeleistungen, die unentgeltlich erbracht werden und auf die der Leistungsempfänger keinen gesetzlichen Anspruch hat. 

Wenn aus der Handlung ein Schaden wird

Alltägliche Gefälligkeiten können unverhofft aber auch zu einem Schaden führen und so Nachbarschaftsbeziehungen oder beste Freundschaften auf eine harte Probe stellen. Entsteht durch das Gießen der Pflanzen ein Wasserschaden oder geht im Zuge der gut gemeinten Umzugshilfe ein teurer Gegenstand zu Bruch, stellt sich schnell die Frage: Wer muss für den entstandenen Schaden aufkommen?

Verlässt sich der Schadenverursacher dabei auf seine private Haftpflichtversicherung, könnte er eine unangenehme Enttäuschung erleben. Schließlich deckt nicht jede Police Schäden durch Gefälligkeitshandlungen ab. Einige sehen in solchen Fällen hingegen nur sehr niedrige Entschädigungsgrenzen vor.

Weil der Schadenverursacher allerdings gesetzlich nicht zum Schadenersatz verpflichtet ist, bietet seine Privathaftpflichtversicherung insofern Schutz, als dass sie die Forderungen des Geschädigten ablehnt - zur Not auch vor Gericht. Doch auch wenn der Schadenverursacher nicht haftbar gemacht werden kann, könnte eine mangelnde Wiedergutmachung das Nachbarschafts- oder Freundschaftsverhältnis erheblich belasten.

Dieser unbefriedigenden Situation können Sie allerdings dadurch entgehen, indem Sie bei Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung auf die Mitversicherung von Gefälligkeitsschäden achten. Vor allem der Wechsel in einen neuen Tarif kann sich durchaus lohnen.

Tarifunterschiede zu Gefälligkeitsschäden

Viele Versicherer sind inzwischen dazu übergegangen, ihren Leistungsumfang um Gefälligkeitshandlungen zu erweitern. Beträchtliche Unterschiede gibt es allerdings, was die Höchstentschädigung anbelangt:
  • Lediglich 10.000 Euro leistet die Helvetia hierfür im Basis-Tarif.
  • Der Comfort-Tarif der Condor verdoppelt auf 20.000 Euro.
  • Mit 50.000 Euro bietet der Ergo-Tarif "Premium-Schutz" etwas mehr Sicherheit.
  • In ihrem Komfort-Tarif versichert die Bayerische solche unbezahlte Hilfeleistungen hingegen bis maximal 100.000 Euro mit. Im Schadenfall berechnet der Versicherer allerdings eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150 Euro.
  • In gleicher Höhe nur ohne Eigenanteil sind Gefälligkeitsdienste über den Plus-Tarif der Rhion sowie den Premium-Tarif der ARAG versichert.
  • Sehr hohe Absicherungen dürfen Sie hingegen im TopPlus-Tarif der Gothaer, im Alternativ L-Tarif der Axa sowie im Tarif "Einfach Komplett" der Haftpflichtkasse Darmstadt erwarten. So sind Gefälligkeitsschäden in allen drei Tarifen bis 50 Mio. Euro abgesichert. 

Weitere wichtige Deckungserweiterung in der privaten Haftpflichtversicherung 

Familien mit Kleinkindern sind zudem gut beraten, wenn die eigene Privathaftpflicht die Mitversicherung von Schäden durch deliktsunfähige Kinder vorsieht.

Schließlich gilt auch hier: Verursacht Ihr Nachwuchs einen Schaden und sind Sie Ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen, so geht der Geschädigte leer aus. Denn in einem solchen Fall kommt weder Ihre Haftung noch die des Kindes in Betracht. Doch auch hier könnte das Verhältnis zu einem Freund oder Bekannten unter dem Missgeschick leiden.

Mit den genannten Tarifen der Haftpflichtkasse Darmstadt, Axa sowie Gothaer haben Sie auch in solchen Fällen gut vorgesorgt. So sind die Personenschäden bis zur Höhe der Versicherungssumme von 50 Mio. Euro mitversichert.

Dies gilt jedoch nicht grundsätzlich auch für Sachschäden, welche oft auf 100.000 Euro oder weniger begrenzt sind.

geschrieben am 19.05.2017 um 01:29 Uhr.